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Notar beim Hausbesuch
Notar beim Hausbesuch: Bequemlichkeit und Rechtssicherheit für Sie?
Stellen Sie sich vor, Sie könnten wichtige notarielle Angelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen. Ein Notar beim Hausbesuch kann besonders für ältere oder immobile Menschen eine große Erleichterung sein. Doch was ist rechtlich zu beachten und welche Kosten entstehen? Informieren Sie sich jetzt umfassend und erfahren Sie, wann ein Hausbesuch durch den Notar für Sie in Frage kommt. Mehr Informationen finden Sie in unserem Kontaktbereich.
Das Thema kurz und kompakt
Ein Notar Hausbesuch bietet Bequemlichkeit und Rechtssicherheit für immobile Personen, indem er die Erledigung rechtlicher Angelegenheiten in vertrauter Umgebung ermöglicht.
Beachten Sie die geografischen Grenzen (Amtsbereich) und die zusätzlichen Kosten (GNotKG, Anfahrt, Zeitaufwand) für einen Notar Hausbesuch, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Prüfen Sie Alternativen wie Vollmachten oder frühzeitige Planung, um einen Hausbesuch zu vermeiden, und nutzen Sie die freie Notarwahl, um den passenden Notar für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Erfahren Sie alles über die Möglichkeit eines Notarbesuchs bei Ihnen zu Hause. Ist das überhaupt erlaubt? Welche Kosten entstehen und wann ist es sinnvoll? Jetzt informieren!
Was ist ein Notar Hausbesuch?
Ein Notar Hausbesuch bezeichnet die Ausübung notarieller Tätigkeiten außerhalb der üblichen Geschäftsstelle des Notars. Dies kann beispielsweise bei älteren oder kranken Menschen, die nicht mehr mobil sind, oder in besonderen Situationen wie der Errichtung eines Nottestaments erforderlich sein. Der Hausbesuch eines Notars ermöglicht es, rechtliche Angelegenheiten in vertrauter Umgebung zu regeln, was besonders für immobile oder stark eingeschränkte Personen von Bedeutung ist. Die Möglichkeit, einen Notar in die eigenen vier Wände zu bestellen, bietet eine erhebliche Erleichterung und trägt zur Barrierefreiheit des Rechtssystems bei.
Warum ist das Thema relevant?
Die Möglichkeit eines Notar Hausbesuchs ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass auch immobile Personen ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln können. Es wirft jedoch Fragen nach den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Kosten und den geografischen Grenzen auf. Die Relevanz dieses Themas wird durch die alternde Bevölkerung und den steigenden Bedarf an barrierefreien Dienstleistungen weiter verstärkt. Enter versteht die Bedeutung dieser Dienstleistung und bietet Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung, um den passenden Notar für einen Hausbesuch zu finden. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Homepage.
Amtsbereich: Notare dürfen nicht überall Hausbesuche machen
Amtsbereich des Notars (§ 10a BNotO)
Notare sind grundsätzlich an ihren Amtsbereich (Amtsgerichtsbezirk) gebunden. Beurkundungen außerhalb des Amtsbereichs sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 10a Abs. 2 BNotO). Das bedeutet, dass ein Notar in der Regel nur in dem Bezirk tätig werden darf, dem er zugewiesen ist. Diese Regelung dient der Sicherstellung einer geordneten Rechtspflege und der Vermeidung von unlauterem Wettbewerb. Weitere Details zum Amtsbereich finden Sie auf der Seite der Notarkammer München.
Ausnahmen von der Amtsbereichsbindung
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, die es einem Notar ermöglichen, auch außerhalb seines Amtsbereichs tätig zu werden. Diese Ausnahmen sind in § 10a Abs. 2 BNotO geregelt und erfordern das Vorliegen besonderer Umstände.
Besondere Interessen der Rechtsuchenden
Objektive Gründe oder berechtigte Interessen müssen vorliegen.
Es darf kein Eindruck von unzulässiger Werbung, Abhängigkeit oder Parteilichkeit entstehen.
Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn die betroffene Person aufgrund von Krankheit oder Alter nicht in der Lage ist, die Geschäftsstelle des Notars aufzusuchen. Es ist wichtig, dass der Notar die Umstände sorgfältig prüft und dokumentiert, um sicherzustellen, dass die Ausnahme gerechtfertigt ist. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Auswärtsbeurkundung finden Sie auf Notar Durchlaub.
Genehmigungspflichten
Tätigkeit außerhalb des Amtsgerichtsbezirks, aber innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks: Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde/notarkammer.
Tätigkeit außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks: Vorherige Zustimmung des Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts (außer bei Gefahr im Verzug).
Diese Genehmigungspflichten dienen der Kontrolle und Aufsicht über die notarielle Tätigkeit. Sie sollen sicherstellen, dass die Ausnahmen von der Amtsbereichsbindung nur in begründeten Fällen in Anspruch genommen werden und die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. Die Notarkammer Rink bietet hierzu detaillierte Informationen.
Gefahr im Verzug (Nottestament)
In Fällen unmittelbarer Gefahr, z.B. bei einer Person im Sterbeprozess, kann ein Notar auch außerhalb seines Amtsbereichs tätig werden, um ein Testament aufzunehmen. Ein Nottestament ist eine besondere Form des Testaments, die in Notsituationen errichtet werden kann, wenn der Testator nicht mehr in der Lage ist, ein ordentliches Testament zu errichten. Die Möglichkeit, ein Nottestament aufzunehmen, ist besonders wichtig, um den letzten Willen des Testators zu sichern und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Weitere Informationen zum Thema Nottestament finden Sie in unserem Artikel Mobiler Notarieller Dienst.
Hausbesuch: Krankheit und Alter rechtfertigen den Notarbesuch
Objektive Gründe und berechtigte Interessen
Ein Hausbesuch ist in der Regel gerechtfertigt, wenn die betroffene Person aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht in der Lage ist, die Geschäftsstelle des Notars aufzusuchen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Person bettlägerig ist, unter einer schweren Erkrankung leidet oder aufgrund einer Behinderung nicht mobil ist. Es ist wichtig, dass der Notar die Umstände sorgfältig prüft und dokumentiert, um sicherzustellen, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Prüfung der Umstände durch den Notar
Der Notar muss die Umstände sorgfältig prüfen und dokumentieren, um sicherzustellen, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt und die Beurkundung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Vorlage eines ärztlichen Attests oder durch ein persönliches Gespräch mit der betroffenen Person erfolgen. Der Notar muss auch sicherstellen, dass die betroffene Person in der Lage ist, ihre Willenserklärung frei und unbeeinflusst abzugeben. Die Notarin Rössing erläutert, dass Hausbesuche die Ausnahme darstellen.
Keine unzulässige Werbung
Der Hausbesuch darf nicht den Eindruck erwecken, dass der Notar unzulässige Werbung betreibt oder eine ungebührliche Bevorzugung erfährt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Notar den Hausbesuch nutzt, um weitere Aufträge zu akquirieren oder seine Dienstleistungen in unangemessener Weise zu bewerben. Es ist wichtig, dass der Notar seine Tätigkeit neutral und objektiv ausübt und den Eindruck vermeidet, dass er seine Position ausnutzt. Weitere Informationen zu den berufsrechtlichen Pflichten des Notars finden Sie auf der Seite der Notare Barry & Flockenhaus.
GNotKG: So setzen sich die Kosten für den Notar Hausbesuch zusammen
Gebühren nach dem GNotKG
Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Für Hausbesuche können zusätzliche Kosten entstehen. Das GNotKG regelt die Höhe der Gebühren für notarielle Leistungen und soll eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung gewährleisten. Es ist wichtig, dass Sie sich vorab über die zu erwartenden Kosten informieren und diese mit dem Notar besprechen.
Zusätzliche Gebühren und Auslagen
Für Hausbesuche können zusätzliche Gebühren und Auslagen anfallen, die im GNotKG gesondert geregelt sind.
Anfahrtskosten
Kilometerpauschale (z.B. 0,30 €/km).
Die Anfahrtskosten werden in der Regel anhand einer Kilometerpauschale berechnet, die sich nach der Entfernung zwischen der Geschäftsstelle des Notars und dem Ort des Hausbesuchs richtet. Es ist wichtig, dass Sie sich vorab über die Höhe der Kilometerpauschale informieren und diese mit dem Notar vereinbaren. Die Notar Dr. Kotz Kanzlei berechnet beispielsweise 0,30 €/km.
Zeitaufwand
Pauschale pro halbe Stunde (z.B. 50,00 €).
Zusätzlich zu den Anfahrtskosten kann der Notar auch eine Pauschale für den Zeitaufwand berechnen, der ihm durch den Hausbesuch entsteht. Diese Pauschale wird in der Regel pro halbe Stunde berechnet und soll den zusätzlichen Aufwand des Notars entschädigen. Auch hier ist es wichtig, dass Sie sich vorab über die Höhe der Zeitaufwandspauschale informieren und diese mit dem Notar vereinbaren. Die Notare Dingerkus & Partner berechnen 50,00 € pro halbe Stunde.
Sonderpauschalen
Für bestimmte Dokumente (z.B. Testament, Vorsorgevollmacht): Feste Pauschale (z.B. 50,00 €).
In einigen Fällen kann der Notar auch Sonderpauschalen für bestimmte Dokumente berechnen, die im Rahmen des Hausbesuchs erstellt werden. Dies kann beispielsweise für die Erstellung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht der Fall sein. Auch hier ist es wichtig, dass Sie sich vorab über die Höhe der Sonderpauschalen informieren und diese mit dem Notar vereinbaren.
Transparente Kostenaufklärung
Der Notar ist verpflichtet, die Kosten vorab transparent aufzuklären. Das bedeutet, dass er Ihnen vor dem Hausbesuch eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten zukommen lassen muss. Sie haben das Recht, diese Aufstellung zu prüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu stellen. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht scheuen, Ihre Rechte wahrzunehmen und sich umfassend über die Kosten zu informieren. Weitere Informationen zu den Kosten notarieller Leistungen finden Sie in unserem Artikel Notar Hausbesuch Kosten.
Hausbesuch nur im Amtsbezirk: Geografische Grenzen beachten
Amtsbezirk vs. Amtsgerichtsbezirk vs. Oberlandesgerichtsbezirk
Die räumliche Zuständigkeit des Notars ist primär auf den Amtsgerichtsbezirk beschränkt. Ausnahmen erfordern Genehmigungen und Benachrichtigungen. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Amtsbezirk, Amtsgerichtsbezirk und Oberlandesgerichtsbezirk zu kennen, um die räumliche Zuständigkeit des Notars richtig einschätzen zu können. Der Amtsgerichtsbezirk ist der Bezirk, in dem das Amtsgericht seinen Sitz hat, während der Oberlandesgerichtsbezirk ein größerer Bezirk ist, der mehrere Amtsgerichtsbezirke umfasst. Weitere Informationen zu den Amtsbereichen finden Sie auf der Seite Notar B29.
Beispiele für Amtsbereiche
Notare in Bergisch Gladbach: Zuständig für Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Odenthal, Kürten.
Notare in Kreuztal-Buschhütten: Zuständig für Siegen, Burbach, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Neunkirchen, Wilnsdorf, Netphen.
Notare in Lennestadt: Zuständig für Lennestadt, Finnentrop, Kirchhundem.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass die räumliche Zuständigkeit des Notars auf bestimmte Städte und Gemeinden beschränkt ist. Wenn Sie einen Notar Hausbesuch wünschen, sollten Sie daher darauf achten, dass der Notar für Ihren Wohnort zuständig ist. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Beurkundung kommen. Weitere Informationen zu den Amtsbereichen finden Sie auf der Seite der Notare Barry & Flockenhaus.
Ausnahmen bei Nottestamenten
Bei Nottestamenten sind die geografischen Grenzen weniger streng, um die Testierfähigkeit im Notfall zu gewährleisten. Ein Nottestament kann auch außerhalb des Amtsbezirks errichtet werden, wenn der Testator sich in einer Notsituation befindet und nicht mehr in der Lage ist, einen Notar in seinem Amtsbezirk aufzusuchen. Es ist jedoch wichtig, dass die Notsituation glaubhaft dargelegt wird und der Notar die Umstände sorgfältig dokumentiert. Weitere Informationen zum Thema Nottestament finden Sie in unserem Artikel Hausbesuch eines Notars.
So läuft der Notar Hausbesuch ab: Von Termin bis Beurkundung
Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Notar und die Schilderung der Situation. Anschließend wird ein Termin für den Hausbesuch vereinbart. Es ist wichtig, dass Sie dem Notar bereits bei der Kontaktaufnahme alle relevanten Informationen mitteilen, damit er sich optimal auf den Hausbesuch vorbereiten kann. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Person des Betroffenen, zum Gegenstand der Beurkundung und zu den Gründen für den Hausbesuch. Die Kanzlei Termolino bietet hierzu erste Einblicke.
Vorbereitung der Dokumente
Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente (z.B. Personalausweis, Grundbuchauszug, Entwürfe) vorzubereiten und dem Notar zur Verfügung zu stellen. Je besser Sie die Dokumente vorbereiten, desto reibungsloser kann die Beurkundung ablaufen. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie die Dokumente in der richtigen Reihenfolge sortieren und dem Notar alle notwendigen Informationen zugänglich machen. Weitere Informationen zur Vorbereitung der Dokumente finden Sie auf der Seite Notare Dr. Beier & Partner.
Beurkundung vor Ort
Der Notar führt die Beurkundung am vereinbarten Ort durch und erläutert die rechtlichen Konsequenzen. Die Beteiligten unterzeichnen die Urkunde. Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Unterzeichnung der Urkunde alle rechtlichen Konsequenzen erläutern lassen und sich ausreichend Zeit nehmen, die Urkunde sorgfältig zu prüfen. Wenn Sie Fragen haben, sollten Sie diese dem Notar stellen, bevor Sie die Urkunde unterzeichnen. Die Kanzlei Jesus Benavides gibt Einblicke in die Abläufe.
Nachbereitung
Der Notar veranlasst die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Beurkundung (z.B. Eintragung ins Grundbuch). Nach der Beurkundung ist der Notar für die Umsetzung der Beurkundung verantwortlich. Dazu gehört beispielsweise die Eintragung der Urkunde ins Grundbuch oder die Benachrichtigung der zuständigen Behörden. Sie können sich darauf verlassen, dass der Notar alle notwendigen Schritte unternimmt, um die Beurkundung ordnungsgemäß umzusetzen.
Vollmacht statt Hausbesuch: Alternativen für immobile Personen
Vollmacht
Eine Vollmacht kann eine Alternative sein, wenn die betroffene Person noch testierfähig ist, aber nicht mehr mobil. Ein Bevollmächtigter kann dann die Angelegenheiten im Namen der Person regeln. Eine Vollmacht ist ein rechtliches Instrument, das es einer Person ermöglicht, eine andere Person zu bevollmächtigen, in ihrem Namen zu handeln. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Person aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Weitere Informationen zum Thema Vollmacht finden Sie in unserem Artikel Notar Hausbesuch Berlin.
Frühzeitige Planung
Eine frühzeitige Planung und Regelung der Angelegenheiten kann einen späteren Hausbesuch unnötig machen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den eigenen rechtlichen Angelegenheiten auseinanderzusetzen und diese zu regeln, solange man noch dazu in der Lage ist. Dies kann beispielsweise durch die Erstellung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht erfolgen. Durch eine frühzeitige Planung können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit berücksichtigt werden.
Notarwahl
Die freie Notarwahl ermöglicht es, einen Notar zu wählen, der möglicherweise besser erreichbar ist oder Hausbesuche anbietet. Sie haben das Recht, den Notar Ihres Vertrauens zu wählen. Dabei sind Sie nicht an bestimmte Bezirke oder Regionen gebunden. Achten Sie bei der Notarwahl darauf, dass der Notar über die notwendige Expertise und Erfahrung verfügt und Ihnen eine umfassende Beratung bieten kann. Weitere Informationen zur freien Notarwahl finden Sie auf der Seite Notar B29.
Notar Hausbesuch: Bequemlichkeit und Sicherheit für Ihre Rechtsangelegenheiten
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Notar Hausbesuche sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und können eine wichtige Option für immobile Personen sein. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kosten und die geografischen Grenzen zu beachten. Ein Notar Hausbesuch bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre rechtlichen Angelegenheiten in vertrauter Umgebung zu regeln und sich von einem erfahrenen Notar beraten zu lassen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vorab umfassend informieren und die notwendigen Vorbereitungen treffen.
Handlungsempfehlungen
Frühzeitig mit einem Notar Kontakt aufnehmen und die Situation schildern.
Die Kosten transparent aufklären lassen.
Die rechtlichen Voraussetzungen prüfen.
Alternativen zum Hausbesuch in Betracht ziehen.
Indem Sie diese Handlungsempfehlungen befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Notar Hausbesuch reibungslos abläuft und Ihren Bedürfnissen entspricht. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht scheuen, Ihre Fragen zu stellen und sich umfassend beraten zu lassen. Der Notar ist Ihr Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen und unterstützt Sie gerne bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten.
Ausblick
Die Digitalisierung und die zunehmende Alterung der Bevölkerung könnten in Zukunft zu einer stärkeren Nachfrage nach Notar Hausbesuchen führen. Es ist daher wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zu nutzen. Enter unterstützt Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Notar für Ihren Hausbesuch. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und vermitteln Ihnen den Kontakt zu erfahrenen Notaren in Ihrer Nähe. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuelle Beratung zu starten und den passenden Notar für Ihren Hausbesuch zu finden. Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung für den Sanierungsbedarf Ihrer Immobilie.
Weitere nützliche Links
Die Notarkammer München bietet detaillierte Informationen zum Amtsbereich von Notaren.
Die Notarkammer Rink informiert über die Voraussetzungen, unter denen Notare außerhalb ihres Amtsbereichs tätig werden dürfen.
Die Notare Barry & Flockenhaus erläutern die berufsrechtlichen Pflichten von Notaren und ihren Amtssitz.
FAQ
Was sind die Hauptvorteile eines Notar Hausbesuchs?
Ein Notar Hausbesuch bietet Bequemlichkeit und Rechtssicherheit in vertrauter Umgebung, besonders für immobile Personen. Er ermöglicht die Erledigung wichtiger rechtlicher Angelegenheiten ohne Reisestress.
In welchen Fällen ist ein Notar Hausbesuch besonders sinnvoll?
Ein Hausbesuch ist besonders sinnvoll für ältere oder kranke Menschen, die nicht mehr mobil sind, sowie für die Errichtung eines Nottestaments in dringenden Fällen. Auch wenn eine persönliche und diskrete Beratung gewünscht ist, kann ein Hausbesuch die beste Option sein.
Welche geografischen Einschränkungen gelten für Notar Hausbesuche?
Notare sind in der Regel an ihren Amtsbereich (Amtsgerichtsbezirk) gebunden. Beurkundungen außerhalb des Amtsbereichs sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung möglich. Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug, wie z.B. bei einem Nottestament.
Welche Kosten entstehen bei einem Notar Hausbesuch?
Zusätzlich zu den üblichen Gebühren nach dem GNotKG fallen für Hausbesuche Anfahrtskosten (Kilometerpauschale) und eine Pauschale für den Zeitaufwand an. Für bestimmte Dokumente können auch Sonderpauschalen berechnet werden. Eine transparente Kostenaufklärung durch den Notar ist Pflicht.
Wie läuft ein Notar Hausbesuch ab?
Nach der Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung bereiten Sie alle relevanten Dokumente vor. Der Notar führt die Beurkundung vor Ort durch und erläutert die rechtlichen Konsequenzen. Anschließend veranlasst er die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Beurkundung.
Welche Alternativen gibt es zum Notar Hausbesuch?
Eine Vollmacht kann eine Alternative sein, wenn die betroffene Person noch testierfähig ist, aber nicht mehr mobil. Eine frühzeitige Planung und Regelung der Angelegenheiten kann einen späteren Hausbesuch unnötig machen. Die freie Notarwahl ermöglicht es, einen Notar zu wählen, der möglicherweise besser erreichbar ist oder Hausbesuche anbietet.
Was ist ein Nottestament und wann kommt es zum Einsatz?
Ein Nottestament ist eine besondere Form des Testaments, die in Notsituationen errichtet werden kann, wenn der Testator nicht mehr in der Lage ist, ein ordentliches Testament zu errichten. Es kann auch außerhalb des Amtsbezirks errichtet werden, wenn Gefahr im Verzug ist.
Wie finde ich den richtigen Notar für einen Hausbesuch?
Suchen Sie nach einem Notar in Ihrer Nähe, der Hausbesuche anbietet und über die notwendige Expertise verfügt. Achten Sie auf eine transparente Kommunikation und eine umfassende Beratung. Klären Sie vorab die Kosten und die geografischen Einschränkungen.