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Hausbesuche korrekt abrechnen: Vermeiden Sie Fehler und optimieren Sie Ihre Einnahmen!

02.01.2025

11

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

02.01.2025

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11

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen kann komplex sein. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Abrechnungsmodalitäten im EBM und GOÄ. Optimieren Sie Ihre Abrechnung und vermeiden Sie finanzielle Verluste. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf.

Das Thema kurz und kompakt

Eine korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist essentiell, um finanzielle Verluste zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten. VitaVisit unterstützt Sie dabei, alle gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Die Optimierung der GOÄ-Abrechnung durch die korrekte Anwendung von Ziffern und Zuschlägen kann Ihre Einnahmen um bis zu 8% steigern. Nutzen Sie VitaVisit, um das volle Potential auszuschöpfen und Abrechnungsfehler zu minimieren.

Spezialfälle wie MFA/NäPa- und Pflegeheimbesuche erfordern besondere Aufmerksamkeit. VitaVisit bietet Ihnen die notwendigen Informationen und Funktionen, um auch diese Fälle korrekt abzurechnen und Ihre Wirtschaftlichkeit nachhaltig zu steigern.

Erfahren Sie, wie Sie Hausbesuche korrekt abrechnen, Zuschläge optimal nutzen und Fallstricke vermeiden. Sichern Sie sich maximale Vergütung für Ihre Leistungen!

Hausbesuchsabrechnung: So sichern Sie Ihre Vergütung

Hausbesuchsabrechnung: So sichern Sie Ihre Vergütung

Eine korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist für Leistungserbringer im Gesundheitswesen unerlässlich. Sie stellt sicher, dass erbrachte Leistungen angemessen vergütet werden und vermeidet gleichzeitig rechtliche Konsequenzen. VitaVisit versteht die Herausforderungen, die mit der Abrechnung von Hausbesuchen verbunden sind, und bietet eine Plattform, die den Prozess vereinfacht und optimiert. Mit unserer Lösung können Sie sich auf die Patientenversorgung konzentrieren, während wir uns um die korrekte Abrechnung kümmern.

Definition und Bedeutung der korrekten Abrechnung

Im Kontext von Hausbesuchen bedeutet korrekte Abrechnung die vollständige und fehlerfreie Erfassung aller erbrachten Leistungen gemäß den geltenden Gesetzen und Richtlinien. Dies umfasst die korrekte Anwendung von EBM- und GOÄ-Ziffern, die Berücksichtigung von Wegegebühren und Zuschlägen sowie die lückenlose Dokumentation. Eine korrekte Abrechnung ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung. Sie sichert die finanzielle Stabilität Ihrer Praxis, vermeidet Regresse und Beanstandungen und schafft Rechtssicherheit für Sie und Ihre Patienten.

Gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen

Die Abrechnung von Hausbesuchen unterliegt verschiedenen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen. Zu den wichtigsten gehören der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) für gesetzlich versicherte Patienten und die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für Privatpatienten. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des SGB V (§ 119b) relevant, insbesondere bei Kooperationen mit Pflegeheimen. Es ist wichtig, diese Rahmenbedingungen genau zu kennen und bei der Abrechnung zu berücksichtigen, um Fehler und finanzielle Verluste zu vermeiden.

EBM-Abrechnung: Hausbesuche korrekt erfassen

Die Abrechnung von Hausbesuchen im Rahmen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) erfordert die genaue Kenntnis der relevanten Ziffern und Bestimmungen. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die Abrechnung von Hausbesuchen im EBM korrekt zu gestalten und alle Potenziale auszuschöpfen. Wir bieten Ihnen eine Plattform, die alle notwendigen Informationen und Funktionen bereithält, um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen und zu optimieren.

Grundlegende EBM-Ziffern für Hausbesuche

Im EBM sind Hausbesuche in verschiedenen Kapiteln geregelt. Es ist wichtig, das Kapitel 37 EBM zu beachten und die Genehmigungspflicht zu prüfen. Seit dem 01.07.2016 gibt es zudem spezielle Regelungen für die Abrechnung von Hausbesuchen durch nichtärztliches Personal (NäPa), die im Kapitel 38 EBM festgelegt sind. Hierbei sind die GOP 38200 ff. relevant. Für NäPa-Hausbesuche ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erforderlich, die an bestimmte Anstellungsvoraussetzungen gebunden ist. Unsere Plattform hilft Ihnen, diese Voraussetzungen zu erfüllen und die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie können auch unsere internen Artikel zu Abrechnungsziffern für Hausbesuche im EBM und Hausbesuchen im Rahmen der EBM konsultieren.

Wegegebühren im EBM

Bei der Abrechnung von Hausbesuchen im EBM müssen Sie die Wegegebühren berücksichtigen. Diese sind abhängig von der Entfernung zwischen Praxis und Patientenwohnung. Es gibt Besonderheiten bei der Abrechnung von Hausbesuchen bei mehreren Patienten im selben Haushalt oder Pflegeheim. In solchen Fällen müssen die Wegegebühren entsprechend aufgeteilt werden. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Berechnung und Erfassung der Wegegebühren, um Ihre Einnahmen zu optimieren.

Hausbesuche in Kooperation mit Pflegeheimen (§ 119b SGB V)

Seit dem 01.07.2016 können Ärzte mit Pflegeheimen kooperieren (§ 119b SGB V). In diesem Fall sind spezielle Leistungsziffern bei der Betreuung von Patienten im Pflegeheim abrechenbar. Voraussetzung ist ein Kooperationsvertrag mit dem Pflegeheim. VitaVisit hilft Ihnen, die notwendigen Verträge zu erstellen und die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Abrechnung für Hausbesuche im Pflegeheim.

GOÄ-Abrechnung: Privatliquidation optimieren

Die Abrechnung von Hausbesuchen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Leistungen privat zu liquidieren. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die Abrechnung von Hausbesuchen nach GOÄ zu optimieren und alle Potenziale auszuschöpfen. Wir bieten Ihnen eine Plattform, die alle notwendigen Informationen und Funktionen bereithält, um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Grundlegende GOÄ-Ziffern für Hausbesuche

Die GOÄ kennt verschiedene Ziffern für die Abrechnung von Hausbesuchen. Die wichtigste ist die GOÄ-Ziffer 50 für den Standardbesuch inklusive Beratung und Untersuchung. Für den Besuch weiterer Patienten im selben Haushalt kann die GOÄ-Ziffer 51 abgerechnet werden. Für regelmäßige Besuche in Pflegeeinrichtungen ist die GOÄ-Ziffer 48 vorgesehen. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen diesen Ziffern zu kennen und die jeweils passende Ziffer zu wählen. Die PVS bietet hierzu detaillierte Informationen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Ziffernwahl und vermeidet Abrechnungsfehler.

Zuschläge und deren Kombinationsmöglichkeiten (GOÄ)

Die GOÄ bietet eine Vielzahl von Zuschlägen, die zusätzlich zu den Grundziffern abgerechnet werden können. Hierzu gehören Zeitzuschläge (E-H), die jedoch auf den einfachen Gebührensatz begrenzt sind. Der Zuschlag A ist anwendbar bei Leistungen nach GOÄ 6, 7, 8 außerhalb der Sprechstundenzeiten. Für Kinder gibt es spezielle Zuschläge (K1, K2). Es ist wichtig, die Kombinationsmöglichkeiten und -ausschlüsse der Zuschläge zu beachten, um keine Abrechnungsfehler zu begehen. Die Apotheken-Ärzte Seite bietet eine Tabelle mit den Kombinationsmöglichkeiten. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung der Zuschläge und vermeidet finanzielle Verluste.

Wegegeld und Reiseentschädigung (GOÄ)

Bei der Abrechnung von Hausbesuchen nach GOÄ können Sie Wegegeld und Reiseentschädigung geltend machen. Die Berechnung erfolgt nach dem "Fleurop-Prinzip", d.h. nach dem Radius von der Praxis, nicht nach der tatsächlichen Entfernung. Es gibt Tag- und Nachttarife. Bei Besuchen mehrerer Patienten sind Besonderheiten zu beachten. Die IWW bietet hierzu detaillierte Informationen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Berechnung und Erfassung von Wegegeld und Reiseentschädigung, um Ihre Einnahmen zu optimieren.

Spezialfälle: MFA/NäPa- und Pflegeheimbesuche korrekt abrechnen

Neben den Standardfällen gibt es eine Reihe von Spezialfällen, die bei der Abrechnung von Hausbesuchen zu beachten sind. VitaVisit unterstützt Sie dabei, auch diese Spezialfälle korrekt abzurechnen und alle Potenziale auszuschöpfen. Wir bieten Ihnen eine Plattform, die alle notwendigen Informationen und Funktionen bereithält, um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Hausbesuche durch MFA/NäPa

Hausbesuche können auch durch Medizinische Fachangestellte (MFA) oder Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) durchgeführt werden. Im EBM sind diese im GOP 38200 ff. geregelt. Es besteht eine Genehmigungspflicht durch die KV. Für die Abrechnung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. die Qualifikation und Anstellung des Personals. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der Erfüllung dieser Voraussetzungen und der korrekten Abrechnung der Leistungen.

Hausbesuche in sozialen Einrichtungen und Pflegeheimen

Bei Hausbesuchen in sozialen Einrichtungen und Pflegeheimen sind spezielle Regelungen zu beachten. Im EBM gibt es spezielle Leistungsziffern bei Kooperation gemäß § 119b SGB V. In der GOÄ ist zwischen der GOÄ-Ziffer 48 für regelmäßige Besuche und der GOÄ-Ziffer 50 für akute Verschlechterungen zu unterscheiden. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Ziffernwahl und der Abrechnung der Leistungen.

Hausbesuche bei Kindern

Bei Hausbesuchen bei Kindern können in der GOÄ die Zuschläge K1 und K2 abgerechnet werden. Im EBM gibt es keine spezifischen Kinderzuschläge. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen und die Abrechnung entsprechend anzupassen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung der Leistungen.

Hausbesuche im Notdienst

Bei Hausbesuchen im Notdienst können in der GOÄ Zuschläge für ungünstige Zeiten (E-J) abgerechnet werden. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für die Abrechnung dieser Zuschläge zu kennen und die Dokumentation entsprechend anzupassen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung der Leistungen.

Physio-/Ergotherapie: Hausbesuche korrekt abrechnen

Auch in der Physiotherapie und Ergotherapie sind Hausbesuche ein wichtiger Bestandteil der Versorgung. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die Abrechnung von Hausbesuchen in der Physiotherapie und Ergotherapie korrekt zu gestalten und alle Potenziale auszuschöpfen. Wir bieten Ihnen eine Plattform, die alle notwendigen Informationen und Funktionen bereithält, um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

GKV-Abrechnung (Physiotherapie/Ergotherapie)

Für die Abrechnung von Hausbesuchen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine Verordnung mit "Hausbesuch"-Vermerk erforderlich. Es gibt spezifische Positionsnummern für private Residenzen (X9933), soziale Einrichtungen (X9934) und vorübergehende Betreuung (X9922). Die Dokumentation muss Datum, Leistung und Unterschrift des Patienten/Betreuers enthalten. Thevea bietet hierzu detaillierte Informationen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung der Leistungen.

Besonderheiten bei anderen Kostenträgern (Physiotherapie/Ergotherapie)

Bei anderen Kostenträgern wie der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK A), der Bundeswehr oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind spezielle Regelungen zu beachten. Für die PBeaKK A ist eine direkte Abrechnung nach GKV-Regeln oder als Privatpatient möglich. Für die Bundeswehr ist eine Heilmittelverordnung mit "Ja" für Hausbesuch erforderlich. Für die DGUV gilt die Leistungsziffer 8602 (pauschal 22,76 Euro) / 12.5 (24,10 Euro). Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung der Leistungen.

Private Hausbesuche (Physiotherapie/Ergotherapie)

Für private Hausbesuche ist keine Verordnung erforderlich, aber ein Behandlungsvertrag. Thevea bietet hierzu detaillierte Informationen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung der Leistungen.

Abrechnungsfehler vermeiden: So optimieren Sie Ihre Prozesse

Eine fehlerhafte Abrechnung kann zu finanziellen Verlusten und rechtlichen Konsequenzen führen. VitaVisit unterstützt Sie dabei, Abrechnungsfehler zu vermeiden und Ihre Prozesse zu optimieren. Wir bieten Ihnen eine Plattform, die alle notwendigen Informationen und Funktionen bereithält, um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Vermeidung von Abrechnungsfehlern

Zu den häufigsten Abrechnungsfehlern gehören die falsche Ziffernwahl (GOÄ 50 vs. 48, EBM Kapitel 37 vs. 38), die fehlende Dokumentation (Notwendigkeit, Uhrzeit, medizinische Begründung) und die Nichtbeachtung von Kombinationsausschlüssen bei Zuschlägen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Ziffernwahl, der vollständigen Dokumentation und der Beachtung der Kombinationsausschlüsse, um Abrechnungsfehler zu vermeiden.

Optimierung der Abrechnung

Um Ihre Abrechnung zu optimieren, sollten Sie die Wegegebühren korrekt erfassen, die Zuschläge bei ungünstigen Zeiten/Notfällen nutzen und eine klare und vollständige Dokumentation führen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der korrekten Erfassung der Wegegebühren, der Nutzung der Zuschläge und der Erstellung einer klaren und vollständigen Dokumentation, um Ihre Einnahmen zu optimieren.

Prüfung und Anpassung der Abrechnungsprozesse

Um Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren, sollten Sie regelmäßige Schulungen des Praxispersonals durchführen und eine Abrechnungssoftware nutzen. Unsere Plattform bietet Ihnen alle notwendigen Funktionen, um Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihre Einnahmen zu steigern.

Rechtssicherheit: Dokumentation und Datenschutz beachten

Die Abrechnung von Hausbesuchen ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine rechtliche Angelegenheit. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Aspekte zu beachten und Ihre Dokumentation und Datenschutzmaßnahmen zu optimieren. Wir bieten Ihnen eine Plattform, die alle notwendigen Informationen und Funktionen bereithält, um den Abrechnungsprozess rechtssicher zu gestalten.

Dokumentationspflichten

Sie haben detaillierte Aufzeichnungen des Hausbesuchs zu führen (Uhrzeit, Anlass, Befund, Therapie). Sie müssen die Notwendigkeit des Hausbesuchs begründen und eine Einverständniserklärung des Patienten (bei Privatliquidation) einholen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der Erstellung einer vollständigen und rechtssicheren Dokumentation.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Sie müssen einen sicheren Umgang mit Patientendaten gewährleisten und die DSGVO beachten. Unsere Plattform bietet Ihnen alle notwendigen Funktionen, um den Datenschutz zu gewährleisten und die DSGVO einzuhalten.

Haftungsfragen

Sie müssen Behandlungsfehler vermeiden und sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung absichern. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der Vermeidung von Behandlungsfehlern und der Absicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung.

Wirtschaftlichkeit steigern: Hausbesuchsabrechnung optimieren

Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis. VitaVisit unterstützt Sie dabei, Ihre Hausbesuchsabrechnung zu optimieren und Ihre Wirtschaftlichkeit zu steigern. Wir bieten Ihnen eine Plattform, die alle notwendigen Informationen und Funktionen bereithält, um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die wichtigsten Punkte für eine korrekte Abrechnung sind die korrekte Ziffernwahl, die vollständige Dokumentation und die Beachtung der Abrechnungsbestimmungen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der Umsetzung dieser Punkte und sorgt für eine korrekte und effiziente Abrechnung.

Bedeutung der Abrechnung für die Wirtschaftlichkeit der Praxis

Eine korrekte Abrechnung sichert die Liquidität Ihrer Praxis und vermeidet Verluste. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der Optimierung Ihrer Abrechnung und sorgt für eine nachhaltige Steigerung Ihrer Wirtschaftlichkeit.

Zukünftige Entwicklungen im Bereich der Hausbesuchsabrechnung

Zukünftig werden die Digitalisierung, die Telemedizin und neue Abrechnungsmodelle eine immer größere Rolle spielen. VitaVisit ist Ihr Partner für die Zukunft und unterstützt Sie bei der Umsetzung dieser Entwicklungen.

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FAQ

Welche grundlegenden Gesetze und Verordnungen muss ich bei der Abrechnung von Hausbesuchen beachten?

Sie müssen den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) für gesetzlich versicherte Patienten und die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für Privatpatienten beachten. Zusätzlich sind die Bestimmungen des SGB V (§ 119b) relevant, besonders bei Kooperationen mit Pflegeheimen.

Welche GOÄ-Ziffern sind für die Abrechnung von Hausbesuchen relevant und wie unterscheiden sie sich?

Die GOÄ-Ziffer 50 ist für den Standardbesuch inklusive Beratung und Untersuchung relevant. Für Besuche weiterer Patienten im selben Haushalt wird die GOÄ-Ziffer 51 abgerechnet. Für regelmäßige Besuche in Pflegeeinrichtungen ist die GOÄ-Ziffer 48 vorgesehen. Die korrekte Wahl ist entscheidend.

Wie berechne ich das Wegegeld bei Hausbesuchen nach GOÄ korrekt?

Die Berechnung des Wegegelds erfolgt nach dem "Fleurop-Prinzip", d.h. nach dem Radius von der Praxis, nicht nach der tatsächlichen Entfernung. Es gibt Tag- und Nachttarife. Bei Besuchen mehrerer Patienten sind Besonderheiten zu beachten. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Berechnung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit MFA/NäPa Hausbesuche abrechnen können?

Hausbesuche durch MFA/NäPa sind im GOP 38200 ff. EBM geregelt. Es besteht eine Genehmigungspflicht durch die KV. Für die Abrechnung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. die Qualifikation und Anstellung des Personals.

Was muss ich bei der Abrechnung von Hausbesuchen in der Physio- und Ergotherapie beachten?

Für die GKV-Abrechnung ist eine Verordnung mit "Hausbesuch"-Vermerk erforderlich. Es gibt spezifische Positionsnummern für private Residenzen (X9933), soziale Einrichtungen (X9934) und vorübergehende Betreuung (X9922). Die Dokumentation muss Datum, Leistung und Unterschrift des Patienten/Betreuers enthalten.

Welche Zuschläge kann ich bei Hausbesuchen abrechnen und wie kombiniere ich diese korrekt?

Die GOÄ bietet eine Vielzahl von Zuschlägen, wie Zeitzuschläge (E-H) und den Zuschlag A außerhalb der Sprechstundenzeiten. Für Kinder gibt es spezielle Zuschläge (K1, K2). Es ist wichtig, die Kombinationsmöglichkeiten und -ausschlüsse zu beachten.

Wie kann ich Abrechnungsfehler bei Hausbesuchen vermeiden?

Häufige Fehler sind die falsche Ziffernwahl, die fehlende Dokumentation und die Nichtbeachtung von Kombinationsausschlüssen bei Zuschlägen. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Ziffernwahl, der vollständigen Dokumentation und der Beachtung der Kombinationsausschlüsse.

Welche Dokumentationspflichten muss ich bei Hausbesuchen erfüllen?

Sie müssen detaillierte Aufzeichnungen des Hausbesuchs führen (Uhrzeit, Anlass, Befund, Therapie). Sie müssen die Notwendigkeit des Hausbesuchs begründen und eine Einverständniserklärung des Patienten (bei Privatliquidation) einholen. VitaVisit unterstützt Sie bei der Erstellung einer vollständigen und rechtssicheren Dokumentation.

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