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Steuererklärung leicht gemacht: So profitieren Sie von haushaltsnahen Dienstleistungen!

29.12.2024

11

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

29.12.2024

29.12.2024

11

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

Wussten Sie, dass Sie für viele Dienstleistungen rund um Ihr Zuhause Steuervorteile nutzen können? Von der Gartenpflege bis zur Kinderbetreuung – erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuererklärung optimieren und bares Geld sparen können. Benötigen Sie individuelle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Das Thema kurz und kompakt

Nutzen Sie die haushaltsnahe Steuerberatung, um Ihre Steuerlast spürbar zu senken. Berücksichtigen Sie dabei sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerkerleistungen und Pflegeleistungen.

Achten Sie auf die korrekte Rechnungsstellung und Zahlungsweise (Überweisung), um die Anerkennung Ihrer Ausgaben durch das Finanzamt sicherzustellen. Die maximale Steuerersparnis beträgt bis zu 4.000 Euro pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Informieren Sie sich über Sonderfälle und Ausnahmen, wie z.B. für Mieter oder Dienstleistungen im Haushalt von Angehörigen, um alle Steuervorteile optimal zu nutzen und Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden.

Entdecken Sie, wie Sie mit haushaltsnahen Dienstleistungen Ihre Steuerlast senken können. Wir zeigen Ihnen alle Details und Fallstricke, damit Sie optimal profitieren!

Steuerlast senken: So nutzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen optimal!

Steuerlast senken: So nutzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen optimal!

Die Steuererklärung kann oft kompliziert erscheinen, aber mit dem richtigen Wissen lassen sich bares Geld sparen. Ein besonders interessanter Bereich sind die haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuerlast erheblich zu senken, indem Sie bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrem Haushalt stehen, geltend machen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von der haushaltsnahen Steuerberatung profitieren können und welche Aspekte Sie dabei beachten sollten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsarbeiten, Gartenpflege oder auch die Betreuung von Kindern. Der Gesetzgeber honoriert es, wenn Sie für diese Aufgaben externe Hilfe in Anspruch nehmen, indem er Ihnen erlaubt, einen Teil der Kosten steuerlich abzusetzen. Dies dient nicht nur der finanziellen Entlastung, sondern fördert auch legale Beschäftigungsverhältnisse und unterstützt das Handwerk.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der haushaltsnahen Steuerberatung. Wir erklären die gesetzlichen Grundlagen gemäß § 35a EStG, erläutern die verschiedenen Kategorien abzugsfähiger Kosten und zeigen Ihnen, wie Sie die Höchstbeträge optimal ausschöpfen können. Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Wissen zu vermitteln, damit Sie Ihre Steuererklärung effizient gestalten und Ihre finanziellen Vorteile voll ausschöpfen können. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie auf Steuern.de.

Bis zu 4.000 Euro sparen: Welche Dienstleistungen abzugsfähig sind

Um die Vorteile der haushaltsnahen Steuerberatung voll auszuschöpfen, ist es wichtig zu wissen, welche Dienstleistungen überhaupt abzugsfähig sind. Grundsätzlich lassen sich die abzugsfähigen Leistungen in drei Kategorien einteilen: haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Pflege- und Betreuungsleistungen. Jede dieser Kategorien hat ihre eigenen Besonderheiten und Voraussetzungen, die es zu beachten gilt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Was zählt dazu?

Zu den klassischen haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Tätigkeiten wie die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege oder die Kinderbetreuung. Auch die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Wäschepflege können darunter fallen. Wichtig ist, dass die Dienstleistung im Haushalt oder in unmittelbarem Zusammenhang damit erbracht wird. Nicht dazu gehören hingegen Tätigkeiten, die außerhalb des Haushalts stattfinden, wie beispielsweise der Besuch eines Friseurs oder die Reparatur eines Geräts in einer Werkstatt. Eine detaillierte Auflistung und Abgrenzung finden Sie bei der Sparkasse.

Handwerkerleistungen: Reparaturen und Modernisierungen

Auch für Handwerkerleistungen können Sie eine Steuerermäßigung erhalten. Dazu zählen beispielsweise Reparaturen, Wartungen oder Modernisierungen im Haus oder in der Wohnung. Wichtig ist, dass es sich um Arbeiten handelt, die der Erhaltung oder Verbesserung des Wohnraums dienen. Nicht abzugsfähig sind hingegen Kosten für Neubauten, es sei denn, es handelt sich um Fertigstellungsarbeiten nach dem Einzug. Achten Sie darauf, dass die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweist, da nur diese steuerlich berücksichtigt werden können. Die VLH bietet hierzu weitere Informationen.

Pflege- und Betreuungsleistungen: Unterstützung im Alltag

Wenn Sie oder ein Angehöriger auf Pflege- oder Betreuungsleistungen angewiesen sind, können Sie auch hierfür eine Steuerermäßigung erhalten. Dies gilt sowohl für die häusliche Pflege als auch für die Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Personen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen im eigenen Haushalt erbracht werden und Sie die entsprechenden Nachweise vorlegen können. Dies können beispielsweise Rechnungen von Pflegediensten oder Betreuungskräften sein. Das Familienportal bietet hierzu umfassende Informationen.

Steuerbonus sichern: So nutzen Sie die maximalen Absetzbeträge

Die haushaltsnahe Steuerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuerlast spürbar zu senken. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, ist es wichtig, die maximalen Absetzbeträge zu kennen und optimal zu nutzen. Der Gesetzgeber hat hierfür klare Grenzen gesetzt, die es zu beachten gilt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die verschiedenen Höchstbeträge kombinieren und so Ihre Steuerersparnis maximieren können.

Maximale Absetzbeträge im Überblick

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen. Dies entspricht einem maximalen Rechnungsbetrag von 20.000 Euro. Für Handwerkerleistungen gilt ein ähnlicher Satz von 20 Prozent, jedoch mit einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Hier liegt der maximale Rechnungsbetrag bei 6.000 Euro. Wenn Sie einen Minijobber beschäftigen, können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr, geltend machen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Höchstbeträge jährlich gelten und Sie diese grundsätzlich nebeneinander in Anspruch nehmen können. Weitere Details zu den Absetzbeträgen finden Sie bei Buhl.

Rechnungsstellung: Was ist zu beachten?

Damit das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt, ist eine korrekte Rechnungsstellung unerlässlich. Achten Sie darauf, dass die Rechnung eine separate Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten enthält. Nur die Arbeitskosten können steuerlich berücksichtigt werden. Zudem muss die Rechnung den Anforderungen nach § 14 UStG entsprechen, also Ihren Namen und Ihre Adresse sowie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Dienstleisters enthalten. Die RTS erklärt, worauf Sie bei der Rechnungsstellung achten müssen.

Zahlungsweise: Unbedingt per Überweisung!

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Anerkennung Ihrer Ausgaben ist die korrekte Zahlungsweise. Barauszahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Zahlen Sie die Rechnungen daher immer per Überweisung und bewahren Sie die Kontoauszüge als Zahlungsnachweis auf. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Ausgaben im Rahmen der haushaltsnahen Steuerberatung berücksichtigt werden.

Falle vermeiden: Sonderfälle und Ausnahmen bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Die haushaltsnahe Steuerberatung kann in bestimmten Fällen komplexer sein als gedacht. Es gibt Sonderfälle und Ausnahmen, die es zu beachten gilt, um nicht in eine Steuerfalle zu geraten. Wir beleuchten einige dieser speziellen Situationen und geben Ihnen Tipps, wie Sie auch in diesen Fällen von den Steuervorteilen profitieren können.

Mieter und Wohnungseigentümer: Was gilt?

Auch als Mieter oder Wohnungseigentümer können Sie von der haushaltsnahen Steuerberatung profitieren. Wenn in Ihrer Nebenkostenabrechnung Kosten für Gartenpflege oder Winterdienst enthalten sind, können Sie diese anteilig geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten in der Abrechnung separat ausgewiesen sind und Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung Ihnen eine § 35a-Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung weist Ihren Anteil an den abzugsfähigen Kosten aus. Die finanzen.steuern erklärt, wie Sie als Mieter profitieren.

Dienstleistungen im Haushalt von Angehörigen: Eine besondere Regelung

Bis 2025 galt eine besondere Regelung für Dienstleistungen, die im Haushalt von Angehörigen erbracht wurden. Nach einem Urteil des BFH (Bundesfinanzhof) konnten Pflegeleistungen steuerlich abgesetzt werden, auch wenn sie im Haushalt eines Angehörigen erbracht wurden. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Regelung ab 2025 geändert. Seitdem ist es erforderlich, dass die Zahlung elektronisch erfolgt und eine Rechnung vorliegt, um die Leistungen absetzen zu können.

Was ist nicht abzugsfähig? Ein Überblick

Es gibt auch Kosten, die grundsätzlich nicht im Rahmen der haushaltsnahen Steuerberatung abzugsfähig sind. Dazu gehören beispielsweise Materialkosten (mit Ausnahme energetischer Sanierungsmaßnahmen), Entsorgungskosten (es sei denn, sie sind Teil einer Dienstleistung) sowie Kosten für Neubau oder Gutachtertätigkeiten. Achten Sie darauf, diese Kosten nicht in Ihrer Steuererklärung anzugeben, um unnötigen Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Die Steuerring gibt einen Überblick über nicht abzugsfähige Kosten.

Steuererklärung optimieren: So tragen Sie die Kosten richtig ein

Die korrekte Eintragung der Kosten in die Steuererklärung ist entscheidend, um von der haushaltsnahen Steuerberatung zu profitieren. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die verschiedenen Kosten eintragen müssen, welche Belege erforderlich sind und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Steuererklärung optimal nutzen können.

Wo werden die Kosten eingetragen? Der richtige Ort in der Steuererklärung

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Ihrer Steuererklärung eingetragen. Hier müssen Sie zwischen Minijobs und anderen Dienstleistungen unterscheiden. Für Minijobs gibt es separate Zeilen, in denen Sie die entsprechenden Kosten angeben können. Achten Sie darauf, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

Welche Belege sind erforderlich? Die richtige Dokumentation

Um Ihre Ausgaben nachweisen zu können, benötigen Sie verschiedene Belege. Dazu gehören in erster Linie Rechnungen mit detaillierter Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen und der entstandenen Kosten. Achten Sie darauf, dass die Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten, wie Ihren Namen und Ihre Adresse, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Dienstleisters sowie eine detaillierte Beschreibung der Leistungen. Zudem benötigen Sie Kontoauszüge als Zahlungsnachweis, um zu belegen, dass Sie die Rechnungen tatsächlich bezahlt haben. Bei Minijobs ist zusätzlich eine Bescheinigung der Bundesknappschaft erforderlich.

Tipps zur optimalen Nutzung der Steuererklärung: So holen Sie das Maximum heraus

Um das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen, gibt es einige Tipps, die Sie beachten sollten. Planen Sie Ihre Zahlungen so, dass Sie die Höchstbeträge optimal ausschöpfen können. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie in einem Jahr weniger Ausgaben haben werden, können Sie Zahlungen vorziehen oder verschieben, um die Steuerersparnis zu maximieren. Bei Wohngemeinschaften können die Kosten auf die einzelnen Bewohner aufgeteilt werden, um die Höchstbeträge optimal zu nutzen.

Steuerberatungskosten absetzen? Antworten auf häufige Fragen

Die haushaltsnahe Steuerberatung wirft oft Fragen auf. Wir beantworten die häufigsten Fragen und klären die wichtigsten Punkte, damit Sie bestens informiert sind und keine Fehler bei Ihrer Steuererklärung machen.

Sind Steuerberatungskosten haushaltsnahe Dienstleistungen? Eine klare Abgrenzung

Eine häufige Frage ist, ob Steuerberatungskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können. Grundsätzlich gilt, dass Steuerberatungskosten nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen. Sie können jedoch unter Umständen als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder anderen Einkunftsarten stehen.

Können Fahrtkosten abgesetzt werden? Was Sie wissen müssen

Fahrtkosten können im Rahmen der haushaltsnahen Steuerberatung abgesetzt werden, wenn sie in der Rechnung des Dienstleisters enthalten sind. Es ist wichtig, dass die Fahrtkosten separat ausgewiesen werden und nicht in den Materialkosten enthalten sind. Die Fahrtkosten werden dann zusammen mit den Arbeitskosten bei der Berechnung der Steuerermäßigung berücksichtigt.

Was gilt für Dienstleistungen im öffentlichen Raum? Eine wichtige Unterscheidung

Für Dienstleistungen, die im öffentlichen Raum erbracht werden, gelten besondere Regeln. Die Reinigung von Gehwegen und der Winterdienst sind grundsätzlich abzugsfähig, da sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrem Haushalt stehen. Andere Dienstleistungen, die im öffentlichen Raum erbracht werden, wie beispielsweise die Reparatur von Straßen oder die Errichtung von öffentlichen Einrichtungen, sind hingegen nicht abzugsfähig.

Was tun bei Ablehnung durch das Finanzamt? Ihre Rechte

Wenn das Finanzamt Ihre Ausgaben im Rahmen der haushaltsnahen Steuerberatung ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Legen Sie Ihrem Einspruch alle relevanten Belege bei und begründen Sie, warum Sie die Ausgaben für abzugsfähig halten. Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Klage vor dem Finanzgericht zu erheben. Es empfiehlt sich, in diesem Fall einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Trends und Zukunftsperspektiven

Die Welt der haushaltsnahen Dienstleistungen ist im Wandel. Digitalisierung und Automatisierung verändern die Art und Weise, wie wir unseren Haushalt führen und wie wir Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wir werfen einen Blick auf die Zukunftsperspektiven und Trends, die die haushaltsnahe Steuerberatung beeinflussen werden.

Digitalisierung und Automatisierung im Haushalt: Auswirkungen auf Dienstleistungen

Die Digitalisierung und Automatisierung halten zunehmend Einzug in unsere Haushalte. Smarte Geräte und Roboter übernehmen immer mehr Aufgaben, die früher von Menschen erledigt wurden. Dies hat auch Auswirkungen auf die haushaltsnahen Dienstleistungen. Einige Aufgaben, wie beispielsweise die Reinigung, können nun von Robotern erledigt werden, während andere Aufgaben, wie beispielsweise die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen, weiterhin menschliche Interaktion erfordern.

Neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungsangebote: Sharing Economy und digitale Plattformen

Die Sharing Economy und digitale Plattformen haben neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungsangebote im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen hervorgebracht. Plattformen wie Helpling oder Care.com vermitteln Dienstleister für Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung oder Seniorenbetreuung. Diese Plattformen bieten Ihnen eine einfache und bequeme Möglichkeit, qualifizierte Dienstleister zu finden und zu buchen. Gleichzeitig ermöglichen sie es Dienstleistern, ihre Leistungen einem breiteren Publikum anzubieten.

Gesetzliche Änderungen und Anpassungen: Was die Zukunft bringt

Auch der Gesetzgeber wird sich in Zukunft mit den Veränderungen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen auseinandersetzen müssen. Möglicherweise werden die Höchstbeträge und die Abzugsfähigkeit angepasst, um den neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Es ist daher wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, um die Vorteile der haushaltsnahen Steuerberatung optimal nutzen zu können.

Profitieren Sie von unserer Expertise: Wir beraten Sie individuell!

Die haushaltsnahe Steuerberatung kann eine wertvolle Möglichkeit sein, Ihre Steuerlast zu senken und Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, die komplexen Regelungen und Voraussetzungen zu verstehen, um Fehler zu vermeiden und das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen. Hier kommen wir ins Spiel: Bei VitaVisit bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung zur haushaltsnahen Steuerberatung. Wir helfen Ihnen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.

Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern kennt sich bestens mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften aus und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, identifizieren alle abzugsfähigen Kosten und helfen Ihnen, die Höchstbeträge optimal auszuschöpfen. Dabei berücksichtigen wir auch Sonderfälle und Ausnahmen, um sicherzustellen, dass Sie alle Steuervorteile nutzen können, die Ihnen zustehen.

Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist und Sie keine unnötigen Fehler machen. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und sorgen dafür, dass Sie Ihre Steuerlast minimieren und Ihre finanzielle Situation verbessern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für eine individuelle Beratung zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre haushaltsnahe Steuerberatung!

Steuererklärung leicht gemacht: Jetzt Beratung anfordern!


FAQ

Welche Dienstleistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und sind steuerlich absetzbar?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, wie z.B. Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung und die Zubereitung von Mahlzeiten. 20% der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, können steuerlich abgesetzt werden.

Wie hoch ist die maximale Steuerersparnis, die ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen erzielen kann?

Sie können 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen. Für Handwerkerleistungen beträgt der Höchstbetrag 1.200 Euro pro Jahr und für Minijobber 510 Euro pro Jahr.

Müssen Zahlungen für haushaltsnahe Dienstleistungen per Überweisung erfolgen?

Ja, das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen, die per Überweisung getätigt wurden. Barauszahlungen werden nicht anerkannt. Bewahren Sie die Kontoauszüge als Zahlungsnachweis auf.

Können Mieter auch haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen?

Ja, auch als Mieter können Sie von der haushaltsnahen Steuerberatung profitieren. Wenn in Ihrer Nebenkostenabrechnung Kosten für Gartenpflege oder Winterdienst enthalten sind, können Sie diese anteilig geltend machen, sofern diese separat ausgewiesen sind.

Was ist der Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die im Haushalt üblich sind, während Handwerkerleistungen Reparaturen, Wartungen oder Modernisierungen im Haus oder in der Wohnung umfassen. Beide Arten von Leistungen können steuerlich geltend gemacht werden, jedoch mit unterschiedlichen Höchstbeträgen.

Welche Kosten sind bei haushaltsnahen Dienstleistungen nicht abzugsfähig?

Nicht abzugsfähig sind in der Regel Materialkosten (mit Ausnahme energetischer Sanierungsmaßnahmen), Entsorgungskosten (es sei denn, sie sind Teil einer Dienstleistung) sowie Kosten für Neubau oder Gutachtertätigkeiten.

Wo trage ich die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung ein?

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Ihrer Steuererklärung eingetragen. Achten Sie darauf, zwischen Minijobs und anderen Dienstleistungen zu unterscheiden.

Was mache ich, wenn das Finanzamt meine Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen ablehnt?

Wenn das Finanzamt Ihre Ausgaben ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Legen Sie Ihrem Einspruch alle relevanten Belege bei und begründen Sie, warum Sie die Ausgaben für abzugsfähig halten.

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