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Hausbesuch während der Covid-Impfung

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Hausbesuch zur Covid-Impfung: Bequem und sicher durch die Impfkampagne!

20.02.2025

9

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

20.02.2025

20.02.2025

9

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

Sie möchten sich oder Ihre Angehörigen impfen lassen, aber der Weg zur Praxis ist beschwerlich? Ein Hausbesuch zur COVID-19-Impfung bietet eine komfortable Lösung. Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile und den Ablauf. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Das Thema kurz und kompakt

Die COVID-19-Impfung per Hausbesuch bietet eine sichere und bequeme Möglichkeit, sich impfen zu lassen, insbesondere für ältere und immobile Menschen. VitaVisit vermittelt qualifizierte Ärzte für diese Dienstleistung.

Die korrekte Abrechnung der COVID-19-Impfung erfolgt über Pseudo-EBM-Codes (Kassenpatienten) oder GOÄ-Nummern (Privatpatienten). VitaVisit unterstützt Sie bei der Klärung aller Fragen zur Abrechnung und Dokumentation.

Die STIKO empfiehlt eine Grundimmunisierung und jährliche Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen. Durch die Impfung per Hausbesuch können Sie das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs um bis zu 90% reduzieren und Ihre Lebensqualität deutlich verbessern.

Erfahren Sie, wie Sie oder Ihre Angehörigen bequem zu Hause gegen COVID-19 geimpft werden können. Wir klären über Kosten, Abrechnung und aktuelle Empfehlungen auf.

COVID-19-Impfung per Hausbesuch: Bequem und sicher durch die Impfkampagne

COVID-19-Impfung per Hausbesuch: Bequem und sicher durch die Impfkampagne

Die COVID-19-Impfung ist ein entscheidender Baustein im Kampf gegen die Pandemie. Sie schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Mitmenschen, insbesondere vulnerable Gruppen. Doch was, wenn der Weg zum Impfzentrum oder zur Arztpraxis beschwerlich ist? Hier kommt der Hausbesuch zur Covid-Impfung ins Spiel – eine bequeme und sichere Möglichkeit, sich impfen zu lassen, ohne das eigene Zuhause verlassen zu müssen.

Wir von VitaVisit haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu medizinischen Leistungen zu erleichtern. Mit unserer Plattform vermitteln wir zuverlässige Fachkräfte für Hausbesuche, darunter auch für die COVID-19-Impfung. So können Sie oder Ihre Angehörigen die Impfung in vertrauter Umgebung erhalten, ohne lange Wartezeiten oder Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht nur die Vermittlung von medizinischem Fachpersonal, sondern auch die Unterstützung bei der Abrechnung und Dokumentation der Impfung.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um den Hausbesuch zur Covid-Impfung: von den rechtlichen Grundlagen über den Ablauf bis hin zur Abrechnung für Kassen- und Privatpatienten. Wir klären über die aktuellen STIKO-Empfehlungen auf und geben Ihnen einen Überblick über mögliche Impfnebenwirkungen und das Thema Long COVID. So sind Sie bestens informiert und können eine fundierte Entscheidung treffen.

Grundimmunisierung und jährliche Auffrischung: So schützen Sie sich optimal

Die COVID-19-Vorsorgeverordnung und die Schutzimpfungs-Richtlinie bilden die rechtliche Grundlage für die COVID-19-Impfung in Deutschland. Die Verordnungen regeln, wer Anspruch auf eine Impfung hat und wie diese abgerechnet wird. Die STIKO (Ständige Impfkommission) gibt auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Empfehlungen zur Impfung heraus, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese Empfehlungen sind maßgeblich für die Frage, wer geimpft werden sollte und mit welchem Impfstoff.

Die STIKO empfiehlt eine Grundimmunisierung gegen SARS-CoV-2 für alle Personen ab 18 Jahren. Diese Grundimmunisierung besteht aus drei Kontakten mit dem Erreger, entweder durch Impfung oder Infektion, wobei mindestens eine Impfung mit einem WHO-empfohlenen, variantenangepassten Impfstoff erfolgen sollte. Jährliche Auffrischungsimpfungen werden insbesondere für Risikogruppen im Herbst empfohlen. Zu den Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Personen mit relevanten Grunderkrankungen ab dem Alter von sechs Monaten sowie medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patientenkontakt. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Empfehlungen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Die Impfung selbst darf von verschiedenen Akteuren durchgeführt werden: Ärzte (einschließlich Hausärzte und Ärzte in Pflegeeinrichtungen), Betriebsärzte und Apotheken (für Personen ab 12 Jahren). Im Falle eines Hausbesuchs ist es in der Regel der Hausarzt, der die Impfung durchführt. Sollte es zu einem Impfschaden kommen, greift die staatliche Haftung nach §24 SGB XIV. Ärzte haften nur bei Behandlungsfehlern oder unzureichender Patientenaufklärung. Verdachtsfälle von Impfschäden müssen gemäß § 6 Abs. 1 IfSG gemeldet werden.

Pseudo-EBM-Codes und Versorgungsverträge: So rechnen Sie die Impfung korrekt ab

Für die Abrechnung der COVID-19-Impfung bei Kassenpatienten kommen sogenannte Pseudo-EBM-Codes zum Einsatz. Diese Codes sind spezifisch für die verschiedenen Impfstoffe und Indikationen (z.B. 88348, 88345). Es gibt unterschiedliche Suffixe, die den Impfgrund (allgemein, beruflich) und die Art der Impfung (Erst-, Zweit-, Dritt- oder Folgeimpfung) kennzeichnen. Die Gesamtzahl der COVID-19-Impfungen wird in Feld 5009 dokumentiert, die Chargennummer in Feld 5010. Wichtig: Seit 1. Juli 2024 entfällt die Meldung der COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal (KBV).

Bei Hausbesuchen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich stehen zwei Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung: die EBM GOP 01410/01413 und die Nrn. 88323/88324. Welche Abrechnungsmethode vorteilhafter ist, hängt davon ab, ob der Hausbesuch ausschließlich wegen der Impfung erfolgt oder ob auch andere kurative Leistungen erbracht werden. Besteht ein Versorgungsvertrag (z.B. in Pflegeheimen), kann die EBM-Abrechnung (GOP 01410) vorteilhafter sein, wenn ein kurativer Anlass für den Besuch vorliegt. Für Folgebesuche im Quartal kann die Nr. 88323 die bessere Option sein, da die EBM-Nr. 37102 nur einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden kann. Die Abrechnung ist ein komplexes Thema, bei dem es viele Details zu beachten gilt.

Um die korrekte Abrechnung sicherzustellen, sollten Sie sich im Zweifelsfall von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beraten lassen. Die KV Niedersachsen bietet beispielsweise detaillierte Informationen zur COVID-19-Impfung in Arztpraxen an. Auch wir von VitaVisit unterstützen Sie gerne bei der Klärung von Fragen zur Abrechnung und Dokumentation.

GOÄ-Nummern und Direktabrechnung: So funktioniert die Impfstoffkosten-Erstattung für Privatpatienten

Für die Abrechnung der COVID-19-Impfung bei Privatpatienten kommen die GOÄ-Nummern 1 (Beratung) und 375 (Impfung) zum Einsatz. Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) die Kosten für COVID-19-Impfungen, wenn diese medizinisch notwendig sind und im Versicherungsvertrag enthalten sind. In der Regel orientieren sich die PKV an den STIKO-Empfehlungen.

Bis Ende 2025 erfolgt die Finanzierung der COVID-19-Impfstoffe zentral, mit Ausnahme von Spikevax XBB.1.5 und Spikevax JN.1. Diese Ausnahmen werden direkt mit dem Patienten abgerechnet und von der PKV gemäß Vertrag erstattet. Auch Apotheken können COVID-19-Impfungen bei Personen ab 12 Jahren durchführen und abrechnen. Sie erhalten 10 Euro für die Impfung und Dokumentation sowie Zuschläge für die Verwendung von Mehrdosenbehältnissen und COVID-spezifische Auslagen. Beihilfeempfänger können sich ebenfalls in Apotheken impfen lassen, wobei die Kosten von der Beihilfestelle erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie auf privat-patienten.de.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Abrechnung von COVID-19-Impfungen komplex sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. dem Versicherungsvertrag, den STIKO-Empfehlungen und den individuellen Vereinbarungen mit dem Arzt oder der Apotheke. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher vor der Impfung mit Ihrer PKV in Verbindung setzen, um die Kostenübernahme zu klären. Wir von VitaVisit unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Arzt für den Hausbesuch zur Covid-Impfung und bei der Klärung von Fragen zur Abrechnung.

Patientenakte, Impfausweis und Online-Formulare: So dokumentieren Sie die Impfung korrekt

Die korrekte Dokumentation der COVID-19-Impfung ist von großer Bedeutung. Die Impfung muss sowohl in der Patientenakte als auch im Impfausweis dokumentiert werden. Dabei sind der Name des Impfstoffs und die Chargennummer anzugeben. Bis zum 30. Juni 2024 erfolgte zudem eine KV-Impfsurveillance, bei der wichtige Datenpunkte für die Dokumentation erfasst wurden. Auch wenn diese Surveillance nun beendet ist, bleibt die sorgfältige Dokumentation der Impfung unerlässlich.

Sollten nach der Impfung Impfnebenwirkungen auftreten, ist es wichtig, diese zu melden. Dies kann über ein Online-Formular beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfolgen. Das PEI überwacht kontinuierlich das Nutzen-Risiko-Verhältnis der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe und ist auf die Meldung von Verdachtsfällen angewiesen, um die Sicherheit der Impfstoffe zu gewährleisten.

Eine lückenlose Dokumentation der COVID-19-Impfung ist nicht nur wichtig für die individuelle Gesundheitsvorsorge, sondern auch für die Erfassung von Impfquoten und die Bewertung der Wirksamkeit der Impfkampagne. Wir von VitaVisit unterstützen Sie gerne bei der korrekten Dokumentation der Impfung und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Auch unsere Partnerärzte legen großen Wert auf eine sorgfältige Dokumentation und Meldung von Impfnebenwirkungen.

Grundimmunisierung, Auffrischung und Varianten: So bleiben Sie auf dem neuesten Stand

Die STIKO-Empfehlungen für die COVID-19-Impfung werden regelmäßig aktualisiert, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Aktuell empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung (3 Antigenkontakte) für alle Personen ab 18 Jahren. Zusätzlich werden jährliche Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen empfohlen, insbesondere im Herbst. Es ist wichtig, sich an die aktuellen Empfehlungen zu halten, um einen optimalen Schutz vor COVID-19 zu gewährleisten.

Neben den STIKO-Empfehlungen spielen auch die variantenangepassten Impfstoffe eine wichtige Rolle. Diese Impfstoffe sind speziell auf die aktuell zirkulierenden Varianten des Coronavirus zugeschnitten und bieten daher einen besseren Schutz. Allerdings werden nicht alle variantenangepassten Impfstoffe vom Bund bereitgestellt. So wird beispielsweise der Impfstoff Moderna JN.1 nicht vom Bund finanziert, was zu potenziellen Erstattungsproblemen führen kann. In solchen Fällen ist es ratsam, sich vor der Impfung mit seiner Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme zu klären.

Um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, regelmäßig die Webseite des Bundesgesundheitsministeriums und die Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu besuchen. Dort finden Sie aktuelle Informationen zu den STIKO-Empfehlungen, den verfügbaren Impfstoffen und den Abrechnungsmodalitäten. Auch wir von VitaVisit informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen rund um die COVID-19-Impfung.

Wirtschaftlichkeit, Long COVID und Impfschäden: So meistern Sie die Herausforderungen

Bei der Durchführung von COVID-19-Impfungen gibt es einige Herausforderungen zu meistern. Ein wichtiges Thema ist die Wirtschaftlichkeit. Ärzte müssen darauf achten, abgelaufene Impfstoffdosen zu vermeiden, um keine Regressforderungen zu riskieren. Zudem müssen sie bei der Wahl der Abrechnungsmethode die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen, um eine optimale Vergütung zu erzielen. Die Medical Tribune bietet hierzu hilfreiche Informationen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist Long COVID und das Post-Vac-Syndrom. Beide Begriffe beschreiben länger anhaltende Symptome nach einer COVID-19-Infektion bzw. nach einer COVID-19-Impfung. Die Forschung zu diesen Themen steckt noch in den Anfängen, aber es gibt bereits erste Erkenntnisse und Therapieansätze. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert die Forschung zu Long COVID, was auch Patienten mit ME/CFS und Personen mit länger anhaltenden Symptomen nach einer COVID-19-Impfung zugutekommen soll.

Schließlich ist auch das Thema Impfschäden von Bedeutung. Ein Impfschaden liegt vor, wenn eine gesundheitliche Schädigung über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht. In solchen Fällen greift die staatliche Haftung nach §24 SGB XIV. Die AGLeitÄ hat Erkenntnisse zu potenziellen Impfschäden durch COVID-19-Impfungen zusammengetragen, um eine Hilfestellung bei der Beurteilung des Kausalzusammenhangs zwischen Gesundheitsstörungen und Impfung zu geben. Wir von VitaVisit stehen Ihnen auch in diesen schwierigen Situationen zur Seite und vermitteln Ihnen bei Bedarf kompetente Ansprechpartner.

Anpassung an neue Varianten und Integration: So sieht die Zukunft der Impfkampagne aus

Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht vorbei, und das Coronavirus wird uns auch in Zukunft begleiten. Daher ist es wichtig, die Impfstrategie kontinuierlich an neue Varianten und Erkenntnisse anzupassen. Die Entwicklung und der Einsatz von variantenangepassten Impfstoffen werden dabei eine zentrale Rolle spielen. Auch die Integration der COVID-19-Impfung in die reguläre Impflandschaft ist ein wichtiger Schritt, um eine nachhaltige und effiziente Impfversorgung zu gewährleisten.

Wir von VitaVisit sind davon überzeugt, dass der Hausbesuch zur Covid-Impfung auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Er ermöglicht es, insbesondere vulnerablen Gruppen einen einfachen und sicheren Zugang zur Impfung zu ermöglichen. Wir werden daher unser Angebot kontinuierlich ausbauen und an die sich ändernden Bedürfnisse anpassen. Dabei setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Partnerärzten und anderen Leistungserbringern, um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung zu gewährleisten.

Die COVID-19-Impfung bleibt ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Pandemie. Mit dem Hausbesuch zur Covid-Impfung bieten wir Ihnen eine bequeme und sichere Möglichkeit, sich impfen zu lassen und sich selbst und Ihre Mitmenschen zu schützen. Bleiben Sie gesund!

Sicher und bequem impfen lassen: Starten Sie jetzt mit VitaVisit!


FAQ

Wer profitiert am meisten von einem Hausbesuch zur COVID-19-Impfung?

Besonders profitieren ältere und immobile Menschen, die Schwierigkeiten haben, Arztpraxen oder Impfzentren aufzusuchen. Auch für Personen mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, ist der Hausbesuch eine sichere und bequeme Option.

Welche Vorteile bietet die COVID-19-Impfung per Hausbesuch im Vergleich zum Besuch einer Arztpraxis?

Der Hausbesuch bietet Komfort und Bequemlichkeit, da Sie Ihr Zuhause nicht verlassen müssen. Dies reduziert Stress und Wartezeiten. Zudem ist die Impfung in der vertrauten Umgebung oft angenehmer, insbesondere für ängstliche Patienten.

Wie wird die COVID-19-Impfung per Hausbesuch abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt je nach Krankenversicherungsstatus unterschiedlich. Kassenpatienten werden über Pseudo-EBM-Codes abgerechnet, während für Privatpatienten die GOÄ-Nummern 1 (Beratung) und 375 (Impfung) zum Einsatz kommen. VitaVisit unterstützt Sie bei der Klärung aller Fragen zur Abrechnung.

Welche Impfstoffe werden bei Hausbesuchen zur COVID-19-Impfung verwendet?

In der Regel werden die von der STIKO empfohlenen, variantenangepassten Impfstoffe verwendet. Es ist wichtig, dass der Arzt Sie vor der Impfung über den verwendeten Impfstoff und mögliche Nebenwirkungen aufklärt.

Was ist bei der Dokumentation der COVID-19-Impfung zu beachten?

Die Impfung muss sowohl im Impfpass als auch in der Patientenakte dokumentiert werden. Dabei sind der Name des Impfstoffs und die Chargennummer anzugeben. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Dokumentation.

Was tun bei Impfnebenwirkungen nach der COVID-19-Impfung?

Leichte Impfnebenwirkungen wie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Injektionsstelle sind normal und klingen meist nach wenigen Tagen ab. Bei schwereren Nebenwirkungen sollten Sie Ihren Arzt kontaktieren und diese dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden.

Wie oft sollte man sich gegen COVID-19 impfen lassen?

Die STIKO empfiehlt eine Grundimmunisierung für alle Personen ab 18 Jahren sowie jährliche Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen, insbesondere im Herbst. Die aktuellen Empfehlungen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Was passiert, wenn nach der Impfung ein Impfschaden auftritt?

Ein Impfschaden liegt vor, wenn eine gesundheitliche Schädigung über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht. In solchen Fällen greift die staatliche Haftung nach §24 SGB XIV. Die AGLeitÄ hat Erkenntnisse zu potenziellen Impfschäden zusammengetragen.

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