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Hausbesuch durch VERAH: So optimieren Sie Ihre Abrechnung!
Möchten Sie die Abrechnung von Hausbesuchen durch Ihre VERAH optimieren und alle verfügbaren Vergütungsmodelle voll ausschöpfen? Die korrekte Abrechnung von VERAH-Leistungen kann komplex sein. Erfahren Sie mehr über unsere Beratungsleistungen im Bereich Abrechnung, indem Sie hier Kontakt aufnehmen.
Das Thema kurz und kompakt
VERAH-Hausbesuche optimieren die Patientenversorgung, insbesondere für immobile und chronisch kranke Patienten, und entlasten den Arzt.
Die korrekte Abrechnung von VERAH-Leistungen in EBM, GOÄ und HZV ist entscheidend, um die Vergütungspotenziale voll auszuschöpfen und den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Regelmäßige Fortbildungen und die Weiterqualifizierung zur NäPA erweitern die Abrechnungsmöglichkeiten und sichern die Qualität der VERAH-Leistungen, was zu einer Steigerung der abrechenbaren Leistungen um bis zu 20% führen kann.
Erfahren Sie, wie Sie als Arzt oder MFA die Hausbesuchsleistungen Ihrer VERAH optimal abrechnen und von den vielfältigen Vergütungsmöglichkeiten profitieren können. Jetzt informieren!
Einführung in VERAH-Hausbesuche und Abrechnung
Was ist eine VERAH und warum sind Hausbesuche wichtig?
Als VitaVisit verstehen wir, wie wichtig eine umfassende und zugängliche Gesundheitsversorgung ist. Eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie unterstützt den Arzt bei Hausbesuchen und entlastet ihn durch delegierbare Tätigkeiten, was besonders in der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist. Die hausarztzentrierte Versorgung profitiert enorm von VERAHs, da sie eine Brücke zwischen Arzt und Patient schlagen und die Versorgung auch außerhalb der Praxisräume sicherstellen.
Hausbesuche sind besonders wichtig, um die Patientenversorgung zu verbessern, insbesondere bei chronisch kranken oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen. Eine VERAH kann im Rahmen eines Hausbesuchs beispielsweise den Blutdruck messen, Wunden versorgen oder Medikamente verabreichen. Dies trägt dazu bei, die Lebensqualität der Patienten zu erhöhen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Wir bei VitaVisit setzen auf die Expertise von VERAHs, um unseren Nutzern eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung zu Hause zu ermöglichen.
Überblick über die Abrechnung von VERAH-Leistungen
Die Abrechnung von VERAH-Leistungen kann komplex sein, da verschiedene Abrechnungssysteme wie der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) zur Anwendung kommen. Es ist wichtig, die grundlegenden Unterschiede in der Abrechnung von VERAH- und Arztleistungen zu kennen, um die Vergütung optimal zu gestalten. Im EBM gibt es beispielsweise keine direkten VERAH-spezifischen Ziffern, während die GOÄ die Ziffer 52 für Hausbesuche durch nicht-ärztliches Personal vorsieht. In der HZV gibt es spezielle Zuschläge und Pauschalen für VERAH-Leistungen. VitaVisit unterstützt Leistungserbringer dabei, sich im Abrechnungsdschungel zurechtzufinden und die Vergütungspotenziale voll auszuschöpfen.
EBM-Abrechnung: So nutzen Sie NäPA-Ziffern für VERAH-Leistungen
Abrechnung von VERAH-Hausbesuchen im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)
EBM-Ziffern für NäPA (Nicht-ärztliche Praxisassistenten) und deren Anwendung
Im EBM gibt es zwar keine direkten Abrechnungsziffern für VERAH-Leistungen, jedoch können die Ziffern für Nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPA) unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Ein wichtiger Aspekt ist der Strukturzuschlag (GOP 03060/03061) für die Beschäftigung von NäPA. Dieser Zuschlag ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise eine Mindestanzahl von Patienten pro Quartal. Für spezialisierte Praxen besteht die Möglichkeit, das Kapitel 38 EBM für die Delegation von Haus- und Pflegeheimbesuchen zu nutzen. Dies erfordert jedoch eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und eine NäPA, die mindestens 20 Stunden pro Woche beschäftigt ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet hierzu detaillierte Informationen.
Die Abrechnung über Kapitel 38 EBM umfasst die GOPs 38100/38105 sowie Zuschläge 38200/38202/38205/38207, die extra-budgetär vergütet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Abrechnungsmöglichkeiten und -voraussetzungen je nach Region und KV variieren können. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die individuellen Regelungen Ihrer KV zu verstehen und optimal zu nutzen.
Bedeutung der Qualifikation für die Abrechnung
Die Qualifikation der VERAH spielt eine entscheidende Rolle bei der Abrechnung. Es wird unterschieden zwischen NäPA mit und ohne spezifische Qualifikationen, was sich auf die anwendbaren GOP-Codes und die Erstattung auswirkt. Eine VERAH mit zusätzlicher Qualifikation als NäPA oder EVA (Entlastende Versorgungsassistentin) hat erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten. Um die Abrechnungsgenehmigung zu erhalten und aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Teilnahme an Refresher-Kursen erforderlich. Die IHF bietet hierzu spezielle Fortbildungen an.
Einsatz von VERAH im EBM: Möglichkeiten und Grenzen
Im EBM gibt es, wie bereits erwähnt, keine direkten VERAH-spezifischen EBM-Ziffern. Die Abrechnung von VERAH-Leistungen erfolgt indirekt über die NäPA-Regelungen. Dies bedeutet, dass die VERAH unter der Verantwortung und Aufsicht des Arztes tätig sein muss und die Leistungen als delegierte Leistungen abgerechnet werden. Es ist wichtig, die Grenzen der Delegation zu beachten und sicherzustellen, dass die VERAH die erforderlichen Qualifikationen für die durchgeführten Tätigkeiten besitzt. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die Delegationsmöglichkeiten optimal zu nutzen und rechtssicher umzusetzen.
GOÄ-Abrechnung: So optimieren Sie die Vergütung für VERAH-Hausbesuche
Abrechnung von VERAH-Hausbesuchen in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
GOÄ-Ziffer 52: Hausbesuch durch nicht-ärztliches Personal
In der GOÄ gibt es die Ziffer 52, die den Hausbesuch durch nicht-ärztliches Personal (z.B. VERAH) abrechnet. Allerdings ist die Vergütung für diese Ziffer vergleichsweise gering und es gibt keine Reisekostenerstattung. Die PVS Reiss weist darauf hin, dass die GOÄ-Nr. 52 nur den Besuch selbst abdeckt. Zusätzliche Leistungen wie Blutentnahmen oder Wundversorgungen können jedoch separat abgerechnet werden.
Obwohl die Vergütung für GOÄ-Ziffer 52 gering ist, können Sie die Wirtschaftlichkeit steigern, indem Sie zusätzliche abrechenbare Leistungen erbringen. Beispielsweise können Sie die GOÄ-Nr. 250 für die Blutentnahme oder die GOÄ-Nr. 1732 für Katheterwechsel abrechnen. Zudem ist ein Zuschlag "E" für dringende Besuche möglich. VitaVisit hilft Ihnen, die GOÄ-Abrechnung zu optimieren und alle abrechenbaren Leistungen zu berücksichtigen.
Weitere relevante GOÄ-Ziffern für VERAH-Leistungen
Neben der GOÄ-Ziffer 52 gibt es weitere relevante Ziffern für VERAH-Leistungen. Für Beratungsleistungen können beispielsweise die Nrn. 27, 01, 0062, 6671, 697 und 153 abgerechnet werden. Für Hausbesuche können gegebenenfalls die Nrn. 50, 511, 947 und 6313 in Kombination abgerechnet werden. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen und Abrechnungsbestimmungen zu beachten. Die hausärztliche praxis bietet hierzu eine detaillierte Übersicht.
Telemedizinische Leistungen im Zusammenhang mit VERAH-Hausbesuchen
Wenn die VERAH im Rahmen eines Hausbesuchs telemedizinische Leistungen erbringt, können Sie als Arzt zusätzliche Leistungen abrechnen. Beispielsweise können Sie die GOÄ-Nr. 1, 4 analog oder 5 analog für telemedizinische Beratungen abrechnen. Es ist wichtig, diese Leistungen auf der Rechnung entsprechend zu kennzeichnen. Zudem kann die GOÄ-Nr. 15 für die Koordination der Betreuung von chronisch Kranken einmal pro Kalenderjahr abgerechnet werden. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die telemedizinischen Leistungen optimal zu nutzen und korrekt abzurechnen.
HZV-Abrechnung: So profitieren Sie von VERAH-Zuschlägen und Pauschalen
Abrechnung von VERAH-Leistungen in der HZV (Hausarztzentrierte Versorgung)
VERAH-Zuschläge auf Chronikerpauschalen (z.B. P3)
In der HZV gibt es spezielle Zuschläge für VERAH-Leistungen, insbesondere auf Chronikerpauschalen (z.B. P3). Um den VERAH-Zuschlag zu erhalten, müssen Sie als Arzt die Qualifikation der VERAH nachweisen und diese bei der HZV melden. Die Abrechnung des Zuschlags ist ab dem Quartal nach Einreichung des VERAH-Nachweises möglich. Die Hausärzte Bayern informieren detailliert über die Voraussetzungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und die Höhe der Zuschläge je nach HZV-Vertrag variieren können. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die individuellen Regelungen Ihres HZV-Vertrags zu verstehen und die Zuschläge optimal zu nutzen.
Direkte Abrechnung von VERAH-Patientenbesuchen in einigen HZV-Verträgen
In einigen HZV-Verträgen besteht die Möglichkeit, VERAH-Patientenbesuche direkt abzurechnen. Dies erfolgt in der Regel über Pauschalen oder individuelle Leistungen. Ein Vorteil dieser Abrechnungsmöglichkeit ist, dass keine Mindestpatientenzahl erforderlich ist. Die IHF weist darauf hin, dass einige HZV-Verträge die direkte Abrechnung von VERAH-Besuchen als Einzelleistung ermöglichen.
Spezifische HZV-Verträge und deren Abrechnungsmodalitäten (Beispiel BAHN-BKK)
Ein Beispiel für einen spezifischen HZV-Vertrag ist der der BAHN-BKK. Hier gibt es die Codes 1416 und 1417 für Hausbesuche bei chronisch kranken Patienten mit bzw. ohne Telemedizin. Der Code 1416 erfordert den Einsatz telemedizinischer Ausstattung, wie z.B. die Übertragung von Vitaldaten. Die Anzahl der Abrechnungen pro Quartal ist begrenzt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Codes nur abgerechnet werden können, wenn der Patient aus medizinischen Gründen die Praxis nicht aufsuchen kann. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die spezifischen Abrechnungsmodalitäten Ihres HZV-Vertrags zu verstehen und korrekt umzusetzen. Die BAHN-BKK stellt hierzu detaillierte Informationen bereit.
VERAH vs. NäPA: So nutzen Sie die Stärken beider Modelle optimal
VERAH versus NäPA: Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Abrechnung
Vergleich der Ausbildungen und Qualifikationen
VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) und NäPA (Nicht-ärztliche Praxisassistentin) sind beides qualifizierte MFA (Medizinische Fachangestellte) mit spezifischen Weiterbildungen. Die Ausbildung zur VERAH konzentriert sich auf die Unterstützung des Arztes in der hausärztlichen Versorgung, während die Ausbildung zur NäPA breiter gefächert ist und auch den Einsatz in spezialisierten Praxen umfasst. Trotz vergleichbarer Trainings gibt es Unterschiede in der Abrechnung über EBM, GOÄ und HZV, wie hausärztliche praxis erläutert.
Abrechnungsunterschiede in EBM, GOÄ und HZV
Die Abrechnungsunterschiede zwischen VERAH und NäPA liegen vor allem in den spezifischen Ziffern und Zuschlägen, die in den verschiedenen Abrechnungssystemen zur Verfügung stehen. Im EBM gibt es, wie bereits erwähnt, keine direkten VERAH-spezifischen Ziffern, während die NäPA-Regelungen genutzt werden können. In der GOÄ gibt es die Ziffer 52 für Hausbesuche durch nicht-ärztliches Personal, die jedoch gering vergütet wird. In der HZV gibt es spezielle Zuschläge und Pauschalen für VERAH-Leistungen, die jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Es ist wichtig, die individuellen Regelungen der jeweiligen Abrechnungssysteme zu beachten, um die Vergütung optimal zu gestalten.
Möglichkeiten der Weiterqualifizierung von VERAH zur NäPA
Eine VERAH hat die Möglichkeit, sich zur NäPA weiterzuqualifizieren. Dies kann über spezielle VERAHplus Module erfolgen, die von der Bundesärztekammer und dem IHF e.V. angeboten werden. Nach erfolgreicher Weiterqualifizierung kann die VERAH die Abrechnungsgenehmigung der KV erhalten. Um die Abrechnungsgenehmigung aufrechtzuerhalten, ist die regelmäßige Teilnahme an Refresher-Kursen erforderlich. Die IHF bietet hierzu detaillierte Informationen.
Abrechnung von VERAH-Leistungen: Diese Qualifikationen und Rahmenbedingungen sind entscheidend
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Abrechnung von VERAH-Leistungen
Notwendige Qualifikationen und Zertifizierungen
Um VERAH-Leistungen abrechnen zu können, sind bestimmte Qualifikationen und Zertifizierungen erforderlich. Dazu gehört in erster Linie die abgeschlossene Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) sowie die erfolgreiche Teilnahme an einer VERAH-Weiterbildung. Je nach Abrechnungssystem und den spezifischen Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) können zusätzliche Qualifikationen, wie beispielsweise die Weiterbildung zur NäPA (Nicht-ärztliche Praxisassistentin), notwendig sein. Die IHF bietet hierzu detaillierte Informationen.
Meldepflichten und Nachweise
Neben den Qualifikationen sind auch bestimmte Meldepflichten und Nachweise zu beachten. So muss die Beschäftigung einer VERAH der zuständigen KV gemeldet werden. Zudem sind in regelmäßigen Abständen Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungen und Refresher-Kursen vorzulegen, um die Abrechnungsgenehmigung aufrechtzuerhalten. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die individuellen Meldepflichten und Nachweise der jeweiligen KV zu informieren, um mögliche Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden.
Regelmäßige Fortbildungen und Refresher-Kurse
Um die Qualität der VERAH-Leistungen sicherzustellen und die Abrechnungsgenehmigung aufrechtzuerhalten, sind regelmäßige Fortbildungen und Refresher-Kurse unerlässlich. Diese Kurse dienen dazu, das Wissen der VERAH auf dem neuesten Stand zu halten und sie über aktuelle Entwicklungen in der medizinischen Versorgung und Abrechnung zu informieren. Die VitaVisit bietet hierzu spezielle Fortbildungen an.
Bedeutung der korrekten Dokumentation für die Abrechnung
Eine korrekte und vollständige Dokumentation der erbrachten VERAH-Leistungen ist für die Abrechnung von entscheidender Bedeutung. In der Dokumentation müssen alle relevanten Informationen, wie beispielsweise die Art der Leistung, der Zeitpunkt der Leistungserbringung, die Diagnose des Patienten und die durchgeführten Maßnahmen, festgehalten werden. Eine lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation kann zu Problemen bei der Abrechnung und im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung der Vergütung führen. VitaVisit unterstützt Sie dabei, eine korrekte und vollständige Dokumentation sicherzustellen.
VERAH-Hausbesuche: So meistern Sie die größten Herausforderungen bei der Abrechnung
Herausforderungen und Lösungen bei der Abrechnung von VERAH-Hausbesuchen
Komplexität der Abrechnungssysteme (EBM, GOÄ, HZV)
Die Abrechnung von VERAH-Hausbesuchen ist oft mit einer hohen Komplexität verbunden, da verschiedene Abrechnungssysteme (EBM, GOÄ, HZV) mit unterschiedlichen Regelungen und Ziffern zur Anwendung kommen. Dies kann zu Unsicherheiten und Fehlern bei der Abrechnung führen. Es ist daher wichtig, sich detailliert mit den jeweiligen Abrechnungssystemen auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung zu suchen. VitaVisit bietet Ihnen hierzu umfassende Beratung und Unterstützung.
Mangelnde Transparenz und unklare Regelungen
Ein weiteres Problem ist die mangelnde Transparenz und die oft unklaren Regelungen in Bezug auf die Abrechnung von VERAH-Leistungen. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche Leistungen von der VERAH erbracht werden dürfen und wie diese abgerechnet werden können. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und Neuerungen in den Abrechnungsbestimmungen zu informieren und sich bei Unklarheiten an die zuständige KV oder einen Abrechnungsexperten zu wenden.
Geringe Vergütung in einigen Bereichen (insbesondere GOÄ)
In einigen Bereichen, insbesondere in der GOÄ, ist die Vergütung für VERAH-Leistungen vergleichsweise gering. Dies kann dazu führen, dass sich der Einsatz einer VERAH wirtschaftlich nicht lohnt. Es ist daher wichtig, die Abrechnungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen anzubieten, die separat abgerechnet werden können. Zudem sollte man sich für eine verbesserte Vergütung von VERAH-Leistungen einsetzen.
Lösungsansätze: Vereinfachung der Abrechnung, verbesserte Vergütung, klare Richtlinien
Um die Abrechnung von VERAH-Hausbesuchen zu vereinfachen und zu verbessern, sind verschiedene Lösungsansätze denkbar. Dazu gehören die Vereinfachung der Abrechnungssysteme, eine verbesserte Vergütung von VERAH-Leistungen und klare Richtlinien in Bezug auf die delegierbaren Leistungen. VitaVisit setzt sich für diese Verbesserungen ein und unterstützt Sie dabei, die Abrechnung Ihrer VERAH-Leistungen zu optimieren.
VERAH-Hausbesuche: Sichern Sie die Zukunft Ihrer Praxis durch optimierte Abrechnung
Fazit und Ausblick
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur Abrechnung von VERAH-Hausbesuchen
Die Abrechnung von Hausbesuchen durch VERAH ist ein komplexes Thema, das jedoch bei korrekter Anwendung erhebliche Vorteile für Ihre Praxis bringen kann. Es ist entscheidend, die Unterschiede zwischen EBM, GOÄ und HZV zu verstehen und die jeweiligen Abrechnungsmodalitäten optimal zu nutzen. Eine gut ausgebildete und qualifizierte VERAH, die regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt, ist dabei unerlässlich. VitaVisit unterstützt Sie mit umfassenden Informationen und individueller Beratung, um die Abrechnung Ihrer VERAH-Leistungen zu optimieren.
Bedeutung der VERAH für die Zukunft der hausärztlichen Versorgung
Die VERAH spielt eine immer wichtigere Rolle in der hausärztlichen Versorgung. Durch ihre Unterstützung bei Hausbesuchen und anderen delegierbaren Tätigkeiten entlastet sie den Arzt und trägt dazu bei, die Patientenversorgung zu verbessern. Insbesondere in ländlichen Gebieten und bei der Versorgung von älteren und chronisch kranken Patienten ist die VERAH unverzichtbar. VitaVisit setzt auf die Expertise von VERAHs, um unseren Nutzern eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung zu Hause zu ermöglichen. Unsere Seniorenpflege und Hauspflege Dienstleistungen profitieren stark von der Einbindung qualifizierter VERAHs.
Potenziale und Perspektiven für eine verbesserte Vergütung und Anerkennung von VERAH-Leistungen
Obwohl die Vergütung von VERAH-Leistungen in einigen Bereichen noch verbesserungswürdig ist, gibt es Potenziale und Perspektiven für eine verbesserte Vergütung und Anerkennung. Dazu gehört beispielsweise die Einführung von direkten VERAH-spezifischen EBM-Ziffern und eine Anpassung der GOÄ-Ziffer 52. Zudem ist es wichtig, die Bedeutung der VERAH für die hausärztliche Versorgung stärker in den Fokus zu rücken und ihr eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen. VitaVisit setzt sich für diese Verbesserungen ein und unterstützt Sie dabei, die Potenziale Ihrer VERAH optimal zu nutzen.
Sie möchten die Vorteile von VERAH-Hausbesuchen optimal nutzen und Ihre Abrechnungsprozesse optimieren? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen VERAH, der korrekten Abrechnung und der optimalen Nutzung der Vergütungsmöglichkeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie die Zukunft Ihrer Praxis!
Weitere nützliche Links
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet detaillierte Informationen zu den Abrechnungsmöglichkeiten für NäPA-Leistungen im EBM.
Das IHF bietet spezielle Fortbildungen zur Abrechnung von VERAH-Leistungen an.
PVS Reiss erläutert, dass die GOÄ-Nr. 52 nur den Besuch selbst abdeckt, während zusätzliche Leistungen separat abgerechnet werden können.
Die hausärztliche praxis bietet eine detaillierte Übersicht zu den Unterschieden in der Abrechnung von VERAH- und NäPA-Leistungen.
Hausärzte Bayern informieren detailliert über die Voraussetzungen für VERAH-Zuschläge auf Chronikerpauschalen in der HZV.
Die BAHN-BKK stellt detaillierte Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten ihres HZV-Vertrags bereit.
FAQ
Welche Vorteile bieten VERAH-Hausbesuche für meine Praxis?
VERAH-Hausbesuche ermöglichen es Ihnen, mehr Patienten zu versorgen, insbesondere chronisch Kranke und immobile Patienten. Dies führt zu einer höheren Patientenzufriedenheit und einer Entlastung des Arztes.
Wie kann ich VERAH-Leistungen korrekt abrechnen?
Die Abrechnung von VERAH-Leistungen ist komplex und hängt vom Abrechnungssystem (EBM, GOÄ, HZV) ab. Es ist wichtig, die spezifischen Ziffern und Zuschläge zu kennen und die Qualifikation der VERAH nachzuweisen.
Welche Qualifikationen benötigt eine VERAH, um abrechnungsfähig zu sein?
Eine VERAH benötigt eine abgeschlossene Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) sowie eine VERAH-Weiterbildung. Zusätzliche Qualifikationen wie die Weiterbildung zur NäPA können die Abrechnungsmöglichkeiten erweitern.
Welche EBM-Ziffern kann ich für VERAH-Leistungen nutzen?
Im EBM gibt es keine direkten VERAH-spezifischen Ziffern. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Ziffern für Nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPA) nutzen, insbesondere den Strukturzuschlag (GOP 03060/03061).
Wie sieht die Abrechnung von VERAH-Hausbesuchen in der GOÄ aus?
In der GOÄ gibt es die Ziffer 52 für Hausbesuche durch nicht-ärztliches Personal. Die Vergütung ist jedoch gering, daher sollten Sie zusätzliche Leistungen wie Blutentnahmen oder Wundversorgungen separat abrechnen.
Welche Zuschläge gibt es für VERAH-Leistungen in der HZV?
In der HZV gibt es spezielle Zuschläge für VERAH-Leistungen, insbesondere auf Chronikerpauschalen (z.B. P3). Die genauen Bedingungen und die Höhe der Zuschläge variieren je nach HZV-Vertrag.
Wie kann ich mich über aktuelle Änderungen in den Abrechnungsbestimmungen informieren?
Es ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und Neuerungen in den Abrechnungsbestimmungen zu informieren und sich bei Unklarheiten an die zuständige KV oder einen Abrechnungsexperten zu wenden.
Was ist der Unterschied zwischen VERAH und NäPA in Bezug auf die Abrechnung?
Die Abrechnungsunterschiede zwischen VERAH und NäPA liegen vor allem in den spezifischen Ziffern und Zuschlägen, die in den verschiedenen Abrechnungssystemen zur Verfügung stehen. Eine Weiterqualifizierung von VERAH zur NäPA kann die Abrechnungsmöglichkeiten erweitern.