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Hausbesuch richtig abrechnen: Vermeiden Sie Fehler und maximieren Sie Ihre Vergütung!

13.01.2025

10

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

13.01.2025

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10

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

Sie möchten sicherstellen, dass Sie jeden Hausbesuch korrekt abrechnen und keine Vergütung versäumen? Die Abrechnung von Hausbesuchen kann komplex sein, aber mit dem richtigen Wissen optimieren Sie Ihre Einnahmen. Erfahren Sie mehr in unserem umfassenden Abrechnungsleitfaden und vermeiden Sie kostspielige Fehler.

Das Thema kurz und kompakt

Die korrekte Anwendung der GOÄ- und EBM-Richtlinien ist entscheidend für eine angemessene Vergütung von Hausbesuchen. Eine genaue Kenntnis der Ziffern und Zuschläge ist unerlässlich.

Wegegeld und Wegepauschalen müssen korrekt berechnet und dokumentiert werden, um keine finanziellen Verluste zu erleiden. Die korrekte Anwendung kann den Umsatz pro Hausbesuch um bis zu 15 € steigern.

Die Beachtung von Sonderfällen und Ausnahmen, wie z.B. bei NäPA-Hausbesuchen oder Hausbesuchen bei nicht angetroffenen Patienten, ist wichtig, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und die Einnahmen zu maximieren.

Erfahren Sie, wie Sie Hausbesuche korrekt abrechnen, Zuschläge optimal nutzen und typische Fehler vermeiden. Sichern Sie sich jetzt unseren umfassenden Abrechnungsleitfaden!

Hausbesuchsabrechnung: Grundlagen für korrekte Vergütung legen

Hausbesuchsabrechnung: Grundlagen für korrekte Vergütung legen

Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist für Ärzte und medizinisches Fachpersonal von entscheidender Bedeutung, um eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen zu erhalten. Dabei spielen zwei Abrechnungssysteme eine zentrale Rolle: die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab). Beide Systeme regeln, welche Leistungen wie abgerechnet werden können. Im Folgenden werden die grundlegenden Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser Systeme erläutert, um Ihnen einen umfassenden Überblick zu verschaffen.

Die GOÄ findet Anwendung bei Privatpatienten und in bestimmten Sonderfällen. Sie ermöglicht die Berechnung von Gebühren, Auslagen und Entschädigungen gemäß § 3 GOÄ. Dies bietet einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung der Honorare, muss aber stets transparent und nachvollziehbar sein. Im Gegensatz dazu kommt der EBM bei gesetzlich versicherten Patienten zum Einsatz. Hier sind insbesondere Kapitel 1.4 EBM und Abschnitt II für die Abrechnung von Hausbesuchen relevant. Die Abrechnung erfolgt nach festen Punktwerten, die in Euro umgerechnet werden.

Um die Hausbesuchsabrechnung korrekt durchzuführen, ist es wichtig, die zentralen Begriffe und Definitionen zu kennen. Ein Hausbesuch ist definiert als der Besuch des Arztes beim Patienten zu Hause oder in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim. Das Wegegeld oder die Wegepauschale stellt die Entschädigung für die Anfahrt des Arztes dar. Zuschläge sind zusätzliche Gebühren, die für Besuche zu bestimmten Zeiten oder unter besonderen Umständen erhoben werden können. Eine detaillierte Kenntnis dieser Begriffe ist unerlässlich, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden und die Vergütung zu optimieren.

GOÄ-Abrechnung: So optimieren Sie Ihre Vergütung

Die Abrechnung von Hausbesuchen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bietet verschiedene Möglichkeiten, die Vergütung zu optimieren. Es ist jedoch entscheidend, die relevanten GOÄ-Ziffern und Zuschläge korrekt anzuwenden, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Die GOÄ-Ziffern 45, 46, 48, 50, 51, 55 und 56 decken unterschiedliche Arten von Besuchen ab, wie beispielsweise Pflegeheimbesuche oder allgemeine Hausbesuche. Jede dieser Ziffern ist mit spezifischen Kriterien und Abrechnungsbestimmungen verbunden, die genau beachtet werden müssen. Mehr Informationen zur korrekten Abrechnung von Hausbesuchen finden Sie hier.

Zuschläge spielen eine wichtige Rolle bei der GOÄ-Abrechnung. Die Zuschlagsgruppen A-D sind für Beratungen und Untersuchungen "zur Unzeit" vorgesehen, während die Zuschlagsgruppen E-J und K2 für Besuche, Visiten, Beratungen und Zuschläge bei Kindern gelten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuschläge E-H nur einmal pro Besuch abgerechnet werden können, unabhängig von der Anzahl der erbrachten Leistungen. Bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 48 werden die Zuschläge E-H sogar halbiert. Zudem gibt es Ausschlusskriterien: Die Zuschläge E-H und K2 schließen die Zuschläge A-D und K1 aus und umgekehrt. Eine genaue Kenntnis dieser Regelungen ist unerlässlich, um die Zuschläge korrekt anzuwenden und die Vergütung zu maximieren.

Das Wegegeld ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der GOÄ-Abrechnung. Bei der Berechnung des Wegegeldes ist der Ausgangspunkt die Wohnung des Arztes, nicht die Praxis. Bei mehreren Patienten in einer Einrichtung, wie beispielsweise einem Pflegeheim, wird das Wegegeld aufgeteilt. Die Erstattung von Reisekosten ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, die Entfernung übersteigt 25 km. In Sonderfällen, wie beispielsweise Familienbesuchen, kann die volle Besuchsgebühr (Nr. 50) sowie ein Zuschlag und die halbe Besuchsgebühr (Nr. 51) für jedes weitere Familienmitglied abgerechnet werden. Auch für Notfall- und Rettungsdienste können Zuschläge berechnet werden. Die korrekte Berechnung des Wegegeldes ist entscheidend, um eine vollständige Vergütung zu erhalten.

EBM-Abrechnung: So nutzen Sie alle Möglichkeiten

Die Abrechnung von Hausbesuchen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erfordert die Beachtung spezifischer Regelungen und Möglichkeiten. Insbesondere das Kapitel 37 EBM ist relevant für Leistungen, die in Pflegeheimen erbracht werden, sofern eine Kooperationsvereinbarung nach § 119 b SGB V vorliegt. In einigen Fällen ist hierfür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erforderlich. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen zu informieren, um die Leistungen korrekt abrechnen zu können. Weitere Informationen zur korrekten Abrechnung im EBM finden Sie hier.

Eine besondere Möglichkeit der EBM-Abrechnung bieten die NäPA-Hausbesuche. Die GOP 38200 ff. ermöglicht es nicht-ärztlichem Personal, Hausbesuche durchzuführen und abzurechnen. Dies erfordert jedoch eine KV-Genehmigung sowie bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise eine mind. 20 Wochenstunden NäPA-Beschäftigung, 3 Jahre Erfahrung, eine Anlage 8 BMV-Ä Qualifikation und die Dokumentation von 20 supervidierten Hausbesuchen. Zudem muss die Beendigung der NäPA-Beschäftigung der KV gemeldet werden. Die korrekte Abrechnung von NäPA-Leistungen kann eine wertvolle Ergänzung zur ärztlichen Versorgung darstellen.

Auch die Wegepauschalen spielen bei der EBM-Abrechnung eine wichtige Rolle. Die SNR-Codes 97234-97239 sind abhängig von der Tageszeit und der zurückgelegten Entfernung. Bei Entfernungen über 10 km muss die tatsächliche Entfernung im Feld "Doppelkilometer" (DKM) angegeben werden. Eine genaue Dokumentation der erbrachten Leistungen und der zurückgelegten Entfernung ist unerlässlich, um die Wegepauschalen korrekt abrechnen zu können. Die korrekte Anwendung der Wegepauschalen trägt dazu bei, die Vergütung für Hausbesuche zu optimieren.

Wegegeld vs. Wegepauschale: Unterschiede erkennen, Vorteile nutzen

Die Begriffe Wegegeld und Wegepauschale werden oft synonym verwendet, bezeichnen jedoch unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten im Rahmen von Hausbesuchen. Es ist entscheidend, die Unterschiede zwischen beiden Konzepten zu verstehen, um die Abrechnung korrekt durchzuführen und finanzielle Vorteile zu nutzen. Das Wegegeld findet Anwendung im Rahmen der GOÄ-Abrechnung, während die Wegepauschale im EBM zur Anwendung kommt. Die Berechnung und die zugrunde liegenden Kriterien unterscheiden sich in beiden Systemen.

Bei der Berechnung des Wegegeldes nach GOÄ ist der Ausgangspunkt die Wohnung des Arztes. Dies bedeutet, dass die Entfernung von der Privatadresse des Arztes zum Patienten berücksichtigt wird. In Gemeinschaftsunterkünften, wie beispielsweise Pflegeheimen, wird das Wegegeld aufgeteilt, da der Arzt mehrere Patienten im Rahmen desselben Besuchs behandelt. Die Wegepauschale nach EBM hingegen verwendet spezifische SNR-Codes je nach Entfernung und Tageszeit. Hier ist eine genaue Angabe der Kilometer erforderlich, insbesondere bei Entfernungen über 10 km, die im Feld "Doppelkilometer" (DKM) dokumentiert werden müssen. Die korrekte Anwendung von Wegegeld und Wegepauschale ist entscheidend für eine vollständige Vergütung.

Sonderfälle meistern: So rechnen Sie Ausnahmen korrekt ab

In der Hausbesuchsabrechnung gibt es verschiedene Sonderfälle und Ausnahmen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Es ist wichtig, diese Fälle zu kennen und die entsprechenden Abrechnungsmodalitäten zu beachten, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Ein solcher Sonderfall sind Hausbesuche bei nicht angetroffenen Patienten. Nach GOÄ ist eine Abrechnung dennoch möglich, wenn der Besuch vom Patienten oder dessen Vertreter angefordert wurde. Dies gilt auch, wenn der Arzt aufgrund unvorhergesehener Umstände den Patienten nicht antreffen konnte. Es ist jedoch ratsam, dies entsprechend zu dokumentieren, um eventuelle Rückfragen zu vermeiden.

Auch Hausbesuche in sozialen Einrichtungen (GKV) stellen einen Sonderfall dar. Hier kommt oft die Kennziffer X9934 zum Einsatz, die jedoch eine niedrigere initiale Vergütung vorsieht. Dies soll einen Anreiz zur Behandlung mehrerer Patienten pro Besuch schaffen. Bei bestimmten Patientengruppen gibt es ebenfalls Besonderheiten. Postbeamte (PBeaKK) werden beispielsweise wie Privatpatienten behandelt, wobei eine direkte Abrechnung nach GKV-Regeln möglich ist. Für Bundeswehrangehörige ist ein Bundeswehr-Verordnungsschein zu verwenden, auf dem "Ja" für Hausbesuch markiert sein muss. Im Falle von BG/DGUV-Patienten ist die Leistungsziffer 8602 zu verwenden, die eine pauschale Vergütung vorsieht. Die Kenntnis dieser Sonderfälle ist unerlässlich, um die Abrechnung korrekt durchzuführen.

Abrechnungsfehler vermeiden: Tipps für korrekte Honorarabrechnung

Eine korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist entscheidend, um finanzielle Verluste zu vermeiden und eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen zu erhalten. Es gibt verschiedene Fehlerquellen, die bei der Abrechnung auftreten können. Um diese zu vermeiden, ist es wichtig, die spezifischen Regelungen der GOÄ und des EBM genau zu kennen und zu beachten. Ein häufiger Fehler ist die Nichtbeachtung der Ausschlusskriterien bei Zuschlägen. So schließen beispielsweise die Zuschläge E-H und K2 die Zuschläge A-D und K1 aus und umgekehrt. Auch die korrekte Anwendung der GOÄ-Ziffern 50 und 48 je nach Situation ist entscheidend. Die GOÄ-Ziffer 50 gilt für Standardbesuche, während die GOÄ-Ziffer 48 für Routinebesuche in Pflegeeinrichtungen vorgesehen ist.

Auch bei der EBM-Abrechnung gibt es potenzielle Fehlerquellen. Hier ist eine genaue Dokumentation der erbrachten Leistungen und der zurückgelegten Entfernung unerlässlich. Zudem sind die Voraussetzungen für NäPA-Hausbesuche genau zu beachten. Um die Einnahmen zu maximieren, sollten Sie alle abrechnungsfähigen Leistungen berücksichtigen. Nach GOÄ können beispielsweise zusätzliche Leistungen wie Beratungen oder spezielle Untersuchungen abgerechnet werden. Auch die korrekte Anwendung der Zuschläge A und K2 kann die Vergütung erhöhen. Bei GKV-Verordnungen ist darauf zu achten, dass der Begriff "Hausbesuch" vollständig ausgeschrieben ist, um Ablehnungen zu vermeiden. Die Beachtung dieser Tipps trägt dazu bei, die Abrechnung zu optimieren und Fehler zu vermeiden.

Hausbesuchsabrechnung: Rechtliche Grundlagen stets aktuell halten

Die Abrechnung von Hausbesuchen unterliegt verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die es zu beachten gilt. Es ist wichtig, sich über die relevanten Gesetze und Verordnungen auf dem Laufenden zu halten, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen gehören das SGB V § 119 b, das Kooperationsvereinbarungen für Leistungen in Pflegeheimen regelt, sowie die GOÄ §§ 3, 8 und 9, die Regelungen zu Gebühren, Auslagen und Entschädigungen sowie Wegegeld/Reiseentschädigung enthalten. Die Kenntnis dieser rechtlichen Grundlagen ist unerlässlich, um die Abrechnung korrekt durchzuführen.

Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Abrechnungsbestimmungen regelmäßig ändern können, ist es wichtig, die GOÄ und den EBM regelmäßig zu überprüfen. Achten Sie auf Aktualisierungen und Neuerungen, um stets korrekt abzurechnen. Informieren Sie sich über Änderungen in der Gesetzgebung oder in den Abrechnungsrichtlinien der Kassenärztlichen Vereinigungen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Abrechnung den aktuellen Bestimmungen entspricht und Sie keine finanziellen Nachteile erleiden. Die regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein wichtiger Bestandteil einer korrekten Hausbesuchsabrechnung.

Hausbesuchsabrechnung: Zukunft durch Digitalisierung sichern

Die Abrechnung von Hausbesuchen ist ein komplexes Thema, das sowohl nach GOÄ als auch nach EBM Möglichkeiten bietet, erfordert jedoch genaue Kenntnisse der jeweiligen Bestimmungen. Eine korrekte Abrechnung ist entscheidend, um eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen zu erhalten und finanzielle Verluste zu vermeiden. Es ist wichtig, sich über die relevanten Gesetze, Verordnungen und Abrechnungsrichtlinien auf dem Laufenden zu halten und die spezifischen Regelungen der GOÄ und des EBM genau zu beachten.

Die Zukunft der Hausbesuchsabrechnung wird voraussichtlich von der Digitalisierung geprägt sein. Digitale Abrechnungssysteme bieten das Potenzial, die Abrechnungsprozesse zu vereinfachen und zu automatisieren. Dies kann zu einer effizienteren und fehlerfreieren Abrechnung führen. Trotz der zunehmenden Digitalisierung bleibt der Hausbesuch ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung, insbesondere für immobile Patienten. Es ist daher wichtig, die Abrechnung von Hausbesuchen auch in Zukunft sicherzustellen und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu optimieren.

Wir von VitaVisit verstehen die Herausforderungen, vor denen Ärzte und medizinisches Fachpersonal bei der Abrechnung von Hausbesuchen stehen. Deshalb bieten wir eine umfassende Plattform, die Ihnen hilft, Ihre Hausbesuche effizient zu organisieren und korrekt abzurechnen. Unsere Plattform unterstützt Sie bei der Planung, Dokumentation und Abrechnung Ihrer Hausbesuche und sorgt dafür, dass Sie keine abrechnungsfähigen Leistungen übersehen. So können Sie sich auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren, während wir uns um die korrekte Abrechnung kümmern.

Hausbesuche einfach abrechnen: VitaVisit unterstützt Sie!


FAQ


Welche GOÄ-Ziffern sind für die Abrechnung von Hausbesuchen relevant?

Für die Abrechnung von Hausbesuchen sind insbesondere die GOÄ-Ziffern 45, 46, 48, 50, 51, 55 und 56 relevant. Diese decken unterschiedliche Arten von Besuchen ab, wie z.B. Pflegeheimbesuche oder allgemeine Hausbesuche. Die Wahl der richtigen Ziffer ist entscheidend für die korrekte Vergütung.

Wie berechnet sich das Wegegeld bei der GOÄ-Abrechnung?

Bei der Berechnung des Wegegeldes nach GOÄ ist der Ausgangspunkt die Wohnung des Arztes, nicht die Praxis. Bei mehreren Patienten in einer Einrichtung, wie beispielsweise einem Pflegeheim, wird das Wegegeld aufgeteilt. Die korrekte Berechnung ist wichtig, um eine vollständige Vergütung zu erhalten.

Welche Zuschläge können bei der GOÄ-Abrechnung für Hausbesuche geltend gemacht werden?

Die Zuschlagsgruppen A-D sind für Beratungen und Untersuchungen "zur Unzeit" vorgesehen, während die Zuschlagsgruppen E-J und K2 für Besuche, Visiten, Beratungen und Zuschläge bei Kindern gelten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuschläge E-H nur einmal pro Besuch abgerechnet werden können. Eine genaue Kenntnis der Regelungen ist unerlässlich, um die Zuschläge korrekt anzuwenden.

Was ist bei der EBM-Abrechnung von Hausbesuchen in Pflegeheimen zu beachten?

Für Leistungen, die in Pflegeheimen erbracht werden, ist insbesondere das Kapitel 37 EBM relevant, sofern eine Kooperationsvereinbarung nach § 119 b SGB V vorliegt. In einigen Fällen ist hierfür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erforderlich. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

Welche Voraussetzungen müssen für NäPA-Hausbesuche erfüllt sein?

Die GOP 38200 ff. ermöglicht es nicht-ärztlichem Personal, Hausbesuche durchzuführen und abzurechnen. Dies erfordert jedoch eine KV-Genehmigung sowie bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise eine mind. 20 Wochenstunden NäPA-Beschäftigung, 3 Jahre Erfahrung und eine Anlage 8 BMV-Ä Qualifikation. Die korrekte Abrechnung von NäPA-Leistungen kann eine wertvolle Ergänzung zur ärztlichen Versorgung darstellen.

Wie werden Wegepauschalen bei der EBM-Abrechnung berechnet?

Die SNR-Codes 97234-97239 sind abhängig von der Tageszeit und der zurückgelegten Entfernung. Bei Entfernungen über 10 km muss die tatsächliche Entfernung im Feld "Doppelkilometer" (DKM) angegeben werden. Eine genaue Dokumentation ist unerlässlich, um die Wegepauschalen korrekt abzurechnen.

Was ist bei Hausbesuchen bei nicht angetroffenen Patienten zu beachten?

Nach GOÄ ist eine Abrechnung dennoch möglich, wenn der Besuch vom Patienten oder dessen Vertreter angefordert wurde. Dies gilt auch, wenn der Arzt aufgrund unvorhergesehener Umstände den Patienten nicht antreffen konnte. Es ist jedoch ratsam, dies entsprechend zu dokumentieren.

Wie werden Postbeamte (PBeaKK) bei der Hausbesuchsabrechnung behandelt?

Postbeamte (PBeaKK) werden wie Privatpatienten behandelt, wobei eine direkte Abrechnung nach GKV-Regeln möglich ist. Dies vereinfacht die Abrechnung erheblich.

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