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Hausbesuch für Kompressionsstrümpfe: So rechnen Sie richtig ab!
Die Versorgung von Patienten mit Kompressionsstrümpfen im Rahmen eines Hausbesuchs ist eine wichtige Dienstleistung. Doch die Abrechnung gestaltet sich oft kompliziert. Viele Kassen zögern, die Kosten zu übernehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Abrechnung von Kompressionsstrümpfen beim Hausbesuch erfolgreich meistern und welche Möglichkeiten der Vergütung es gibt. Benötigen Sie individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Analyse Ihrer Abrechnungsprozesse.
Das Thema kurz und kompakt
Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen erfordert die Beachtung spezifischer Voraussetzungen wie ärztliche Verordnung und Vorabgenehmigung.
Die Erstattungspraxis variiert stark je nach Krankenkasse (AOK, Barmer, DAK etc.). Die Kenntnis der individuellen Abrechnungsmodalitäten ist entscheidend, um Ablehnungen zu vermeiden und den Umsatz pro Hausbesuch um bis zu 10 € zu steigern.
Eine detaillierte Kostenanalyse und die Berücksichtigung der neuen Hausbesuchspauschale (25,60 € seit 04/2024) sind unerlässlich, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern und ein angemessenes Serviceentgelt zu kalkulieren.
Erfahren Sie, wie Sie Hausbesuche zur Anmessung und Anpassung von Kompressionsstrümpfen korrekt abrechnen und welche Kassen welche Leistungen übernehmen. Vermeiden Sie finanzielle Verluste und sichern Sie Ihre Vergütung!
Die korrekte Abrechnung von Kompressionsstrümpfen bei Hausbesuchen ist ein komplexes Thema, das für Apotheken und Leistungserbringer von großer Bedeutung ist. Viele Patienten, insbesondere ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen, benötigen eine individuelle Anpassung der Kompressionsstrümpfe in ihrem häuslichen Umfeld. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Leitfaden, wie Sie diese Hausbesuche korrekt abrechnen und welche Kassen welche Leistungen übernehmen. So vermeiden Sie finanzielle Verluste und sichern Ihre Vergütung.
Grundlagen der Kompressionstherapie und Hausbesuche
Die Kompressionstherapie ist eine wichtige Behandlungsmethode bei verschiedenen Venen- und Lympherkrankungen. Kompressionsstrümpfe üben einen definierten Druck auf die Beine aus, um den Blutfluss zu verbessern und Schwellungen zu reduzieren. Ein Hausbesuch ist oft notwendig, wenn Patienten aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, eine Apotheke oder ein Sanitätshaus aufzusuchen. Dies erfordert jedoch eine genaue Kenntnis der Abrechnungsmodalitäten, um die erbrachten Leistungen korrekt zu vergüten.
Definition und Zweck der Kompressionstherapie
Kompressionstherapie dient der Behandlung von chronisch venöser Insuffizienz, Lymphödemen und anderen Erkrankungen, die mit einer Störung des venösen oder lymphatischen Abflusses einhergehen. Kompressionsstrümpfe unterstützen die Venenfunktion und fördern die Durchblutung. Die korrekte Anpassung ist entscheidend für den Therapieerfolg. Bei Patienten mit eingeschränkter Mobilität ist ein Hausbesuch unerlässlich, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien
Die Abrechnung von Hilfsmitteln wie Kompressionsstrümpfen ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt, insbesondere im §127. Dieser Paragraph definiert die Vertragspartner und deren Verpflichtungen bei der Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln. Die Krankenkassen schließen Verträge mit Leistungserbringern wie Apotheken und Sanitätshäusern, die die Bedingungen für die Abrechnung festlegen. Es ist wichtig, diese Verträge genau zu kennen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
Abrechnung von Hausbesuchen: Ärztliche Verordnung ist entscheidend
Für die Abrechnung eines Hausbesuchs zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese Verordnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen und die medizinische Notwendigkeit des Hausbesuchs begründen. Ohne eine korrekte Verordnung kann die Krankenkasse die Erstattung verweigern. Daher ist es wichtig, dass Apotheken und Leistungserbringer die Voraussetzungen genau prüfen und die Patienten entsprechend beraten.
Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung
Die ärztliche Verordnung ist die Grundlage für die Abrechnung von Kompressionsstrümpfen und Hausbesuchen. Sie muss den Namen des Patienten, die Diagnose, die Art der Kompressionsstrümpfe (z.B. KKL 1, KKL 2), die Größe und den Umfang der Beine sowie die medizinische Begründung für den Hausbesuch enthalten. Fehlen diese Angaben, kann die Krankenkasse die Erstattung ablehnen. Einige Krankenkassen fordern zusätzlich eine gesonderte Verordnung für die Anmessung zu Hause.
Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse
Viele Krankenkassen verlangen eine Vorabgenehmigung für Hausbesuche zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen. Der Prozess der Antragsstellung kann je nach Kasse unterschiedlich sein. In der Regel müssen Sie einen Antrag mit der ärztlichen Verordnung und einer Begründung für die medizinische Notwendigkeit des Hausbesuchs einreichen. Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet über die Genehmigung. Es ist ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Krankenkasse über die genauen Anforderungen zu informieren, da es Unterschiede zwischen den Kassen wie AOK, Barmer und DAK gibt.
Krankenkassen-Spezifika: So rechnen Sie mit AOK, Barmer, DAK korrekt ab
Die Abrechnung von Hausbesuchen und Kompressionsstrümpfen variiert je nach Krankenkasse erheblich. Es ist wichtig, die spezifischen Abrechnungsmodalitäten der einzelnen Kassen zu kennen, um eine korrekte Vergütung zu erhalten. Im Folgenden werden die Abrechnungsverfahren für einige der größten Krankenkassen in Deutschland detailliert beschrieben.
AOK (Rheinland/Hamburg, Bayern, NordWest)
Die AOK hat unterschiedliche Regelungen je nach regionalem Ableger. Die AOK Rheinland/Hamburg erstattet Hausbesuche mit der HiMi-Nummer 17.00.99.9150 mit einem Betrag von 23,80 Euro (inkl. MwSt.). Eine vorherige Genehmigung und eine medizinische Begründung sind erforderlich. Die AOK Bayern zahlt 30 Euro nach Genehmigung mit der HiMi-Nummer 17.00.99.9990, ebenfalls nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung. Die AOK NordWest benötigt keine Vorabgenehmigung, erstattet aber über die Pharmazentralnummer 09999028 mit 27,37 Euro (inkl. MwSt.). Diese Informationen sind besonders wichtig für eine korrekte Abrechnung.
Barmer
Die Barmer erstattet Hausbesuche unter bestimmten Bedingungen mit 75 Euro pro Fall (HiMi-Nummer 17.00.99.999905). Voraussetzung ist, dass der Patient die Apotheke nicht selbstständig oder mit Hilfe besuchen kann. Dies muss schriftlich bestätigt werden. Zudem ist eine Versorgungsanzeige und eine ärztliche Anordnung erforderlich. Diese strengen Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Erstattung zu erhalten.
Knappschaft und SVLFG
Die Knappschaft und die SVLFG erstatten Hausbesuche einmal pro Kompressionsversorgung mit der Hilfsmittelpositionsnummer 17.99.99.0900 mit 26 Euro (inkl. MwSt.). Auch hier ist eine ärztliche Verordnung und eine vorherige Genehmigung erforderlich. Diese Regelung gilt seit Oktober 2016.
DAK-Gesundheit
Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für Kompressionsstrümpfe, die von einem Arzt verordnet wurden, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Für maßgefertigte Kompressionsstrümpfe bei Lympherkrankungen gelten besondere Bedingungen, die eine hohe Expertise und umfassende Beratung erfordern. Hierbei werden feste Beträge für Standard- und Maßanfertigungen verwendet.
Korrekte Abrechnung: Hilfsmittelnummern und Dokumentation beachten
Eine korrekte Abrechnung von Hausbesuchen und Kompressionsstrümpfen erfordert die genaue Beachtung abrechnungstechnischer Aspekte und eine lückenlose Dokumentation. Fehler bei der Angabe von Hilfsmittelnummern oder der Dokumentation können zu Ablehnungen durch die Krankenkassen führen. Daher ist es wichtig, alle relevanten Informationen sorgfältig zu erfassen und zu prüfen.
Verwendung von Hilfsmittelnummern und Pharmazentralnummern (PZN)
Die korrekte Angabe von Hilfsmittelnummern und Pharmazentralnummern (PZN) auf der Verordnung ist entscheidend für die Abrechnung. Die A+V-Hilfsmitteldatenbank bietet aktuelle Preise basierend auf Verträgen mit den Krankenkassen. Bei Maßanfertigungen ist die 10-stellige Hilfsmittelnummer des Herstellers anzugeben. Die Software druckt automatisch die Hilfsmittelnummer oder PZN auf die Verordnung, wobei die Hilfsmittelnummer Vorrang hat. Alle verfügbaren PZN für Kompressionsstrümpfe finden Sie durch Eingabe von "Kompressionsstrumpf" an der Kasse oder in der Artikelverwaltung.
Dokumentation des Hausbesuchs
Die Dokumentation des Hausbesuchs sollte einen Versorgungsbericht enthalten, der die medizinische Notwendigkeit des Hausbesuchs, die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse der Anmessung beschreibt. Zudem ist ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich, der von Arzt oder Patient ausgestellt werden kann. Einige Krankenkassen fordern eine ärztliche Verordnung für die Anmessung zu Hause.
Berücksichtigung von Fahrtkosten und Pauschalen
Seit dem 1. April 2024 gibt es neue Regelungen zur Hausbesuchspauschale. Anstelle einer Abrechnung von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer gilt nun eine Pauschale von 25,60 Euro für Hausbesuche einschließlich der Fahrtkosten. Die Rechnung muss die "Hausbesuchspauschale (Hausbesuch inklusive Fahrtkosten)" ausweisen. Die Abrechnung der Kompressionsstrümpfe erfolgt separat von dieser Pauschale. Diese Pauschale deckt lediglich den Besuch und die Fahrtkosten ab.
Wirtschaftlichkeit sichern: Kostenanalyse und Serviceentgelt kalkulieren
Die Wirtschaftlichkeit von Hausbesuchen zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen ist ein wichtiger Faktor für Apotheken und Leistungserbringer. Es ist entscheidend, alle Kosten zu berücksichtigen und ein angemessenes Serviceentgelt zu kalkulieren, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Die inkonsistente Erstattungspraxis der Krankenkassen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar.
Kostenanalyse für Hausbesuche
Eine detaillierte Kostenanalyse sollte alle relevanten Faktoren berücksichtigen, wie Personalzeit, Fahrtkosten und Fahrzeugnutzung. Die Personalkosten umfassen die Zeit für die Anfahrt, die Anmessung und die Dokumentation. Die Fahrtkosten beinhalten die Kosten für Kraftstoff, Fahrzeugwartung und Versicherung. Zudem sind indirekte Kosten wie Miete, Strom und Verwaltung zu berücksichtigen. Auf Basis dieser Analyse kann ein angemessenes Serviceentgelt kalkuliert werden, das alle Kosten deckt und einen Gewinn ermöglicht.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Eine der größten Herausforderungen ist die inkonsistente Erstattungspraxis der Krankenkassen. Einige Kassen verweigern die Zahlung von Hausbesuchen, obwohl eine ärztliche Verordnung vorliegt. Zudem gibt es Budgetbeschränkungen bei Ärzten, die dazu führen können, dass diese keine Hausbesuche verordnen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist es wichtig, die Verträge mit den Krankenkassen genau zu kennen und die Patienten umfassend zu beraten. Zudem kann es sinnvoll sein, ein eigenes Serviceentgelt für Hausbesuche zu erheben, um die Kosten zu decken. Einige Apotheken berechnen bereits ein Serviceentgelt von 30-40 Euro, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Kompressionstherapie: Innovationen und neue Abrechnungsmöglichkeiten nutzen
Die Kompressionstherapie ist ein sich ständig weiterentwickelnder Bereich. Neue Materialien, Messmethoden und Abrechnungsmöglichkeiten bieten Chancen für Apotheken und Leistungserbringer, ihre Leistungen zu verbessern und ihre Wirtschaftlichkeit zu steigern. Es ist wichtig, sich über aktuelle Entwicklungen und Trends zu informieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Erweiterung der Abrechnungsmöglichkeiten bei verschiedenen Kassen
In den letzten Jahren gab es eine Erweiterung der Abrechnungsmöglichkeiten für Hausbesuche bei verschiedenen Krankenkassen. Neue Verträge und Vereinbarungen ermöglichen es Apotheken, ihre Leistungen besser zu vergüten. So hat beispielsweise die AOK Rheinland/Hamburg die Abrechnung von Hausbesuchen mit der HiMi-Nummer 17.00.99.9150 ermöglicht. Es ist ratsam, sich regelmäßig über neue Verträge und Vereinbarungen zu informieren.
Technologische Fortschritte in der Kompressionstherapie
Die technologischen Fortschritte in der Kompressionstherapie umfassen innovative Materialien und Messmethoden. Neue Materialien wie Mikrofaser und Elasthan bieten einen höheren Tragekomfort und eine bessere Passform. Moderne Messmethoden wie 3D-Scanner ermöglichen eine präzisere Anmessung der Kompressionsstrümpfe. Diese Fortschritte tragen dazu bei, die Therapieeffizienz zu verbessern und die Patientenzufriedenheit zu erhöhen.
Bedeutung von Schulungen und Weiterbildungen
Die Qualitätssicherung in der lymphologischen Versorgung erfordert gut geschultes Personal. Schulungen und Weiterbildungen sind daher unerlässlich, um eine kompetente Beratung und Versorgung der Patienten sicherzustellen. Themen wie Anatomie, Physiologie, Pathologie, Kompressionstherapie und Abrechnung sollten Bestandteil der Schulungen sein. Die DAK-Gesundheit legt großen Wert auf die Qualitätssicherung und fordert von ihren Vertragspartnern eine entsprechende Ausbildung des Personals.
Hausbesuch für Kompressionsstrümpfe: So optimieren Sie Ihre Abrechnung
Die Abrechnung von Hausbesuchen zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen ist ein komplexes Thema, das viele Aspekte umfasst. Von der ärztlichen Verordnung über die Vorabgenehmigung bis hin zur korrekten Dokumentation gibt es viele Fallstricke, die zu finanziellen Verlusten führen können. Es ist daher wichtig, die wichtigsten Abrechnungsaspekte zu kennen und die Prozesse in der Apotheke entsprechend zu optimieren.
Zusammenfassung der wichtigsten Abrechnungsaspekte
Die wichtigsten Abrechnungsaspekte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ärztliche Verordnung: Eine korrekte Verordnung mit allen erforderlichen Angaben ist die Grundlage für die Abrechnung.
Vorabgenehmigung: Viele Krankenkassen verlangen eine Vorabgenehmigung für Hausbesuche.
Hilfsmittelnummern: Die korrekte Angabe von Hilfsmittelnummern und PZN ist entscheidend.
Dokumentation: Eine lückenlose Dokumentation des Hausbesuchs ist erforderlich.
Kostenanalyse: Eine detaillierte Kostenanalyse hilft, ein angemessenes Serviceentgelt zu kalkulieren.
Empfehlungen für Apotheken zur Optimierung der Abrechnung von Hausbesuchen
Um die Abrechnung von Hausbesuchen zu optimieren, empfiehlt es sich, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Schulung des Personals: Das Personal sollte über die aktuellen Abrechnungsmodalitäten informiert sein.
Kontakte zu Krankenkassen: Pflegen Sie den Kontakt zu den Krankenkassen, um sich über neue Verträge und Vereinbarungen zu informieren.
Dokumentation standardisieren: Standardisieren Sie die Dokumentation des Hausbesuchs, um Fehler zu vermeiden.
Kosten kalkulieren: Kalkulieren Sie die Kosten für Hausbesuche, um ein angemessenes Serviceentgelt zu erheben.
Patienten beraten: Beraten Sie die Patienten umfassend über die Abrechnungsmodalitäten.
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Kompressionstherapie
Die Kompressionstherapie wird sich in Zukunft weiterentwickeln. Neue Materialien, Messmethoden und Abrechnungsmöglichkeiten werden entstehen. Es ist wichtig, sich über diese Entwicklungen zu informieren und die Prozesse in der Apotheke entsprechend anzupassen. So können Sie auch in Zukunft eine kompetente und wirtschaftliche Versorgung der Patienten sicherstellen.
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Weitere nützliche Links
Auf der Seite der DAK-Gesundheit finden Sie Informationen zu den Leistungen der Krankenkasse im Bereich Hilfsmittel, insbesondere zu Kompressionsstrümpfen und Armstrümpfen.
IWW bietet Fachinformationen zur Apothekenführung und zur Vergütung von Apothekern, einschließlich Details zur Abrechnung von Hausbesuchen in der Kompressionstherapie.
FAQ
Welche Voraussetzungen müssen für die Abrechnung eines Hausbesuchs zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen erfüllt sein?
In der Regel ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die die medizinische Notwendigkeit des Hausbesuchs begründet. Einige Krankenkassen verlangen zusätzlich eine Vorabgenehmigung.
Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hausbesuche zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen?
Die Kostenübernahme variiert je nach Krankenkasse. Die AOK, Barmer, DAK-Gesundheit, Knappschaft und SVLFG haben unterschiedliche Regelungen und Erstattungssätze. Es ist wichtig, die spezifischen Abrechnungsmodalitäten der jeweiligen Kasse zu kennen.
Welche Hilfsmittelnummern sind für die Abrechnung von Hausbesuchen und Kompressionsstrümpfen relevant?
Die korrekte Angabe von Hilfsmittelnummern (z.B. 17.00.99.9150 für AOK Rheinland/Hamburg) und Pharmazentralnummern (PZN) ist entscheidend für die Abrechnung. Die A+V-Hilfsmitteldatenbank bietet aktuelle Preise basierend auf Verträgen mit den Krankenkassen.
Wie dokumentiere ich einen Hausbesuch zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen korrekt?
Die Dokumentation sollte einen Versorgungsbericht enthalten, der die medizinische Notwendigkeit des Hausbesuchs, die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse der Anmessung beschreibt. Ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist ebenfalls erforderlich.
Welche Fahrtkostenpauschale gilt für Hausbesuche seit dem 1. April 2024?
Seit dem 1. April 2024 gilt eine Pauschale von 25,60 Euro für Hausbesuche einschließlich der Fahrtkosten. Die Rechnung muss die "Hausbesuchspauschale (Hausbesuch inklusive Fahrtkosten)" ausweisen. Die Abrechnung der Kompressionsstrümpfe erfolgt separat.
Was tun, wenn eine Krankenkasse die Zahlung für einen Hausbesuch ablehnt?
Prüfen Sie, ob alle Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllt sind (ärztliche Verordnung, Vorabgenehmigung, korrekte Hilfsmittelnummern). Kontaktieren Sie die Krankenkasse, um die Gründe für die Ablehnung zu erfahren und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
Wie kann ich die Wirtschaftlichkeit von Hausbesuchen zur Anmessung von Kompressionsstrümpfen sicherstellen?
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