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Hausbesuch im Rahmen der EBM

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Hausbesuch im Rahmen der EBM: So optimieren Sie Ihre Abrechnung!

21.12.2024

16

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

21.12.2024

21.12.2024

16

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

Sie möchten Ihre Hausbesuche im Rahmen der EBM korrekt abrechnen und keine wertvollen Ressourcen verschwenden? Die Abrechnung von Hausbesuchen kann komplex sein, aber mit dem richtigen Wissen optimieren Sie Ihre Prozesse. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel zum Thema Abrechnung und kontaktieren Sie uns für individuelle Beratung.

Das Thema kurz und kompakt

Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen im Rahmen der EBM ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis. Nutzen Sie die richtigen EBM-Ziffern und berücksichtigen Sie das Wegegeld.

Delegieren Sie Hausbesuche an qualifiziertes nichtärztliches Personal (NäPa/MFA), um die Effizienz zu steigern und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Beachten Sie die Genehmigungspflichten und Abrechnungsmodalitäten.

Nutzen Sie Kooperationsverträge mit Pflegeheimen, um Ihre Einnahmen zu steigern und die Versorgung der Heimbewohner zu optimieren. VitaVisit unterstützt Sie bei der Anbahnung und Gestaltung solcher Verträge und kann Ihre Einnahmen um bis zu 15% steigern.

Erfahren Sie alles Wichtige zur korrekten Abrechnung von Hausbesuchen nach EBM. Vermeiden Sie Fehler und optimieren Sie Ihre Einnahmen. Jetzt informieren!

Hausbesuche: Sichern Sie die Basis Ihrer ambulanten Versorgung

Hausbesuche: Sichern Sie die Basis Ihrer ambulanten Versorgung

Was macht den Hausbesuch im EBM aus?

Der Hausbesuch im Rahmen der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) stellt eine essenzielle Säule der ambulanten medizinischen Versorgung dar. Er ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, Patienten in ihrer häuslichen Umgebung zu behandeln, wenn diese aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind, die Praxis aufzusuchen. Im Gegensatz zu anderen Versorgungsformen, wie beispielsweise Videosprechstunden oder der Behandlung in der Praxis, bietet der Hausbesuch die Möglichkeit einer direkten, persönlichen Untersuchung und Behandlung in der gewohnten Umgebung des Patienten. Dies ist besonders wichtig für ältere Menschen, chronisch Kranke oder Patienten in Pflegeheimen, deren Mobilität eingeschränkt ist. Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist dabei entscheidend, um eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen zu erhalten. Die EBM-Nr. 01410 bildet hierfür die Grundlage, wobei seit dem 01.01.2019 eine Vergütung von 22,94 Euro vorgesehen ist, zuzüglich Fahrtkostenerstattung. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Attraktivität dieser Vergütung stark von den regionalen Regelungen und den individuellen Fahrtkosten abhängt, wie iww.de berichtet.

Wann ist ein Hausbesuch nach EBM abrechenbar?

Die Abrechnung eines Hausbesuchs nach EBM setzt voraus, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht und der Patient aufgrund seines Zustandes nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Dies bedeutet, dass eine fehlende Transportfähigkeit des Patienten vorliegen muss. Ein Hausbesuch ist somit nicht abrechenbar, wenn der Patient lediglich aus Bequemlichkeit nicht in die Praxis kommen möchte. Es ist wichtig, diese medizinische Notwendigkeit in der Dokumentation des Hausbesuchs festzuhalten, um bei einer möglichen Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgesichert zu sein. Die medizinische Notwendigkeit ist somit ein zentraler Punkt für die Abrechenbarkeit. Besuche, die lediglich aus Gründen der Bequemlichkeit erfolgen, sind nicht erstattungsfähig.

Wer profitiert am meisten von Hausbesuchen?

Hausbesuche sind besonders wertvoll für ältere Menschen, die oft unter eingeschränkter Mobilität leiden und Schwierigkeiten haben, Arztpraxen aufzusuchen. Auch chronisch Kranke profitieren von der Versorgung in ihrer gewohnten Umgebung, da dies Stress reduziert und den Behandlungserfolg fördern kann. Ein weiterer wichtiger Bereich sind Patienten in Pflegeheimen, für die der Transport zur Praxis oft eine große Belastung darstellt. Durch Hausbesuche kann eine kontinuierliche und bedarfsgerechte medizinische Versorgung sichergestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass für Besuche in Pflegeheimen spezielle Abrechnungsregelungen gelten, insbesondere bei Folgebesuchen innerhalb derselben Einrichtung. Hier kommt die GOP 01413 zum Tragen, wie Medical Tribune berichtet. Unsere Plattform VitaVisit revolutioniert den Zugang zu solchen Hausbesuchen, indem wir eine nahtlose Verbindung zwischen Patienten, Pflegebedürftigen und qualifizierten medizinischen Fachkräften herstellen. Wir stellen sicher, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten, wo und wann immer Sie diese benötigen.

EBM-Ziffern: Optimieren Sie Ihre Abrechnung mit dem richtigen Code

GOP 01410: Der Schlüssel zum Standardhausbesuch

Die GOP 01410 ist die Grundlage für die Abrechnung eines Standardhausbesuchs im Rahmen des EBM. Im Jahr 2024 liegt die Vergütung bei etwa 25,30 Euro zuzüglich Wegegeld. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ziffer nur dann abgerechnet werden kann, wenn der Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Die Virchowbund weist darauf hin, dass die korrekte Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit entscheidend ist, um bei Prüfungen durch die KV abgesichert zu sein. Die korrekte Anwendung der GOP 01410 ist somit essenziell für eine korrekte Abrechnung. Achten Sie darauf, die medizinische Notwendigkeit und die fehlende Transportfähigkeit des Patienten in der Dokumentation festzuhalten. VitaVisit unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Informationen korrekt zu erfassen und die Abrechnung zu optimieren.

Hausbesuche in dringenden Fällen: GOP 01411 und 01412

Für Hausbesuche, die in dringenden Fällen erforderlich sind, stehen die GOP 01411 und 01412 zur Verfügung. Die GOP 01411 kommt zum Einsatz, wenn der Hausbesuch zwischen 19:00 und 22:00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr erfolgt. Die GOP 01412 hingegen greift bei noch größerer Dringlichkeit, beispielsweise wenn der Arzt seine Sprechstunde unterbrechen muss oder der Hausbesuch in der Nacht (zwischen 22:00 bzw. 19:00 und 07:00 Uhr) stattfindet. Die GOP 01412 ist mit 65,92€ vergütet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Dringlichkeit des Hausbesuchs plausibel dokumentiert werden muss, um die Abrechnung dieser Ziffern zu rechtfertigen. Die KVHB betont, dass die Dokumentation den Zeitpunkt der Anforderung, die Kriterien für die Dringlichkeit, die erhobenen Befunde und die therapeutischen Maßnahmen umfassen muss. VitaVisit hilft Ihnen, diese Anforderungen zu erfüllen und die korrekte Ziffer für jeden Hausbesuch auszuwählen.

GOP 01413: Abrechnung von Mitbesuchen in sozialen Gemeinschaften

Die GOP 01413 kommt zum Einsatz, wenn im Rahmen eines Hausbesuchs mehrere Patienten in einer sozialen Gemeinschaft, wie beispielsweise einem Pflegeheim, besucht werden. Hierbei wird der erste Besuch regulär mit der GOP 01410 (oder 01411/01412 bei Dringlichkeit) abgerechnet, während für alle weiteren Besuche die GOP 01413 verwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass für die GOP 01413 kein Wegegeld abgerechnet werden kann. Die Definition einer sozialen Gemeinschaft ist dabei entscheidend: Es handelt sich um Einrichtungen, in denen Menschen gemeinschaftlich leben und versorgt werden, sofern die Bewohner keine vollständig unabhängigen Wohnbereiche haben. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung von Mitbesuchen und stellt sicher, dass Sie alle relevanten Regelungen beachten.

Unverzüglich Handeln: GOP 01415 für dringende Heimbesuche

Die GOP 01415 wird für dringende Hausbesuche in Heimen angesetzt. Es ist entscheidend, die Dringlichkeit in der Dokumentation nachvollziehbar darzulegen. Die Medical Tribune weist darauf hin, dass die Dringlichkeit aufgrund der Schilderung des Patienten oder der Pflegekraft plausibel sein muss. Diese Ziffer kann grundsätzlich nur einmal pro Besuch abgerechnet werden, auch wenn mehrere Wohneinheiten im Heim besucht werden. VitaVisit hilft Ihnen, die notwendigen Informationen zur Dringlichkeit zu dokumentieren und die korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Hausbesuche im organisierten Notdienst: GOP 01418/01418N

Für Hausbesuche, die im Rahmen des organisierten Notdienstes erfolgen, sind die GOP 01418 und 01418N vorgesehen. Hierbei wird nach Tageszeit unterschieden: Die GOP 01418 gilt für Besuche zwischen 7 und 19 Uhr, während die GOP 01418N für Besuche zwischen 19 und 7 Uhr abgerechnet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass neben dem Hausbesuch auch der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt (GOP 01210/01212) abgerechnet werden kann, ebenso wie mögliche Folgekonsultationen (GOP 01214, 01216 oder 01218). Die KVNO betont die Notwendigkeit einer genauen Zeitdokumentation. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Zuordnung der Ziffern und der Erfassung aller relevanten Informationen.

Wegegeld: So optimieren Sie Ihre Fahrtkostenerstattung

Wegegeld korrekt berechnen: So geht's

Die korrekte Berechnung des Wegegelds ist ein wichtiger Aspekt bei der Abrechnung von Hausbesuchen. Das Wegegeld dient als Entschädigung für die Fahrtkosten, die dem Arzt bei der Durchführung des Hausbesuchs entstehen. Die Höhe des Wegegelds richtet sich nach der Entfernung zwischen der Praxis und dem Patienten. Es ist wichtig, die aktuellen Sätze und Regelungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu beachten, da diese regional unterschiedlich sein können. Die PVS-Reiss weist darauf hin, dass die korrekte Erfassung der Entfernung und die Anwendung der korrekten Sätze entscheidend sind, um eine vollständige Erstattung zu erhalten. VitaVisit unterstützt Sie bei der Berechnung des Wegegelds und stellt sicher, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

Sonderfälle und Ausnahmen beim Wegegeld

Es gibt einige Sonderfälle und Ausnahmen bei der Berechnung des Wegegelds, die beachtet werden müssen. Ein wichtiger Punkt ist, dass kein Wegegeld bei Mitbesuchen (GOP 01413) abgerechnet werden kann. Dies bedeutet, dass wenn im Rahmen eines Hausbesuchs mehrere Patienten in einer sozialen Gemeinschaft besucht werden, nur für den ersten Besuch das Wegegeld berechnet werden darf. Für alle weiteren Besuche entfällt die Möglichkeit, Wegegeld abzurechnen. Es ist daher wichtig, die Art des Besuchs korrekt zu dokumentieren, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. VitaVisit hilft Ihnen, diese Sonderfälle zu berücksichtigen und die Abrechnung entsprechend anzupassen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Aktuelle Änderungen beim Wegegeld

Die Regelungen zum Wegegeld können sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist daher wichtig, sich über aktuelle Änderungen und Neuerungen zu informieren, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) informieren regelmäßig über Anpassungen der Sätze und Regelungen. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Informationen der KV regelmäßig zu prüfen und die Abrechnungspraxis entsprechend anzupassen. VitaVisit hält Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden und stellt sicher, dass Ihre Abrechnung immer den aktuellen Bestimmungen entspricht.

Hausbesuche durch NäPa/MFA: Delegation effizient nutzen

Hausbesuche delegieren: Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Die Delegation von Hausbesuchen an nichtärztliches Personal, wie beispielsweise NäPa (nichtärztliche Praxisassistenten) oder MFA (Medizinische Fachangestellte), ist eine Möglichkeit, die Effizienz der Praxis zu steigern und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Delegation ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen gebunden. Gemäß § 87 Abs. 2b SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) ist die Delegation von ärztlichen Leistungen an qualifiziertes nichtärztliches Personal unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dies setzt jedoch voraus, dass ein vorheriger Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat, die Diagnose gestellt wurde und medizinische Befunde erhoben wurden. Die Draco betont, dass die Delegation nur dann zulässig ist, wenn der Arzt die Verantwortung für die Behandlung weiterhin trägt. VitaVisit unterstützt Sie bei der Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und stellt sicher, dass die Delegation von Hausbesuchen korrekt erfolgt.

Abrechnung durch NäPa: GOP 38200 ff. im Detail

Für die Abrechnung von Hausbesuchen, die von einer NäPa durchgeführt werden, stehen die GOP 38200 ff. zur Verfügung. Die Abrechnung dieser Ziffern ist jedoch an eine Genehmigungspflicht gebunden. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllt sein. Die NäPa muss beispielsweise mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis angestellt sein, über eine dreijährige Berufserfahrung verfügen und die Qualifikation gemäß Anlage 8 BMV-Ä nachweisen. Zudem ist die Begleitung von 20 Hausbesuchen durch den Arzt erforderlich. Die PVS-Reiss weist darauf hin, dass der Nachweis der Qualifikation durch eine ärztliche Bescheinigung und die Teilnahme an zertifizierten Kursen erfolgen muss. VitaVisit unterstützt Sie bei der Erfüllung aller Genehmigungsanforderungen und stellt sicher, dass die Abrechnung durch die NäPa korrekt erfolgt.

MFA im Alten-/pflegeheim: GOP 03062/03063 optimal nutzen

Für die Abrechnung von Hausbesuchen durch MFA im Alten-/pflegeheim stehen die GOP 03062 und 03063 zur Verfügung. Hierbei wird zwischen dem ersten und dem Folgebesuch in der sozialen Gemeinschaft unterschieden. Für den ersten Besuch wird die GOP 03062 abgerechnet, während für alle weiteren Besuche die GOP 03063 zum Einsatz kommt. Es ist wichtig, die Art des Besuchs korrekt zu dokumentieren, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. Die KVNO betont die Bedeutung der korrekten Zuordnung der Ziffern. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung von Hausbesuchen durch MFA und stellt sicher, dass alle relevanten Regelungen beachtet werden.

Kooperationen mit Pflegeheimen: Steigern Sie Ihre Einnahmen nach § 119b SGB V

Nutzen Sie die Vorteile von Kooperationsverträgen

Kooperationsverträge mit Pflegeheimen nach § 119b SGB V bieten Ärzten die Möglichkeit, ihre Einnahmen zu steigern und die Versorgung der Patienten in den Heimen zu verbessern. Diese Verträge ermöglichen den Zugang zu speziellen Leistungsziffern (Kapitel 37 EBM), die eine höhere Vergütung für die erbrachten Leistungen vorsehen. Durch die Kooperation können Ärzte eine kontinuierliche und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Heimbewohner sicherstellen. Die iww.de weist darauf hin, dass Kooperationsverträge eine finanziell vorteilhafte Alternative zu einzelnen Hausbesuchen darstellen. VitaVisit unterstützt Sie bei der Anbahnung und Gestaltung von Kooperationsverträgen und stellt sicher, dass Sie alle Vorteile nutzen können.

Genehmigungspflicht und Voraussetzungen für Kooperationen

Die Genehmigungspflicht für Kooperationsverträge ist KV-abhängig. Dies bedeutet, dass die Regelungen und Anforderungen je nach Kassenärztlicher Vereinigung unterschiedlich sein können. Es ist daher wichtig, sich vor Abschluss eines Kooperationsvertrags über die spezifischen Bestimmungen der zuständigen KV zu informieren. In einigen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, um die speziellen Leistungsziffern abrechnen zu können. Die PVS-Reiss betont die Bedeutung der Einhaltung aller Genehmigungsanforderungen. VitaVisit unterstützt Sie bei der Klärung aller relevanten Fragen und stellt sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Abrechnungsspezifika im Rahmen von Kooperationsverträgen

Bei der Abrechnung im Rahmen von Kooperationsverträgen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So können beispielsweise bestimmte Leistungen nur dann abgerechnet werden, wenn sie im Kooperationsvertrag explizit vereinbart wurden. Zudem können die Abrechnungsmodalitäten von den regulären Bestimmungen abweichen. Es ist daher wichtig, sich mit den spezifischen Abrechnungsregelungen des Kooperationsvertrags vertraut zu machen und die Abrechnung entsprechend anzupassen. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung im Rahmen von Kooperationsverträgen und stellt sicher, dass Sie alle relevanten Bestimmungen beachten.

Abrechnungsfallen vermeiden: So sichern Sie Ihre Vergütung

Patient nicht anwesend: Richtig dokumentieren und abrechnen

Es kann vorkommen, dass ein Patient bei einem vereinbarten Hausbesuch nicht anwesend ist. In diesem Fall ist es wichtig, den Sachverhalt korrekt zu dokumentieren, um die erbrachte Leistung dennoch abrechnen zu können. Die Dokumentation sollte den Grund für die Abwesenheit des Patienten sowie die unternommenen Maßnahmen (z.B. Kontaktaufnahmeversuche) enthalten. Unter Umständen kann in solchen Fällen eine Ausfallgebühr oder zumindest die Fahrtkosten abgerechnet werden. Es ist jedoch wichtig, sich über die spezifischen Regelungen der zuständigen KV zu informieren, da diese regional unterschiedlich sein können. Die Virchowbund weist darauf hin, dass eine detaillierte Dokumentation entscheidend ist, um die Abrechnung zu rechtfertigen. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Dokumentation und stellt sicher, dass Sie alle relevanten Informationen erfassen.

Akutbehandlung und Verordnung von Leistungen im Hausbesuch

Im Rahmen eines Hausbesuchs dürfen Akutbehandlungen durchgeführt und Leistungen verordnet werden, sofern dies medizinisch notwendig ist. Es ist jedoch wichtig, sich über die Grenzen der Abrechenbarkeit zu informieren. Nicht alle Leistungen, die in der Praxis erbracht werden können, sind auch im Hausbesuch abrechenbar. Zudem ist die Verordnung von bestimmten Medikamenten oder Hilfsmitteln an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Es empfiehlt sich, sich vorab über die spezifischen Bestimmungen der zuständigen KV zu informieren, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung von Akutbehandlungen und Verordnungen im Rahmen von Hausbesuchen.

Doppelte Abrechnung vermeiden: Achten Sie auf diese Konstellationen

Es gibt bestimmte Konstellationen, die zu einer doppelten Abrechnung führen können und somit vermieden werden sollten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Patient sowohl in der Praxis als auch im Hausbesuch behandelt wird und für beide Behandlungen die gleichen Leistungen abgerechnet werden. Auch bei der Abrechnung von Leistungen, die von verschiedenen Ärzten erbracht werden, kann es zu Problemen kommen. Es ist daher wichtig, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass keine Leistungen doppelt abgerechnet werden. VitaVisit unterstützt Sie bei der Vermeidung von doppelten Abrechnungen und stellt sicher, dass Ihre Abrechnung korrekt und vollständig ist.

EBM-Neuerungen 2024: Profitieren Sie von aktuellen Änderungen

AU-Bescheinigung per Post: Nutzen Sie GOP 40128 optimal

Seit dem 1. April 2024 können Ärzte in Hessen die Kostenpauschale 40128 (0,86 Euro) für den postalischen Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Zusammenhang mit Hausbesuchen abrechnen. Dies gilt für die GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418. Die KV Hessen weist darauf hin, dass diese Regelung die Abrechnung von Hausbesuchen vereinfacht und die entstandenen Kosten für den Versand der AU-Bescheinigung abdeckt. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Anwendung der GOP 40128 und stellt sicher, dass Sie alle relevanten Änderungen berücksichtigen.

Wegfall der GOP 40131: Vereinfachung der Abrechnung

Im Zuge der Neuerung wurde die GOP 40131 aus Abschnitt 40.4 EBM gestrichen. Dies dient der Vereinfachung der Abrechnung und soll den administrativen Aufwand für Ärzte reduzieren. Durch den Wegfall der alten Kostenpauschale wird die Abrechnung transparenter und einfacher. VitaVisit unterstützt Sie bei der Umstellung auf die neuen Regelungen und stellt sicher, dass Ihre Abrechnung den aktuellen Bestimmungen entspricht.

Weitere relevante Änderungen im EBM

Neben den genannten Änderungen gibt es weitere Anpassungen im EBM, die Hausbesuche betreffen können. Es ist wichtig, sich über diese sonstigen Anpassungen zu informieren, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) informieren regelmäßig über alle relevanten Änderungen. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Informationen der KV regelmäßig zu prüfen und die Abrechnungspraxis entsprechend anzupassen. VitaVisit hält Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden und stellt sicher, dass Ihre Abrechnung immer den aktuellen Bestimmungen entspricht.

Rechtssicher handeln: Dokumentation und Haftung im Blick

Dokumentationspflichten: Sichern Sie sich rechtlich ab

Die korrekte Dokumentation ist ein entscheidender Faktor für die Abrechnung von Hausbesuchen und die rechtliche Absicherung des Arztes. Die Dokumentation sollte alle relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise den Grund für den Hausbesuch, die erhobenen Befunde, die durchgeführten Behandlungen und die verordneten Medikamente. Zudem ist es wichtig, die medizinische Notwendigkeit des Hausbesuchs sowie die fehlende Transportfähigkeit des Patienten zu dokumentieren. Eine lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation kann im Falle einer Prüfung durch die KV zu Problemen führen. VitaVisit unterstützt Sie bei der Erfüllung aller Dokumentationspflichten und stellt sicher, dass Ihre Dokumentation vollständig und korrekt ist.

Haftungsfragen im Zusammenhang mit Hausbesuchen

Im Zusammenhang mit Hausbesuchen können Haftungsfragen entstehen. Beispielsweise kann es zu Haftungsansprüchen kommen, wenn der Arzt bei der Behandlung des Patienten einen Fehler begeht oder wenn der Patient aufgrund einer fehlerhaften Diagnose einen Schaden erleidet. Es ist daher wichtig, sich über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Hausbesuchen zu informieren und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. VitaVisit unterstützt Sie bei der Klärung aller relevanten Fragen und stellt sicher, dass Sie rechtlich abgesichert sind.

Verweigerung von Hausbesuchen: Rechtliche Konsequenzen beachten

Die Verweigerung von Hausbesuchen kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen haben. Grundsätzlich ist der Arzt verpflichtet, Patienten in Notfällen auch im Hausbesuch zu behandeln. Eine Verweigerung kann daher als Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht gewertet werden. Es ist jedoch zulässig, einen Hausbesuch abzulehnen, wenn der Patient nicht in einem akuten Notfall ist und die Behandlung auch in der Praxis erfolgen kann. In diesem Fall ist es jedoch wichtig, die Beratung des Patienten sowie die Gründe für die Ablehnung des Hausbesuchs zu dokumentieren. Die Virchowbund weist darauf hin, dass eine detaillierte Dokumentation entscheidend ist, um sich rechtlich abzusichern. VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Dokumentation und stellt sicher, dass Sie alle relevanten Informationen erfassen.

Hausbesuche: Sichern Sie die Zukunft Ihrer Praxis


FAQ

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Hausbesuch im Rahmen der EBM abgerechnet werden kann?

Ein Hausbesuch kann nur dann abgerechnet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und der Patient aufgrund seines Zustandes nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Die fehlende Transportfähigkeit muss dokumentiert werden.

Welche EBM-Ziffern sind für Hausbesuche relevant?

Die wichtigsten EBM-Ziffern sind: GOP 01410 (Standardhausbesuch), GOP 01411/01412 (dringende Hausbesuche), GOP 01413 (Mitbesuche in sozialen Gemeinschaften) und GOP 01418/01418N (Hausbesuche im organisierten Notdienst).

Wie wird das Wegegeld bei Hausbesuchen berechnet?

Das Wegegeld dient als Entschädigung für die Fahrtkosten und richtet sich nach der Entfernung zwischen Praxis und Patient. Die aktuellen Sätze der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind zu beachten.

Dürfen Hausbesuche an nichtärztliches Personal delegiert werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Hausbesuche an NäPa (nichtärztliche Praxisassistenten) oder MFA (Medizinische Fachangestellte) delegiert werden. Dies setzt einen vorherigen Arzt-Patienten-Kontakt voraus.

Welche Vorteile bieten Kooperationsverträge mit Pflegeheimen?

Kooperationsverträge ermöglichen den Zugang zu speziellen Leistungsziffern (Kapitel 37 EBM), die eine höhere Vergütung für die erbrachten Leistungen vorsehen.

Was ist bei der Abrechnung zu beachten, wenn ein Patient bei einem Hausbesuch nicht anwesend ist?

Der Sachverhalt muss korrekt dokumentiert werden, um die erbrachte Leistung dennoch abrechnen zu können. Unter Umständen kann eine Ausfallgebühr oder zumindest die Fahrtkosten abgerechnet werden.

Welche Änderungen im EBM sind seit 2024 für Hausbesuche relevant?

Seit April 2024 können Ärzte in Hessen die Kostenpauschale 40128 (0,86 Euro) für den postalischen Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Zusammenhang mit Hausbesuchen abrechnen.

Wie unterstützt VitaVisit bei der Abrechnung von Hausbesuchen?

VitaVisit bietet eine umfassende Plattform, die bei allen Aspekten der Hausbesuchsabrechnung unterstützt, von der korrekten Ziffernwahl bis zur automatisierten Dokumentation.

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