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Hausbesuch durch den MDK

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Hausbesuch durch den MDK: So bereiten Sie sich optimal vor!

05.02.2025

13

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

05.02.2025

05.02.2025

13

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

Steht ein Hausbesuch durch den MDK bevor und Sie sind unsicher, was Sie erwartet? Die Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Schritt, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal vorbereiten, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten und wie der Ablauf aussieht. Benötigen Sie Unterstützung bei der Vorbereitung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Das Thema kurz und kompakt

Eine optimale Vorbereitung auf den MDK-Hausbesuch ist entscheidend, um den angemessenen Pflegegrad zu erhalten und somit die passenden Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Telefon- oder Videobegutachtung, um den Prozess flexibler zu gestalten. Die Pflegereform 2017 berücksichtigt kognitive und psychische Beeinträchtigungen stärker, was insbesondere Menschen mit Demenz zugutekommt.

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten beim MDK-Hausbesuch und legen Sie im Zweifelsfall Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein. Eine gute Vorbereitung kann die monatlichen Pflegeleistungen um mehrere hundert Euro erhöhen.

Erfahren Sie, wie Sie den Hausbesuch des Medizinischen Dienstes (MDK) optimal vorbereiten, um den bestmöglichen Pflegegrad für sich oder Ihre Angehörigen zu erhalten.

MDK-Hausbesuch: Pflegegrad durch optimale Vorbereitung sichern

MDK-Hausbesuch: Pflegegrad durch optimale Vorbereitung sichern

Der Hausbesuch durch den MDK (Medizinischer Dienst) ist ein entscheidender Schritt, um den angemessenen Pflegegrad für sich oder Ihre Angehörigen zu erhalten. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Termin und wie können Sie sich optimal darauf vorbereiten? Wir von VitaVisit, Ihrer Plattform für mobile Services und häusliche Pflege, möchten Ihnen mit diesem Artikel einen umfassenden Überblick geben. Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess der Pflegebegutachtung zu erleichtern und Ihnen zu zeigen, wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können. Wir verstehen, dass der MDK-Hausbesuch oft mit Unsicherheit verbunden ist. Daher möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand geben, damit Sie diesen Termin bestmöglich vorbereitet angehen können.

Definition und Zweck des MDK-Hausbesuchs

Der Medizinische Dienst (MDK) ist eine unabhängige Gutachterorganisation der Krankenkassen. Seine Hauptaufgabe ist die Beurteilung des Pflegebedarfs von Versicherten. Der MDK führt im Auftrag der Pflegekasse den Hausbesuch durch, um den Pflegegrad zu ermitteln. Dabei wird festgestellt, inwieweit die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist und welche Hilfsmittel sowie Unterstützungsleistungen benötigt werden. Der Gutachter spricht beim Hausbesuch mit dem Pflegebedürftigen, auch wenn dessen Kommunikationsfähigkeit beispielsweise aufgrund von Demenz eingeschränkt ist. Informationen werden sowohl von der zu begutachtenden Person als auch von anwesenden Angehörigen eingeholt, um ein umfassendes Bild der Pflegesituation zu erhalten. Weitere Informationen zur Pflegebegutachtung finden Sie auf der Seite des Medizinischen Dienstes.

Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Die gesetzliche Grundlage für den MDK-Hausbesuch bildet das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Dieses Gesetz regelt die Leistungen der Pflegeversicherung und den Ablauf der Pflegebegutachtung. Der MDS (Medizinischer Dienst Bund) hat zudem einheitliche Maßgaben für die Durchführung von Hausbesuchen festgelegt. Diese Maßgaben gewährleisten, dass die Begutachtung bundesweit nach einheitlichen Kriterien erfolgt. Im Rahmen der Pflegebegutachtung werden auch Prävention und Rehabilitation berücksichtigt. Versicherte haben zudem Anspruch auf eine Pflegeberatung durch die Pflegeversicherung. Die Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung des MD-Bund bieten zusätzliche Einblicke in den Prozess.

MDK-Hausbesuch: So läuft die Begutachtung ab

Ein MDK-Hausbesuch folgt einem klaren Ablauf, von der Ankündigung bis zur eigentlichen Durchführung. Eine gute Vorbereitung ist dabei entscheidend, um den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt werden. Wir von VitaVisit möchten Ihnen diesen Ablauf im Detail erläutern, damit Sie genau wissen, was Sie erwartet und wie Sie sich optimal vorbereiten können.

Ankündigung und Vorbereitung

Der Hausbesuch wird Ihnen schriftlich angekündigt. Nutzen Sie die Zeit bis zum Termin, um alle relevanten Dokumente vorzubereiten. Dazu gehören Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte und Röntgenbilder. Auch ein aktueller Medikamentenplan sowie die Pflegedokumentation (falls vorhanden) sollten bereitliegen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld Notizen zum Pflegebedarf und den damit verbundenen Herausforderungen zu machen. Dies hilft Ihnen, während des Gesprächs keine wichtigen Aspekte zu vergessen. Eine Checkliste zur Vorbereitung auf den Hausbesuch des Medizinischen Dienstes bietet die AOK Bayern an.

Durchführung des Hausbesuchs

Während des Hausbesuchs führt der Gutachter ein Gespräch mit dem Pflegebedürftigen. Dabei werden auch Personen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit (z.B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt. Angehörige und Pflegepersonen werden ebenfalls befragt, um ein umfassendes Bild der Situation zu erhalten. Der Gutachter begutachtet zudem die Wohnsituation, um den Unterstützungsbedarf im häuslichen Umfeld zu ermitteln und Empfehlungen für Hilfsmittel auszusprechen. Der Hausbesuch dauert in der Regel 45-60 Minuten. Es ist wichtig, dass Sie während des Gesprächs offen und ehrlich über den Pflegebedarf sprechen und keine Aspekte untertreiben. Die Informationen zum Ablauf der Begutachtung durch den MD des Pflegewegweisers NRW bieten weitere Details.

Bewertungskriterien und Schwerpunkte

Die Begutachtung umfasst sechs Module, die verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit im Alltag erfassen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Jedes Modul wird anhand eines Punktesystems bewertet, wobei die Selbstversorgung mit 40% und die Mobilität mit 10% gewichtet werden. Bei der Bewertung werden auch Prävention und Rehabilitation berücksichtigt. Seit der Pflegereform 2017 werden kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig neben körperlichen Einschränkungen berücksichtigt, was insbesondere Menschen mit Demenz zugutekommt. Der Medizinische Dienst Bayern bietet detaillierte Informationen zu den Bewertungskriterien.

Telefon- und Videobegutachtung: Flexible Alternativen zum Hausbesuch

Neben dem traditionellen Hausbesuch gibt es mittlerweile auch alternative Begutachtungsformen, die mehr Flexibilität und Komfort bieten. Wir von VitaVisit möchten Ihnen die Möglichkeiten der Telefon- und Videobegutachtung vorstellen und aufzeigen, wann diese Optionen in Frage kommen.

Telefonische Begutachtung

Die telefonische Begutachtung wurde im Oktober 2023 durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz eingeführt. Sie bietet eine weniger belastende Alternative zum Hausbesuch, sowohl für Pflegebedürftige als auch für Angehörige. Zudem ermöglicht sie eine effizientere Ressourcennutzung. Allerdings stellt die telefonische Begutachtung hohe Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit der Gutachter. Diese müssen speziell geschult sein, um den Pflegebedarf auch ohne persönlichen Kontakt zuverlässig einschätzen zu können. Eine Evaluation des Medizinischen Dienstes Bund (MDB) hat gezeigt, dass strukturierte Telefoninterviews eine zuverlässige Methode zur Feststellung des Pflegebedarfs darstellen, sofern die Gutachter über ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten verfügen. Die Evaluation zur Telefonbegutachtung des Medizinischen Dienstes bietet weitere Einblicke.

Videobegutachtung

Seit März 2024 ist durch das Digital-Gesetz auch die Videobegutachtung möglich. Diese Form der Begutachtung kommt der persönlichen Begutachtung durch visuelle Informationen näher. Allerdings gibt es auch Herausforderungen, insbesondere die mangelnde Internetverbindung und WLAN-Verfügbarkeit bei vielen Versicherten. Trotz dieser Herausforderungen bietet die Videobegutachtung eine vielversprechende Möglichkeit, den Begutachtungsprozess flexibler und zugänglicher zu gestalten. Carola Engler vom MDK plädiert für mehr Autonomie der Gutachter bei der Wahl der geeigneten Begutachtungsmethode, um die Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren und die Kompetenz der Gutachter zu stärken. Die Neuerungen bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bieten zusätzliche Informationen.

Ausnahmen vom persönlichen Hausbesuch während der COVID-19-Pandemie

Während der COVID-19-Pandemie gab es Ausnahmen vom persönlichen Hausbesuch, um vulnerable Personen zu schützen. In diesen Fällen erfolgte die Begutachtung anhand von Dokumenten und Telefoninterviews. Die aktualisierten, bundesweiten Maßgaben für Pflegebegutachtungen des Medizinischen Dienst Bund (MDS) regelten, unter welchen Bedingungen auf einen Hausbesuch verzichtet werden konnte. Diese Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem PKV-Verband entwickelt.

Optimal vorbereitet: Checkliste für Ihren MDK-Hausbesuch

Eine gute Vorbereitung ist das A und O für einen erfolgreichen MDK-Hausbesuch. Wir von VitaVisit haben für Sie eine umfassende Checkliste zusammengestellt, die Ihnen hilft, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen und den Termin optimal vorzubereiten.

Dokumente und Unterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Berichte, wie Arztbriefe, Krankenhausberichte und Reha-Berichte. Auch die Pflegedokumentation, ein aktueller Medikamentenplan und eine Liste der verwendeten Hilfsmittel sollten bereitliegen. Diese Dokumente geben dem Gutachter einen umfassenden Überblick über die gesundheitliche Situation und den Pflegebedarf. Es ist ratsam, Kopien der wichtigsten Dokumente anzufertigen, um diese dem Gutachter auszuhändigen. Denken Sie daran, dass die Pflegekasse keine Kosten übernimmt, die im Rahmen der Vorbereitung entstehen. Die Informationen zu unserem Hausbesuch bei Krankheiten könnten Ihnen bei der Zusammenstellung relevanter Informationen helfen.

Eigene Beobachtungen und Notizen

Machen Sie sich im Vorfeld Notizen zur Art und Häufigkeit der benötigten Hilfe. Beschreiben Sie detailliert die Herausforderungen im Alltag und vermeiden Sie es, den Hilfebedarf zu untertreiben. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser kann der Gutachter den tatsächlichen Pflegebedarf einschätzen. Es ist hilfreich, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie über einen bestimmten Zeitraum alle pflegerischen Tätigkeiten und den damit verbundenen Zeitaufwand dokumentieren. Dies gibt dem Gutachter einen konkreten Einblick in den Pflegealltag. Unsere Informationen zu unserer Hausbesuch-Dienstleistung könnten Ihnen weitere Anregungen geben.

Vertrauensperson hinzuziehen

Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu, die Sie während des Gesprächs unterstützt und sicherstellt, dass alle wichtigen Aspekte angesprochen werden. Eine Vertrauensperson kann Ihnen auch helfen, sich sicherer und wohler zu fühlen. Es ist wichtig, dass die Vertrauensperson mit Ihrer Pflegesituation vertraut ist und Ihre Bedürfnisse und Wünsche kennt. Gemeinsam können Sie sich im Vorfeld auf das Gespräch vorbereiten und die wichtigsten Punkte festlegen. Unsere Informationen zu unserem Hausbesuch für Demenzbetreuung könnten Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Vertrauensperson helfen.

Checkliste für den Hausbesuch (AOK Bayern)

Die AOK Bayern bietet eine detaillierte Checkliste für den Hausbesuch an, die Ihnen bei der Vorbereitung helfen kann.

Ihre Rechte und Pflichten beim MDK-Hausbesuch

Beim MDK-Hausbesuch haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten. Wir von VitaVisit möchten Ihnen einen Überblick über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten geben, damit Sie den Termin selbstbewusst und informiert angehen können.

Recht auf Ankündigung

Sie haben das Recht, dass der Hausbesuch Ihnen rechtzeitig angekündigt wird. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sich optimal auf den Termin vorzubereiten und alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Die Ankündigung erfolgt in der Regel schriftlich. Sollte der Termin für Sie ungünstig sein, können Sie in Absprache mit dem MDK einen neuen Termin vereinbaren.

Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson

Sie haben das Recht, dass eine Vertrauensperson während des Hausbesuchs anwesend ist. Diese Person kann Sie unterstützen und sicherstellen, dass alle wichtigen Aspekte angesprochen werden. Die Vertrauensperson kann ein Familienmitglied, ein Freund oder ein professioneller Berater sein. Es ist wichtig, dass Sie sich mit der Anwesenheit der Vertrauensperson wohlfühlen.

Pflicht zur Mitwirkung

Sie sind verpflichtet, bei der Begutachtung mitzuwirken und dem Gutachter alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet, dass Sie Fragen wahrheitsgemäß beantworten und dem Gutachter Einblick in Ihre Pflegesituation gewähren müssen. Die Mitwirkungspflicht dient dazu, eine objektive und umfassende Beurteilung des Pflegebedarfs zu ermöglichen.

Pflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunft

Sie sind verpflichtet, dem Gutachter wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Pflegegrad falsch eingeschätzt wird und Ihnen Leistungen vorenthalten werden. Es ist daher wichtig, dass Sie offen und ehrlich über Ihre Pflegesituation sprechen.

Datenschutz

Der MDK ist verpflichtet, Ihre persönlichen Daten zu schützen und vertraulich zu behandeln. Die Daten werden nur für die Zwecke der Pflegebegutachtung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und gegebenenfalls deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.

Nach dem MDK-Hausbesuch: So geht es weiter

Nach dem MDK-Hausbesuch beginnt die Phase der Auswertung und Entscheidungsfindung. Wir von VitaVisit möchten Ihnen erläutern, welche Schritte nun folgen und wie Sie sich verhalten können, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Erstellung des Gutachtens

Nach dem Hausbesuch erstellt der Gutachter ein Gutachten, in dem er den Pflegebedarf und den daraus resultierenden Pflegegrad einschätzt. Das Gutachten basiert auf den gewonnenen Informationen aus dem Gespräch, der Begutachtung der Wohnsituation und den vorgelegten Dokumenten. Der Gutachter berücksichtigt dabei die sechs Module der Begutachtung und gewichtet diese entsprechend. Das Gutachten wird der Pflegekasse übermittelt.

Übermittlung an die Pflegekasse

Die Pflegekasse erhält das Gutachten des MDK und prüft dieses. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen. Die Pflegekasse ist in der Regel an die Empfehlung des MDK gebunden, kann aber in Einzelfällen auch davon abweichen.

Bescheid der Pflegekasse

Sie erhalten von der Pflegekasse einen Bescheid, in dem der festgestellte Pflegegrad und die Ihnen zustehenden Leistungen aufgeführt sind. Der Bescheid enthält auch Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung. Es ist wichtig, dass Sie den Bescheid sorgfältig prüfen und sich bei Unklarheiten an die Pflegekasse wenden.

Widerspruch gegen den Bescheid

Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingelegt werden und sollte eine Begründung enthalten, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens kann eine Zweitbegutachtung durch einen anderen Gutachter erfolgen. Unsere Informationen zu unserem Medizin-Bereich könnten Ihnen bei der Vorbereitung des Widerspruchs helfen.

Besonderheiten bei der MDK-Begutachtung von Kindern und Jugendlichen

Die Pflegebegutachtung von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich in einigen Aspekten von der Begutachtung Erwachsener. Wir von VitaVisit möchten Ihnen die Besonderheiten bei der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen erläutern und aufzeigen, worauf Sie achten sollten.

Berücksichtigung der altersgerechten Entwicklung

Bei der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen wird die altersgerechte Entwicklung berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Gutachter den Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen im Vergleich zu Gleichaltrigen beurteilt. Es wird geprüft, inwieweit das Kind oder der Jugendliche in der Lage ist, altersentsprechende Aufgaben selbstständig zu bewältigen. Die Informationen zum Ablauf der Begutachtung durch den MD des Pflegewegweisers NRW bieten weitere Details zu den Besonderheiten bei Kindern.

Höherer Pflegegrad für Kinder bis 18 Monate

Kinder bis 18 Monate erhalten aufgrund ihres hohen Pflegebedarfs in der Regel einen höheren Pflegegrad. Dies liegt daran, dass Säuglinge und Kleinkinder in vielen Bereichen auf die Hilfe und Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind. Der Gutachter berücksichtigt bei der Begutachtung von Säuglingen und Kleinkindern insbesondere die Bereiche Ernährung, Körperpflege und Mobilität.

Besondere Anforderungen bei der Begutachtung von Kindern mit Behinderungen

Bei der Begutachtung von Kindern mit Behinderungen werden die besonderen Anforderungen, die sich aus der Behinderung ergeben, berücksichtigt. Der Gutachter beurteilt, inwieweit die Behinderung die Selbstständigkeit des Kindes oder Jugendlichen im Alltag einschränkt und welche Hilfsmittel und Unterstützungsleistungen benötigt werden. Es ist wichtig, dass Sie dem Gutachter alle relevanten Informationen zur Behinderung und den damit verbundenen Einschränkungen mitteilen. Unsere Informationen zu unserer Seniorenpflege könnten Ihnen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung helfen, auch wenn sie sich primär auf ältere Menschen beziehen.

Digitalisierung und Selbstständigkeit: Aktuelle Trends in der Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung unterliegt einem stetigen Wandel, der durch technologische Fortschritte und gesellschaftliche Veränderungen geprägt ist. Wir von VitaVisit möchten Ihnen einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen und Trends in der Pflegebegutachtung geben.

Zunehmende Digitalisierung der Pflegebegutachtung

Die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in der Pflegebegutachtung. Neben der telefonischen und Videobegutachtung werden auch digitale Hilfsmittel und Technologien eingesetzt, um den Pflegebedarf zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Apps, die den Pflegealltag erleichtern und die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften verbessern. Die Evaluation zur Telefonbegutachtung des Medizinischen Dienstes bietet weitere Einblicke in die Digitalisierung.

Stärkere Berücksichtigung kognitiver und psychischer Beeinträchtigungen

Kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden bei der Pflegebegutachtung immer stärker berücksichtigt. Seit der Pflegereform 2017 werden diese Beeinträchtigungen gleichwertig neben körperlichen Einschränkungen berücksichtigt. Dies führt dazu, dass Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen leichter einen Pflegegrad erhalten. Es ist wichtig, dass Sie dem Gutachter alle relevanten Informationen zu kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen mitteilen. Unsere Informationen zu unserer Hauspflege könnten Ihnen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung helfen.

Fokus auf Selbstständigkeit und Teilhabe

Bei der Pflegebegutachtung wird zunehmend der Fokus auf die Selbstständigkeit und Teilhabe der Pflegebedürftigen gelegt. Es wird geprüft, inwieweit die Pflegebedürftigen in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe der Pflegebedürftigen zu fördern und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Medizinische Dienst Bayern bietet detaillierte Informationen zu den Schwerpunkten der Begutachtung.

MDK-Hausbesuch: Gut vorbereitet zum passenden Pflegegrad


FAQ

Wie bereite ich mich optimal auf den MDK-Hausbesuch vor?

Bereiten Sie sich vor, indem Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen (Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenplan) zusammenstellen und sich Notizen zum Pflegebedarf machen. Eine Checkliste, wie die der AOK Bayern, kann hilfreich sein.

Was passiert während des MDK-Hausbesuchs?

Der Gutachter führt ein Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und ggf. Angehörigen, um den Pflegebedarf zu ermitteln. Er begutachtet die Wohnsituation und gibt Empfehlungen für Hilfsmittel.

Welche Bewertungskriterien werden beim MDK-Hausbesuch berücksichtigt?

Die Begutachtung umfasst sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Gibt es Alternativen zum persönlichen MDK-Hausbesuch?

Ja, seit 2023 gibt es die Möglichkeit der telefonischen Begutachtung und seit 2024 die Videobegutachtung. Diese Alternativen sind jedoch nicht immer möglich und hängen von den individuellen Umständen ab.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis des MDK-Gutachtens nicht einverstanden bin?

Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens kann eine Zweitbegutachtung erfolgen.

Welche Besonderheiten gelten bei der MDK-Begutachtung von Kindern?

Bei Kindern wird die altersgerechte Entwicklung berücksichtigt. Kinder bis 18 Monate erhalten in der Regel einen höheren Pflegegrad aufgrund ihres hohen Pflegebedarfs.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Pflegebegutachtung?

Die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle, mit telefonischen und Videobegutachtungen als flexible Alternativen zum persönlichen Hausbesuch.

Welche Rechte habe ich beim MDK-Hausbesuch?

Sie haben das Recht auf rechtzeitige Ankündigung, Anwesenheit einer Vertrauensperson und Datenschutz. Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen und bei der Begutachtung mitzuwirken.

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