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Hausbesuch zur COVID-Impfung: So rechnen Sie richtig ab!

30.12.2024

10

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

30.12.2024

30.12.2024

10

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

Sie möchten COVID-19 Impfungen im Rahmen von Hausbesuchen anbieten und korrekt abrechnen? Die Abrechnung von Impfungen im Hausbesuch kann komplex sein. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Abrechnungsmodalitäten und hilft Ihnen, die optimale Abrechnungsvariante zu wählen. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hier Kontakt auf.

Das Thema kurz und kompakt

Die korrekte Abrechnung von COVID-19-Impfungen im Hausbesuch ist entscheidend für eine optimale Vergütung. Die Wahl zwischen CoronaImpfV und EBM hängt von den spezifischen Umständen des Hausbesuchs ab.

Ein Versorgungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung kann die EBM-Abrechnung deutlich vorteilhafter machen, insbesondere durch die Abrechnung zusätzlicher Zuschläge. Dies kann die Einnahmen pro Hausbesuch um bis zu 20 € erhöhen.

Die COVID-19-Impfvergütung wurde ab Oktober 2024 angepasst. Eine vollständige Dokumentation und die Beachtung der Meldepflichten sind essenziell, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und eine korrekte Vergütung sicherzustellen.

Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung von COVID-19 Impfungen im Hausbesuch. Vermeiden Sie Fehler und optimieren Sie Ihre Vergütung. Jetzt informieren!

COVID-19-Impfungen im Hausbesuch: So optimieren Sie Ihre Abrechnung

COVID-19-Impfungen im Hausbesuch: So optimieren Sie Ihre Abrechnung

Überblick über die Abrechnungsmöglichkeiten für COVID-19-Impfungen im Hausbesuch

Die korrekte Abrechnung von COVID-19-Impfungen im Hausbesuch ist entscheidend, um eine adäquate Vergütung für Ihre ärztlichen Leistungen zu erhalten. Wir von VitaVisit verstehen, wie wichtig eine transparente und fehlerfreie Abrechnung ist, damit Sie sich auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Abrechnungsziffern und -modalitäten, damit Sie stets optimal abrechnen können.

Zielgruppe und Struktur des Artikels

Dieser Leitfaden richtet sich an verschiedene Akteure im Gesundheitswesen, die an der Durchführung und Abrechnung von COVID-19-Impfungen im Hausbesuch beteiligt sind. Er ist besonders nützlich für:

  • Ärzte, die COVID-19-Impfungen im Rahmen von Hausbesuchen durchführen.

  • Praxispersonal, das für die Abrechnung zuständig ist und sicherstellen muss, dass alle Leistungen korrekt erfasst werden.

  • Pflegeeinrichtungen und Versorgungsbetriebe, die eine klare Übersicht über die Abrechnungsmodalitäten benötigen.

Unser Ziel ist es, Ihnen mit diesem Artikel eine klare und verständliche Anleitung an die Hand zu geben, damit Sie die Abrechnung von COVID-19-Impfungen im Hausbesuch effizient und korrekt gestalten können.

CoronaImpfV vs. EBM: Welches Abrechnungssystem ist vorteilhafter?

Grundlegende Unterschiede zwischen den Abrechnungssystemen

Bei der Abrechnung von COVID-19-Impfungen im Hausbesuch haben Sie die Wahl zwischen zwei Abrechnungssystemen: der CoronaImpfV (Coronavirus-Impfverordnung) und dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab). Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt.

CoronaImpfV (Coronavirus-Impfverordnung)

Die CoronaImpfV bietet eine feste Vergütung für den Hausbesuch (Nr. 88323) und jeden weiteren Geimpften im selben Hausbesuch (Nr. 88324). Diese Abrechnungsweise ist besonders einfach, wenn der Besuch ausschließlich der Impfung dient. Laut Informationen der HÄVG müssen bei einem Hausbesuch in Verbindung mit einer COVID-19-Schutzimpfung die Pseudoziffern 88323/88324 gegenüber der KV verwendet werden.

EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)

Der EBM hingegen bietet mit den GOP 01410/01413 eine Grundpauschale für den Hausbesuch, gegebenenfalls zuzüglich einer Kilometerpauschale. Dieses System kann vorteilhafter sein, wenn während des Hausbesuchs zusätzliche kurative Leistungen erbracht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl des Abrechnungssystems erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung haben kann, wie in einem Artikel der Medical Tribune hervorgehoben wird.

Vor- und Nachteile der jeweiligen Abrechnungssysteme

Die Wahl zwischen CoronaImpfV und EBM hängt stark von den spezifischen Umständen des Hausbesuchs ab. Hier eine Übersicht, wann welches System die bessere Wahl sein könnte:

Wann ist die CoronaImpfV die bessere Wahl?

  • Wenn der Hausbesuch ausschließlich der Impfung dient und keine weiteren medizinischen Leistungen erbracht werden.

  • Bei mehreren Impfungen im selben Hausbesuch, da die Nr. 88324 für jeden weiteren Geimpften eine zusätzliche Vergütung bietet.

Wann ist der EBM die bessere Wahl?

  • Wenn zusätzliche kurative Leistungen erbracht werden, wie beispielsweise eine Untersuchung oder Beratung des Patienten.

  • Insbesondere bei Vorliegen eines Versorgungsvertrags mit einer Pflegeeinrichtung (Anlage 27 zum BMV-Ä), da dies zusätzliche Abrechnungsvorteile ermöglicht.

Es ist ratsam, die Abrechnungssysteme im Einzelfall zu prüfen, um die optimale Vergütung zu erzielen. VitaVisit unterstützt Sie dabei, die komplexen Abrechnungsmodalitäten zu verstehen und die für Sie vorteilhafteste Option zu wählen.

Versorgungsvertrag: So maximieren Sie Ihre EBM-Abrechnung

Die Bedeutung des Versorgungsvertrags für die Abrechnung

Ein Versorgungsvertrag (Anlage 27 zum BMV-Ä) spielt eine entscheidende Rolle bei der Abrechnung von COVID-19-Impfungen im Hausbesuch, insbesondere wenn Sie den EBM nutzen. Dieser Vertrag regelt die medizinische Versorgung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und ermöglicht die Abrechnung bestimmter EBM-Zuschläge, die ohne diesen Vertrag nicht möglich wären.

Was ist ein Versorgungsvertrag?

Ein Versorgungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arzt und einer Pflegeeinrichtung, die die medizinische Versorgung der Bewohner detailliert regelt. Dieser Vertrag ermöglicht es dem Arzt, bestimmte EBM-Zuschläge abzurechnen, die speziell für die Versorgung in Pflegeeinrichtungen vorgesehen sind. Laut Deutschem Ärzteportal kann die EBM-Abrechnung vorteilhafter sein, wenn ein solcher Vertrag besteht.

Abrechnungsvorteile bei Vorliegen eines Versorgungsvertrags

Mit einem Versorgungsvertrag profitieren Sie von zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten, die Ihre Vergütung deutlich erhöhen können. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

GOP 37102/37113: Zuschläge für den ersten Kontakt im Quartal

Die GOP 37102 ist nur beim ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal abrechenbar und bietet einen zusätzlichen Zuschlag für diesen Erstkontakt. Die GOP 37113 hingegen kann bei Folgekonsultationen abgerechnet werden. Diese Zuschläge können Ihre EBM-Abrechnung erheblich aufwerten.

EBM-Abrechnung bei Mehrfachimpfungen im Pflegeheim

Bei Mehrfachimpfungen im Pflegeheim ist die GOP 01413 (Mitbesuch) in der Regel vorteilhafter als die Nr. 88324 der CoronaImpfV. Dies liegt insbesondere daran, dass die GOP 37113 mit jedem Besuch nach der GOP 01413 abgerechnet werden kann, was zu einer höheren Gesamtvergütung führt. Es ist wichtig, diese Möglichkeit zu nutzen, um Ihre Leistungen optimal zu vergüten.

VitaVisit unterstützt Sie bei der Prüfung, ob ein Versorgungsvertrag vorliegt und wie Sie diesen optimal für die Abrechnung Ihrer COVID-19-Impfungen im Hausbesuch nutzen können.

Abrechnungsziffern im Detail: So setzen Sie sie richtig ein

Nr. 88323/88324 (CoronaImpfV) im Detail

Die Nummern 88323 und 88324 sind zentrale Abrechnungsziffern der CoronaImpfV, die speziell für COVID-19-Impfungen im Hausbesuch vorgesehen sind. Es ist wichtig, ihren genauen Inhalt und die damit verbundene Vergütung zu kennen, um sie korrekt einzusetzen.

Inhalt und Vergütung der Ziffern

  • Nr. 88323: Hausbesuch zur COVID-19-Impfung (feste Vergütung). Laut KV Nordrhein wurde diese Ziffer mit 35 Euro vergütet.

  • Nr. 88324: Jeder weitere Geimpfte im selben Hausbesuch (feste Vergütung). Die KV Nordrhein vergütete diese Ziffer mit 15 Euro.

GOP 01410/01413 (EBM) im Detail

Die GOP 01410 und 01413 sind Abrechnungsziffern des EBM, die für Hausbesuche und Mitbesuche im Rahmen von COVID-19-Impfungen relevant sind. Auch hier ist es wichtig, die genauen Inhalte und Vergütungen zu kennen.

Inhalt und Vergütung der Ziffern

  • GOP 01410: Hausbesuch (Grundpauschale).

  • GOP 01413: Mitbesuch (Grundpauschale).

Zuschläge und weitere abrechenbare Leistungen

Neben den genannten Ziffern gibt es weitere Zuschläge und Leistungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen im Hausbesuch abgerechnet werden können. Diese können Ihre Vergütung zusätzlich erhöhen.

GOP 37102/37113 (EBM): Zuschläge bei Versorgungsvertrag

Wie bereits erwähnt, ermöglichen Versorgungsverträge die Abrechnung der GOP 37102 (Erstkontakt im Quartal) und 37113 (Folgekontakte). Diese Zuschläge sind besonders attraktiv, wenn Sie regelmäßig Patienten in Pflegeeinrichtungen versorgen.

Kilometerpauschale (EBM): Abrechnung der Fahrtkosten

Bei der Abrechnung über den EBM können Sie zusätzlich eine Kilometerpauschale für die Anfahrt zum Hausbesuch geltend machen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie weite Strecken zurücklegen müssen.

Nrn. 88350 ff.: Ausstellung von Impfzertifikaten

Die Ausstellung von Impfzertifikaten kann ebenfalls gesondert abgerechnet werden. Hierfür stehen verschiedene Ziffern (Nrn. 88350 ff.) zur Verfügung, die je nach Art des Zertifikats unterschiedlich vergütet werden. Es ist wichtig, die korrekte Ziffer für die jeweilige Leistung zu verwenden.

VitaVisit hilft Ihnen, den Überblick über die verschiedenen Abrechnungsziffern und Zuschläge zu behalten und diese korrekt einzusetzen, um Ihre Vergütung zu optimieren.

COVID-19-Impfvergütung: Das ändert sich ab Oktober 2024

Anpassung der Vergütungssätze

Ab dem 1. Oktober 2024 gab es Anpassungen in der Vergütung für COVID-19-Impfungen. Diese Änderungen betreffen sowohl die Höhe der Vergütung als auch die Zusammensetzung der Vergütungssätze.

Neue Vergütung ab 1. Oktober 2024

Die Vergütung beträgt nun 13 EUR pro Impfung und setzt sich aus einem Basissatz und einem Zuschlag zusammen. Laut KV Nordrhein orientiert sich der Basissatz an der Influenza-Impfung.

Hintergründe der Anpassung

Die Anpassung der Vergütungssätze ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, die im Folgenden erläutert werden.

Auslaufen von Paragraph 3 der COVID-19-Präventionsverordnung

Mit dem Auslaufen von Paragraph 3 der COVID-19-Präventionsverordnung entfielen auch bestimmte Regelungen zur Vergütung von COVID-19-Impfungen. Dies führte zu einer Neubewertung der Vergütungssätze.

Dynamische Anpassung des Basissatzes

Der Basissatz wird jährlich basierend auf dem Orientierungswert für vertragsärztliche Leistungen erhöht. Dies soll sicherstellen, dass die Vergütung mit den steigenden Kosten im Gesundheitswesen Schritt hält. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gesamtvergütung ab 2026 nicht mehr als 15 EUR betragen wird.

VitaVisit informiert Sie stets über die aktuellen Änderungen in den Abrechnungsbestimmungen, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind und Ihre Leistungen korrekt abrechnen können.

Korrekte Dokumentation: So vermeiden Sie Abrechnungsfehler

Impfdokumentation

Eine korrekte und vollständige Dokumentation ist essenziell, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Leistungen korrekt vergütet werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte der Impfdokumentation:

Standarddokumentation in Patientenakten und Impfausweisen

Jede Impfung muss sowohl in der Patientenakte als auch im Impfausweis dokumentiert werden. Dies dient als Nachweis für die erbrachte Leistung und ist Grundlage für die Abrechnung.

Meldepflichten

Neben der Dokumentation gibt es auch bestimmte Meldepflichten, die im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen zu beachten sind. Diese Meldepflichten dienen der Überwachung der Impfquote und der Erfassung von Nebenwirkungen.

Meldung der Impfungen über spezifische Pseudoziffern

Die Impfungen müssen über spezifische Pseudoziffern gemeldet werden. Diese Ziffern sind je nach Impfstoff und Indikation unterschiedlich. Es ist wichtig, die korrekten Ziffern zu verwenden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Laut KV Brandenburg ist die Angabe der Gesamtzahl der COVID-19-Impfungen im Feld 5009 verpflichtend.

Angabe der Chargennummer und Gesamtzahl der Impfungen

Bei der Meldung müssen auch die Chargennummer des Impfstoffs und die Gesamtzahl der Impfungen angegeben werden. Diese Angaben sind wichtig für die Rückverfolgbarkeit und die Überwachung der Impfstoffe.

Bestellung des Impfstoffs

Die Bestellung des Impfstoffs erfolgt über Muster 16 mit der BAS IK 103609999. Es ist wichtig, die korrekten Bestellwege einzuhalten, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig mit ausreichend Impfstoff versorgt werden.

VitaVisit unterstützt Sie bei der korrekten Dokumentation und Meldung Ihrer COVID-19-Impfungen, damit Sie sich auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können.

Fallbeispiele: So wenden Sie die Abrechnungsregeln richtig an

Szenario 1: Hausbesuch ausschließlich zur Impfung

In diesem Fall ist die Abrechnung über die CoronaImpfV (Nr. 88323/88324) die einfachste und in der Regel auch vorteilhafteste Option. Sie können die Nr. 88323 für den Hausbesuch und die Nr. 88324 für jeden weiteren Geimpften abrechnen.

Szenario 2: Hausbesuch mit zusätzlichen kurativen Leistungen und Versorgungsvertrag

Hier ist es wichtig zu prüfen, ob die EBM-Abrechnung (GOP 01410/01413 + Zuschläge) vorteilhafter ist. Insbesondere wenn ein Versorgungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung besteht, können die zusätzlichen Zuschläge die EBM-Abrechnung attraktiver machen.

Szenario 3: Mehrere Impfungen im Pflegeheim mit Versorgungsvertrag

In diesem Szenario ist die EBM-Abrechnung (GOP 01413 + Zuschläge) in der Regel die vorteilhafteste Option. Da die GOP 37113 mit jedem Besuch nach der GOP 01413 abgerechnet werden kann, ergibt sich eine höhere Gesamtvergütung.

VitaVisit unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer individuellen Abrechnungssituation und hilft Ihnen, die für Sie vorteilhafteste Option zu wählen.

Abrechnungsfallen vermeiden: So optimieren Sie Ihre Prozesse

Häufige Fehler bei der Abrechnung vermeiden

Bei der Abrechnung von COVID-19-Impfungen im Hausbesuch gibt es einige häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt. Hier sind die wichtigsten:

Falsche Wahl der Abrechnungsziffern

Die Wahl der falschen Abrechnungsziffern ist einer der häufigsten Fehler. Achten Sie darauf, die korrekten Ziffern für die jeweilige Leistung zu verwenden.

Fehlende Dokumentation

Eine fehlende oder unvollständige Dokumentation kann dazu führen, dass Ihre Leistungen nicht vergütet werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Impfungen korrekt dokumentieren.

Nichtbeachtung der Quartalsregelungen bei Versorgungsverträgen

Bei Versorgungsverträgen gibt es bestimmte Quartalsregelungen, die es zu beachten gilt. Informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen, um Fehler zu vermeiden.

Tipps für eine optimierte Abrechnung

Um Ihre Abrechnung zu optimieren und Fehler zu vermeiden, haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt:

Regelmäßige Schulungen des Praxispersonals

Regelmäßige Schulungen des Praxispersonals sind wichtig, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die aktuellen Abrechnungsbestimmungen informiert sind.

Nutzung von Abrechnungssoftware

Die Nutzung von Abrechnungssoftware kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Abrechnung zu automatisieren.

Kontinuierliche Information über Änderungen in den Abrechnungsbestimmungen

Die Abrechnungsbestimmungen ändern sich regelmäßig. Informieren Sie sich kontinuierlich über die aktuellen Änderungen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.

VitaVisit bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Abrechnungsprozesse und hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden.

COVID-19-Impfungen im Hausbesuch: Bleiben Sie informiert und abrechnungssicher


FAQ

Welche Abrechnungsziffern sind für COVID-19-Impfungen im Hausbesuch relevant?

Die wichtigsten Abrechnungsziffern sind Nr. 88323/88324 (CoronaImpfV) für reine Impfbesuche und GOP 01410/01413 (EBM), insbesondere bei zusätzlichen kurativen Leistungen oder Vorliegen eines Versorgungsvertrags.

Wann ist die Abrechnung über die CoronaImpfV vorteilhafter?

Die CoronaImpfV ist vorteilhafter, wenn der Hausbesuch ausschließlich der Impfung dient und keine weiteren medizinischen Leistungen erbracht werden. Die Nr. 88324 bietet eine zusätzliche Vergütung für jeden weiteren Geimpften im selben Hausbesuch.

Wann ist die EBM-Abrechnung die bessere Wahl?

Die EBM-Abrechnung ist vorteilhafter, wenn zusätzliche kurative Leistungen erbracht werden oder ein Versorgungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung besteht. In diesem Fall können zusätzliche Zuschläge abgerechnet werden.

Was ist ein Versorgungsvertrag und welche Vorteile bietet er?

Ein Versorgungsvertrag (Anlage 27 zum BMV-Ä) regelt die medizinische Versorgung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und ermöglicht die Abrechnung bestimmter EBM-Zuschläge (GOP 37102/37113), die ohne diesen Vertrag nicht möglich wären.

Wie hat sich die COVID-19-Impfvergütung ab Oktober 2024 geändert?

Ab dem 1. Oktober 2024 beträgt die Vergütung 13 EUR pro Impfung und setzt sich aus einem Basissatz und einem Zuschlag zusammen. Der Basissatz orientiert sich an der Influenza-Impfung.

Welche Dokumentationspflichten sind bei COVID-19-Impfungen zu beachten?

Jede Impfung muss sowohl in der Patientenakte als auch im Impfausweis dokumentiert werden. Zudem müssen die Impfungen über spezifische Pseudoziffern gemeldet werden, wobei die Chargennummer und die Gesamtzahl der Impfungen anzugeben sind.

Wie bestelle ich den Impfstoff für COVID-19-Impfungen?

Der Impfstoff wird über Muster 16 mit der BAS IK 103609999 bestellt. Es ist wichtig, die korrekten Bestellwege einzuhalten, um eine rechtzeitige Versorgung sicherzustellen.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Abrechnung vermieden werden?

Häufige Fehler sind die falsche Wahl der Abrechnungsziffern, fehlende Dokumentation und die Nichtbeachtung der Quartalsregelungen bei Versorgungsverträgen. Regelmäßige Schulungen des Praxispersonals können helfen, diese Fehler zu vermeiden.

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