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Hausbesuch durchführen: Ihr Recht auf ärztliche Versorgung zu Hause!

30.01.2025

13

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

30.01.2025

30.01.2025

13

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Pflege bei VitaVisit

Können Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation nicht zum Arzt? Wussten Sie, dass Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf einen Hausbesuch haben? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte rund um den Hausbesuch, von medizinischer Notwendigkeit bis hin zu den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Das Thema kurz und kompakt

Ärztliche Hausbesuche sind eine wichtige Versorgungsleistung für Patienten, die nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, diese durchzuführen, wobei die Abrechnung über EBM oder GOÄ erfolgt.

Behördenbesuche, insbesondere durch das Jobcenter oder Jugendamt, unterliegen strengen Regeln. Betroffene haben Rechte und Pflichten, die sie kennen sollten, um sich angemessen zu verhalten und ihre Privatsphäre zu schützen.

Hausbesuche in der Kita dienen dem Beziehungsaufbau zum Kind und erfordern die Zustimmung der Eltern. Die Wahrung der Privatsphäre und eine angemessene Dauer sind dabei entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf einen Hausbesuch haben, welche Kosten übernommen werden und welche Regeln Mieter und Vermieter beachten müssen. Jetzt informieren!

Hausbesuche: Ihr Recht auf Versorgung in vertrauter Umgebung

Hausbesuche: Ihr Recht auf Versorgung in vertrauter Umgebung

Was ist ein Hausbesuch?

Ein Hausbesuch ist die Aufsuchung eines Patienten oder einer Person in deren häuslicher Umgebung durch einen Arzt, eine Behörde oder eine andere Institution. Im medizinischen Kontext ermöglicht der Hausbesuch eine Versorgung von Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, eine Arztpraxis aufzusuchen. Behörden nutzen Hausbesuche zur Sachverhaltsaufklärung, beispielsweise durch das Jobcenter oder das Jugendamt. Pädagogische Einrichtungen, wie Kitas, können Hausbesuche durchführen, um eine Beziehung zu Kindern in ihrer vertrauten Umgebung aufzubauen. Es ist wichtig, den Hausbesuch von rein privaten Besuchen abzugrenzen, da er spezifischen Regeln und Vorschriften unterliegt.

Die Gründe für die Durchführung eines Hausbesuchs sind vielfältig. In der Medizin steht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund, wenn der Patient beispielsweise bettlägerig oder immobil ist. Behörden führen Hausbesuche durch, um den Sachverhalt zu klären, etwa bei der Überprüfung von Leistungsansprüchen durch das Jobcenter oder im Rahmen des Kinderschutzes durch das Jugendamt. Kitas nutzen Hausbesuche, um eine Beziehung zu U3-Kindern aufzubauen und relevante Informationen für die Betreuung zu sammeln. Diese Besuche tragen dazu bei, eine vertrauensvolle Basis zwischen der Kita, den Eltern und dem Kind zu schaffen.

Wir von VitaVisit verstehen die Bedeutung von Hausbesuchen und bieten eine Plattform, die es Ihnen ermöglicht, qualifizierte Fachkräfte für medizinische, pflegerische und persönliche Besuche zu Hause zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung in Ihrer gewohnten Umgebung zu erleichtern. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der medizinischen Hausbesuche.

Ärztliche Hausbesuche: So sichern Sie Ihre Versorgung zu Hause

Die Pflicht des Arztes zum Hausbesuch

Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, einen Hausbesuch durchzuführen, wenn ein Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Diese Verpflichtung ist in den gesetzlichen und berufsrechtlichen Grundlagen verankert. Es gibt jedoch Ausnahmen und Ablehnungsgründe, beispielsweise wenn der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig ist oder der Arzt unaufschiebbare andere Verpflichtungen hat. Auch die örtliche Zuständigkeit des Arztes spielt eine Rolle. Fachärzte sind ebenfalls zur Durchführung von Hausbesuchen verpflichtet, sofern ein Behandlungsvertrag besteht und der Hausbesuch in ihrem Fachgebiet liegt.

Ein ärztlicher Hausbesuch folgt in der Regel einem bestimmten Ablauf. Zunächst erfolgt eine Anamnese und Untersuchung des Patienten, um die aktuelle gesundheitliche Situation zu erfassen. Anschließend kann der Arzt bestimmte Aufgaben an qualifizierte nicht-ärztliche Mitarbeiter delegieren, beispielsweise die Messung des Blutdrucks oder die Verabreichung von Injektionen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein vorheriger Arzt-Patienten-Kontakt. Die Delegation ärztlicher Leistungen muss stets im Einklang mit den geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen stehen.

Abrechnung von Hausbesuchen

Die Abrechnung von Hausbesuchen erfolgt entweder über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für gesetzlich Versicherte oder über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatversicherte. Die Vergütung variiert je nach Dringlichkeit und Zeitpunkt des Besuchs. Es ist wichtig, dass Ärzte die korrekten Gebührenziffern verwenden, um eine angemessene Vergütung zu erhalten. Die wirtschaftliche Rentabilität von Hausbesuchen ist oft gering, daher ist eine korrekte Abrechnung von entscheidender Bedeutung.

EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)

  • GOP 01410 (Standard-Hausbesuch): ca. 25,30 Euro plus Wegegeld.

  • GOP 01411 (zwischen 19:00 und 22:00 Uhr oder am Wochenende/Feiertag).

  • GOP 01412 (erhöhte Dringlichkeit oder zwischen 22:00/19:00 und 07:00 Uhr).

  • GOP 01413 (Mitbesuch in sozialen Gemeinschaften).

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

  • Nr. 50: ca. 42,90 Euro.

  • Zuschläge für Besuche außerhalb der Sprechstundenzeiten.

  • Wegegeld und Reiseentschädigung.

Jobcenter und Jugendamt: So verhalten Sie sich bei Behördenbesuchen richtig

Hausbesuche durch das Jobcenter

Hausbesuche durch das Jobcenter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie dürfen lediglich bei begründetem Verdacht und als letztes Mittel der Sachverhaltsaufklärung durchgeführt werden. Eine willkürliche oder schikanöse Durchführung ist unzulässig. Leistungsbezieher haben bestimmte Rechte und Pflichten, die sie kennen sollten. Dazu gehört das Recht auf Auskunft über den Grund des Besuchs sowie das Recht, den Zutritt zu verweigern. Gleichzeitig bestehen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, deren Verletzung zu Leistungseinschränkungen führen kann.

Im Rahmen eines Hausbesuchs durch das Jobcenter sind datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von zentraler Bedeutung. Die informationelle Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit der Wohnung sind zu wahren. Die Behörde benötigt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage und darf nur die erforderlichen Sozialdaten erheben. Es ist ratsam, sich vor einem Hausbesuch über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren, um sich angemessen verhalten zu können. Die Verweigerung des Zutritts kann jedoch zu Leistungseinschränkungen führen.

Hausbesuche durch das Jugendamt

Hausbesuche durch das Jugendamt dienen in erster Linie dem Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII. Ziel ist es, die Lebensumstände des Kindes zu erheben und sicherzustellen, dass dessen Wohl nicht gefährdet ist. Der Ablauf eines solchen Hausbesuchs ist in der Regel standardisiert. Zunächst ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Anschließend erfolgt eine Erhebung der Wohnsituation, der Hygiene, der Ernährung und der medizinischen Versorgung des Kindes. Die Ergebnisse werden in einer Checkliste dokumentiert. Abschließend erfolgt eine Risikoeinschätzung und gegebenenfalls die Einleitung weiterer Maßnahmen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Hausbesuche durch das Jugendamt nicht dazu dienen, Eltern zu verurteilen oder zu stigmatisieren. Vielmehr geht es darum, Unterstützungsangebote zu identifizieren und den Eltern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu helfen. Eine offene und kooperative Haltung der Eltern kann dazu beitragen, dass der Hausbesuch konstruktiv verläuft und das Wohl des Kindes bestmöglich gefördert wird.

Mietrecht: So gestalten Sie Besuche stressfrei für Mieter und Vermieter

Besuchsrecht des Mieters

Mieter haben grundsätzlich das Recht, Besuch zu empfangen. Dieses Besuchsrecht ist jedoch nicht unbegrenzt. Es darf nicht dazu führen, dass der Hausfrieden gestört oder die Wohnung vertragswidrig genutzt wird. Die Dauer des Besuchs spielt ebenfalls eine Rolle. Gäste dürfen in der Regel bis zu sechs Wochen beherbergt werden, ohne dass eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. Dauert der Besuch länger, kann dies als Gebrauchsüberlassung gewertet werden, die der Zustimmung des Vermieters bedarf.

Als Mieter haben Sie auch bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht. Sie haften für Schäden, die Ihr Besuch verursacht. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass sich Ihre Besucher an die Hausordnung halten. Verstöße gegen die Hausordnung können zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Es ist daher ratsam, Ihre Besucher über die geltenden Regeln zu informieren und sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Die Aufnahme von engen Familienangehörigen bedarf keiner Genehmigung, muss aber dem Vermieter angezeigt werden.

Rechte des Vermieters

Auch als Vermieter haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht Ihrer Mieter. Sie können Besuchern das Betreten des Hauses nur bei schwerwiegenden Gründen untersagen, beispielsweise bei Ruhestörungen oder anderen erheblichen Beeinträchtigungen. Ein generelles Besuchsverbot ist jedoch unzulässig. Es ist wichtig, dass Sie als Vermieter Ihre Rechte kennen und diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausüben. Die Beweislast, dass es sich nicht um einen Besuch, sondern um eine Gebrauchsüberlassung handelt, liegt beim Vermieter.

Ein gutes Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist entscheidend für ein harmonisches Zusammenleben. Offene Kommunikation und gegenseitiges Verständnis können dazu beitragen, Konflikte im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht zu vermeiden. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und diese angemessen ausüben zu können.

Hausbesuche in der Kita: So gelingt der Beziehungsaufbau

Ziele von Hausbesuchen in der Kita

Hausbesuche in der Kita dienen in erster Linie dem Beziehungsaufbau zum Kind und dessen Familie. Sie ermöglichen es den Erziehern, das Kind in seiner vertrauten Umgebung kennenzulernen und wichtige Informationen für die Betreuung zu sammeln. Durch den Besuch im Elternhaus können die Erzieher einen Einblick in die Lebensumstände des Kindes gewinnen und dessen Bedürfnisse besser verstehen. Dies trägt dazu bei, eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung zu gewährleisten. Die gesammelten Informationen können auch für die Planung von Aktivitäten und Projekten in der Kita genutzt werden.

Bei der Durchführung von Hausbesuchen in der Kita sind bestimmte Regeln zu beachten. Zunächst ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Die Eltern müssen über den Sinn und Ablauf des Hausbesuchs informiert werden. Es ist wichtig, dass der Hausbesuch freiwillig ist und die Eltern nicht unter Druck gesetzt werden. Zudem sollte die Privatsphäre der Familie gewahrt werden. Der Hausbesuch sollte in einer entspannten Atmosphäre stattfinden und nicht länger als etwa 30 Minuten dauern. Die Ablehnung eines Hausbesuchs darf keine negativen Konsequenzen für das Kind oder die Eltern haben.

Regeln für die Durchführung

  • Zustimmung der Eltern: Ohne die Zustimmung der Eltern darf kein Hausbesuch stattfinden.

  • Information der Eltern: Die Eltern müssen über den Sinn, den Ablauf und die Ziele des Hausbesuchs informiert werden.

  • Wahrung der Privatsphäre: Die Privatsphäre der Familie muss respektiert werden.

  • Zeitliche Begrenzung: Der Hausbesuch sollte nicht länger als etwa 30 Minuten dauern.

Ein gelungener Hausbesuch in der Kita kann dazu beitragen, eine vertrauensvolle Beziehung zwischen der Kita, den Eltern und dem Kind aufzubauen. Dies ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Betreuung und Entwicklung des Kindes. Wir von VitaVisit unterstützen Sie gerne bei der Suche nach der passenden Kita für Ihr Kind. Erfahren Sie mehr über unsere Angebote im Bereich der Kinderbetreuung.

Gastfreundschaft: So gestalten Sie den Besuch in Ihrem Zuhause angenehm

Vorbereitung des Hauses

Wenn Sie Besuch erwarten, ist es wichtig, Ihr Zuhause entsprechend vorzubereiten. Achten Sie auf Sauberkeit und Ordnung. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gäste sich wohlfühlen können. Stellen Sie Annehmlichkeiten wie Wasser, Snacks oder frische Handtücher bereit. Eine kleine Aufmerksamkeit, wie zum Beispiel eine Willkommensnotiz oder ein Blumenstrauß, kann ebenfalls eine positive Wirkung haben. Es ist auch ratsam, Platz für die persönlichen Gegenstände Ihrer Gäste zu schaffen.

Ein herzlicher Empfang ist der erste Schritt zu einem gelungenen Besuch. Begrüßen Sie Ihre Gäste freundlich und zeigen Sie ihnen Ihr Zuhause. Geben Sie ihnen eine kurze Hausführung und erklären Sie ihnen, wo sie alles finden können. Bieten Sie ihnen etwas zu trinken oder zu essen an. Zeigen Sie Interesse an Ihren Gästen und hören Sie ihnen aufmerksam zu. Eine offene und einladende Atmosphäre trägt dazu bei, dass sich Ihre Gäste wohlfühlen und den Besuch genießen können. Die Kommunikation von Erwartungen bezüglich Bettwäsche und Handtüchern ist ebenfalls wichtig.

Während des Besuchs

Während des Besuchs ist es wichtig, auf die Bedürfnisse Ihrer Gäste einzugehen. Bieten Sie ihnen Unterhaltung und Abwechslung. Planen Sie gemeinsame Aktivitäten, die allen Spaß machen. Achten Sie darauf, dass sich Ihre Gäste nicht langweilen oder überfordert fühlen. Respektieren Sie ihre Privatsphäre und geben Sie ihnen genügend Freiraum. Eine gute Balance zwischen gemeinsamen Aktivitäten und individueller Zeit ist entscheidend für einen gelungenen Besuch. Die Berücksichtigung von Ernährungsbedürfnissen ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt.

Eine freundliche Verabschiedung rundet den Besuch ab. Bedanken Sie sich bei Ihren Gästen für ihren Besuch und drücken Sie Ihre Freude darüber aus, Zeit mit ihnen verbracht zu haben. Bieten Sie ihnen an, sie zum Bahnhof oder Flughafen zu bringen. Eine herzliche Verabschiedung hinterlässt einen positiven Eindruck und sorgt dafür, dass Ihre Gäste gerne wiederkommen. Wir von VitaVisit legen großen Wert auf Gastfreundschaft und unterstützen Sie gerne bei der Organisation von Besuchen und der Betreuung Ihrer Gäste. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Seniorenbetreuung.

Hausbesuche: Ein Balanceakt zwischen Rechten, Pflichten und Bedürfnissen

Zusammenfassung der verschiedenen Aspekte

Der Hausbesuch ist ein vielschichtiges Thema, das unterschiedliche Interessen berührt. Im medizinischen Bereich dient er der Versorgung von Patienten, die nicht in der Lage sind, eine Arztpraxis aufzusuchen. Im behördlichen Kontext dient er der Sachverhaltsaufklärung und dem Kinderschutz. Im Mietrecht regelt er die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht. In der Kita dient er dem Beziehungsaufbau zum Kind und dessen Familie. All diese Aspekte verdeutlichen die Bedeutung von Hausbesuchen in verschiedenen Lebensbereichen.

Die Bedeutung von Hausbesuchen wird auch in Zukunft nicht abnehmen. Insbesondere im Bereich der medizinischen Versorgung wird der Hausbesuch aufgrund des demografischen Wandels und der Zunahme von chronischen Erkrankungen eine immer größere Rolle spielen. Gleichzeitig werden neue Technologien, wie die Telemedizin, die Möglichkeiten des Hausbesuchs erweitern und neue Formen der Versorgung ermöglichen. Es ist daher wichtig, sich mit den verschiedenen Aspekten des Hausbesuchs auseinanderzusetzen und sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Die digitale Variante des Hausbesuchs erfordert die Einhaltung spezifischer Richtlinien.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Wir von VitaVisit sind Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund um den Hausbesuch. Wir bieten Ihnen eine Plattform, die es Ihnen ermöglicht, qualifizierte Fachkräfte für medizinische, pflegerische und persönliche Besuche zu Hause zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung in Ihrer gewohnten Umgebung zu erleichtern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Lesen Sie mehr über die Vorteile von medizinischen Dienstleistern, die Hausbesuche anbieten.

Die Zukunft des Hausbesuchs liegt in der Kombination von persönlicher Betreuung und technologischen Innovationen. Durch den Einsatz von Telemedizin und anderen digitalen Lösungen können wir die Effizienz und Qualität der Versorgung weiter verbessern. Gleichzeitig ist es wichtig, den persönlichen Kontakt und die individuelle Betreuung nicht aus den Augen zu verlieren. Der Hausbesuch sollte auch weiterhin ein Ort der Begegnung und des Austauschs sein. VitaVisit setzt sich dafür ein, dass der Hausbesuch auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft bleibt.

Kostenlose Beratung für Ihren individuellen Bedarf

Die Organisation eines Hausbesuchs kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Klärung von Kosten, Rechten und Pflichten geht. Wir von VitaVisit möchten Ihnen diesen Prozess erleichtern. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Beratung an, in der wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Fragen besprechen. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden. Nutzen Sie unser Angebot und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der häuslichen Versorgung. Informieren Sie sich über die verschiedenen Kosten, die bei einem Hausbesuch entstehen können.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften, der Klärung von Abrechnungsfragen und der Einhaltung aller relevanten rechtlichen Bestimmungen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und zuverlässige Dienstleistung zu bieten, auf die Sie sich verlassen können. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns beraten. Die Inanspruchnahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes kann eine Alternative zum Hausbesuch sein.

Sichern Sie sich jetzt Ihre bedarfsgerechte Versorgung zu Hause!


FAQ

Wann ist ein ärztlicher Hausbesuch notwendig?

Ein ärztlicher Hausbesuch ist notwendig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen, beispielsweise bei Immobilität oder Bettlägerigkeit. Ärzte sind verpflichtet, Hausbesuche durchzuführen, sofern keine triftigen Ablehnungsgründe vorliegen.

Welche Rechte habe ich bei einem Hausbesuch durch das Jobcenter?

Bei einem Hausbesuch durch das Jobcenter haben Sie das Recht auf Auskunft über den Grund des Besuchs und das Recht, den Zutritt zu verweigern. Der Hausbesuch darf nur bei begründetem Verdacht und als letztes Mittel der Sachverhaltsaufklärung erfolgen.

Was wird bei einem Hausbesuch durch das Jugendamt geprüft?

Bei einem Hausbesuch durch das Jugendamt werden die Lebensumstände des Kindes erhoben, insbesondere die Wohnsituation, Hygiene, Ernährung und medizinische Versorgung. Ziel ist es, das Kindeswohl sicherzustellen und gegebenenfalls Unterstützungsangebote zu identifizieren.

Wie lange dürfen Gäste in meiner Mietwohnung bleiben?

Gäste dürfen in der Regel bis zu sechs Wochen in Ihrer Mietwohnung beherbergt werden, ohne dass eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. Dauert der Besuch länger, kann dies als Gebrauchsüberlassung gewertet werden, die der Zustimmung des Vermieters bedarf.

Welche Regeln gelten für Hausbesuche in der Kita?

Hausbesuche in der Kita erfordern die Zustimmung der Eltern und dienen dem Beziehungsaufbau zum Kind. Die Privatsphäre der Familie muss gewahrt werden, und der Hausbesuch sollte nicht länger als etwa 30 Minuten dauern.

Wie bereite ich mein Zuhause auf den Besuch von Gästen vor?

Bereiten Sie Ihr Zuhause vor, indem Sie auf Sauberkeit und Ordnung achten. Stellen Sie Annehmlichkeiten wie Wasser, Snacks oder frische Handtücher bereit. Eine kleine Aufmerksamkeit, wie eine Willkommensnotiz, kann ebenfalls eine positive Wirkung haben.

Was kostet ein ärztlicher Hausbesuch?

Die Abrechnung von ärztlichen Hausbesuchen erfolgt entweder über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für gesetzlich Versicherte oder über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatversicherte. Die Vergütung variiert je nach Dringlichkeit und Zeitpunkt des Besuchs.

Kann ich Aufgaben während eines Hausbesuchs delegieren?

Ärzte können bestimmte Aufgaben während eines Hausbesuchs an qualifizierte nicht-ärztliche Mitarbeiter delegieren, beispielsweise die Messung des Blutdrucks oder die Verabreichung von Injektionen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein vorheriger Arzt-Patienten-Kontakt.

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