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Hauspflege
Abrechnung für Hausbesuche im Pflegeheim
Hausbesuche im Pflegeheim abrechnen: So holen Sie das Maximum heraus!
Die Abrechnung von Hausbesuchen im Pflegeheim kann komplex sein. GOÄ, EBM, Kooperationsvereinbarungen – schnell verliert man den Überblick. Möchten Sie sicherstellen, dass Sie alle Leistungen korrekt abrechnen und keine Potenziale ungenutzt lassen? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Das Thema kurz und kompakt
Die korrekte Wahl der GOÄ- und EBM-Ziffern ist entscheidend für die Abrechnung von Hausbesuchen im Pflegeheim. Die Unterscheidung zwischen akuten und geplanten Besuchen sowie die Art der Einrichtung (Altenheim vs. Pflegestation) beeinflusst die Abrechnung.
Die Abrechnung von Wegegeld und Fahrtkosten ist ein wichtiger Bestandteil der Abrechnung von Hausbesuchen. Eine genaue Dokumentation der zurückgelegten Strecke ist essenziell, um die Fahrtkosten korrekt zu berechnen und erstattet zu bekommen. Durch korrekte Abrechnung können Sie Ihren Umsatz um bis zu 5.000€ pro Jahr steigern.
Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen ist der Schlüssel zur Vermeidung von Abrechnungsfehlern. Die korrekte Dokumentation hilft, die Abrechnung zu rechtfertigen und eventuelle Rückfragen der Krankenkassen zu beantworten. Durch die Vermeidung von Fehlern können Sie Ihre Abrechnungsfehlerquote um bis zu 10% senken.
Erfahren Sie, wie Sie Hausbesuche im Pflegeheim korrekt abrechnen und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten. Sichern Sie sich jetzt unseren umfassenden Leitfaden!
Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen im Pflegeheim ist für Leistungserbringer im Gesundheitswesen von entscheidender Bedeutung. Eine fehlerhafte Abrechnung kann nicht nur zu finanziellen Verlusten führen, sondern auch den administrativen Aufwand erheblich erhöhen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen genau zu kennen. Wir von VitaVisit unterstützen Sie dabei, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass Sie alle Leistungen korrekt und vollständig abrechnen können. Unsere Plattform bietet eine nahtlose Lösung für die Planung und Dokumentation von Hausbesuchen, wodurch die Abrechnung erheblich vereinfacht wird.
Ein wichtiger Aspekt ist das Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Kooperationsvereinbarungen. Seit dem 01.07.2016 ist gemäß § 119b SGB V eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und dem Pflegeheim erforderlich. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit und die Verantwortlichkeiten beider Parteien. Zudem ist es ratsam, die spezifischen Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu prüfen, da diese je nach Region variieren können. Eine enge Abstimmung mit der KV hilft, potenzielle Probleme bei der Abrechnung im Vorfeld zu vermeiden.
Die Zielgruppe für Hausbesuche im Pflegeheim umfasst sowohl Ärzte als auch nicht-ärztliches Personal wie medizinische Fachangestellte (MFA) und nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPa). Die Qualifikation des Personals spielt eine entscheidende Rolle bei der Abrechnung. NäPa müssen beispielsweise spezifische Anforderungen gemäß Anlage 8 BMV-Ä erfüllen, um bestimmte Leistungen abrechnen zu können. Die korrekte Qualifikation und Dokumentation des Personals sind somit essenziell für eine reibungslose Abrechnung. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Qualifikationen und deren Bedeutung für die Abrechnung.
GOÄ-Abrechnung: Differenzieren Sie zwischen akuten und geplanten Besuchen
Die GOÄ-Abrechnung (Gebührenordnung für Ärzte) bietet verschiedene Ziffern für die Abrechnung von Hausbesuchen im Pflegeheim. Eine klare Differenzierung zwischen den einzelnen Ziffern ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die korrekte Vergütung zu erhalten. Insbesondere die Unterscheidung zwischen GOÄ 48 und GOÄ 50 ist hier von Bedeutung. Die Wahl der richtigen Ziffer hängt von der Art des Besuchs und den Umständen ab.
GOÄ 48 kommt bei regelmäßigen, geplanten Besuchen in einer Pflegestation zum Einsatz. Diese Ziffer ist anzuwenden, wenn der Arzt regelmäßig und im Voraus geplant Patienten in einer Einrichtung besucht, die eine höhere Betreuungsintensität aufweist. Im Gegensatz dazu wird GOÄ 50 für akute Besuche oder bei einer plötzlichen Verschlechterung des Zustands eines Patienten verwendet, unabhängig davon, wo sich der Patient befindet. Es ist wichtig zu beachten, dass bei akuten Besuchen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten stattfinden, zusätzliche Zuschläge abgerechnet werden können. Weitere Informationen zur Differenzierung zwischen GOÄ 48 und GOÄ 50 finden Sie hier.
Neben den grundlegenden Ziffern gibt es auch Spezialfälle und Zusatzleistungen, die abgerechnet werden können. GOÄ 51 (Mitbesuch) kommt zum Einsatz, wenn mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft besucht werden. Zudem kann gemäß §8 GOÄ ein Wegegeld abgerechnet werden, um die Fahrtkosten des Arztes zu decken. Die korrekte Abrechnung von Wegegeld erfordert eine genaue Dokumentation der zurückgelegten Strecke. Erfahren Sie mehr über die korrekte Abrechnung von Wegegeld und Zusatzleistungen.
EBM-Abrechnung: Nutzen Sie die richtigen Ziffern für Standard- und dringende Hausbesuche
Auch bei der EBM-Abrechnung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ist die korrekte Wahl der Ziffern entscheidend für eine vollständige Vergütung Ihrer Leistungen. Es gibt verschiedene EBM-Ziffern für Hausbesuche im Pflegeheim, die je nach Art und Dringlichkeit des Besuchs zur Anwendung kommen. Die grundlegenden EBM-Ziffern für Hausbesuche sind 01410, 01413 und 01415. Die Wahl der richtigen Ziffer hängt von den spezifischen Umständen des Besuchs ab.
Die Ziffer 01410 wird für den Standard-Hausbesuch in einer stationären Pflegeeinrichtung verwendet. Diese Ziffer kommt zum Einsatz, wenn der Arzt einen Patienten in einer Pflegeeinrichtung aufsucht, um eine medizinische Untersuchung oder Behandlung durchzuführen. 01413 wird für Folgebesuche im Rahmen desselben Einsatzes abgerechnet. Wenn also mehrere Patienten im selben Pflegeheim besucht werden, wird für den ersten Patienten die Ziffer 01410 und für die weiteren Patienten die Ziffer 01413 verwendet. Für dringende Hausbesuche, die aufgrund einer akuten Verschlechterung des Zustands eines Patienten erforderlich sind, kommt die Ziffer 01415 zum Einsatz. Weitere Details zur korrekten Anwendung der EBM-Ziffern finden Sie hier.
Eine Besonderheit der EBM-Abrechnung ist die Möglichkeit, Hausbesuche durch NäPa (nicht-ärztliche Praxisassistenten) abzurechnen. Hierfür kommen die GOP 38200 ff. zum Einsatz. Die Abrechnung von Hausbesuchen durch NäPa ist jedoch genehmigungspflichtig durch die KV und setzt spezifische Qualifikationen und Beschäftigungsbedingungen voraus. Die NäPa muss beispielsweise eine Qualifikation gemäß Anlage 8 BMV-Ä nachweisen und mindestens 20 Stunden pro Woche beschäftigt sein. Informieren Sie sich umfassend über die Abrechnung von Hausbesuchen durch NäPa.
Wegegeld korrekt abrechnen: So optimieren Sie Ihre Fahrtkostenerstattung
Die Abrechnung von Wegegeld und Fahrtkosten ist ein wichtiger Bestandteil der Abrechnung von Hausbesuchen. Sowohl die GOÄ als auch die EBM sehen Regelungen zur Erstattung der Fahrtkosten vor. Es ist wichtig, diese Regelungen genau zu kennen und korrekt anzuwenden, um keine finanziellen Verluste zu erleiden. Die Berechnung des Wegegelds kann je nach Abrechnungssystem variieren.
Nach GOÄ (§ 8) wird das Wegegeld basierend auf der Entfernung zwischen der Praxis und dem Einsatzort berechnet. Dabei werden unterschiedliche Beträge für Besuche innerhalb und außerhalb der Sprechzeiten sowie für Tag- und Nachtzeiten berücksichtigt. Wenn mehrere Patienten im selben Umfeld besucht werden, wird das Wegegeld proportional aufgeteilt. Es ist wichtig, die zurückgelegte Strecke genau zu dokumentieren, um das Wegegeld korrekt berechnen zu können. Eine detaillierte Anleitung zur Berechnung des Wegegelds nach GOÄ finden Sie hier.
Auch die EBM-Regelungen sehen eine Erstattung der Fahrtkosten vor. Hier ist es besonders wichtig, die zurückgelegte Strecke genau zu dokumentieren. Die korrekte Dokumentation ist essenziell, um die Abrechnung nachvollziehbar zu gestalten und eventuelle Rückfragen der Krankenkassen zu vermeiden. Die EBM-Ziffern für Wegegeld sind spezifisch und müssen korrekt angewendet werden, um eine vollständige Erstattung zu gewährleisten. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Abrechnungssysteme und deren Auswirkungen auf Ihre Einnahmen.
Spezialfälle beachten: Altenheim versus Pflegestation korrekt unterscheiden
Bei der Abrechnung von Hausbesuchen ist es wichtig, Spezialfälle und Ausnahmen zu berücksichtigen. Eine korrekte Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Einrichtungen und Besuchen ist entscheidend, um die richtigen Abrechnungsziffern zu verwenden. Insbesondere die Unterscheidung zwischen einem Altenheim und einer Pflegestation ist hier von Bedeutung. Die Definition einer Pflegestation im Kontext der GOÄ ist entscheidend für die Wahl der richtigen Abrechnungsziffer.
Eine Pflegestation zeichnet sich durch einen höheren Pflegebedarf und eine räumliche Trennung von anderen Bereichen der Einrichtung aus. Dies bedeutet, dass die Patienten in einer Pflegestation eine intensivere Betreuung benötigen als in einem regulären Altenheim. Diese Unterscheidung ist wichtig, da für Besuche in einer Pflegestation unter Umständen andere Abrechnungsziffern gelten als für Besuche in einem Altenheim. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau über die Art der Einrichtung zu informieren, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. Weitere Informationen zur Unterscheidung zwischen Altenheim und Pflegestation finden Sie hier.
Auch die Abrechnung bei erfolglosen Hausbesuchen ist ein Spezialfall, der berücksichtigt werden muss. Wenn ein Arzt zu einem Hausbesuch gerufen wird, den Patienten aber nicht behandeln kann, weil dieser beispielsweise nicht anwesend ist oder die Behandlung ablehnt, kann der Arzt dennoch eine Abrechnung vornehmen. Allerdings ist es wichtig, die Umstände des erfolglosen Besuchs genau zu dokumentieren, um die Abrechnung zu rechtfertigen. Es ist zu beachten, dass Patienten bei GOÄ-Rechnungen „auf Verlangen“ keinen Erstattungsanspruch haben, wenn der Besuch nicht erfolgreich war.
Zahnärztliche Leistungen im Pflegeheim: GOÄ-konforme Abrechnung sicherstellen
Auch Zahnärzte, die Patienten im Pflegeheim behandeln, müssen die Besonderheiten der Abrechnung von Hausbesuchen berücksichtigen. Die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen im Pflegeheim erfolgt in der Regel GOÄ-konform. Dabei kommen spezifische Ziffern für Besuche und Behandlungen zum Einsatz. Es ist wichtig, die richtigen Ziffern zu wählen und die Leistungen korrekt zu dokumentieren, um eine vollständige Vergütung zu erhalten.
Für Besuche im Pflegeheim können Zahnärzte die Ziffern Ä48/7480 und Ä50/7500 verwenden. Die Ziffer Ä48/7480 kommt zum Einsatz, wenn der Zahnarzt regelmäßig zu vereinbarten Zeiten im Pflegeheim tätig ist. Die Ziffer Ä50/7500 wird für einen Besuch inklusive Beratung und symptombezogener Untersuchung verwendet. Neben den Besuchspauschalen können auch zusätzliche Leistungen wie Zahnsteinentfernung und Extraktionen separat abgerechnet werden. Es ist wichtig, diese Leistungen genau zu dokumentieren und die entsprechenden GOÄ-Ziffern anzugeben. Erfahren Sie mehr über die spezifischen Abrechnungsziffern für zahnärztliche Leistungen im Pflegeheim.
Zusätzlich zu den Behandlungskosten können Zahnärzte auch Reisekosten abrechnen. Die Berechnung der Reisekosten basiert auf der Entfernung zwischen der Praxis und dem Pflegeheim. Es ist wichtig, die Entfernung korrekt zu ermitteln und die entsprechenden GOÄ-Regelungen zu beachten. Die Reisekosten können entweder pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Die Wahl der Abrechnungsmethode hängt von den individuellen Umständen ab.
Abrechnungsfehler vermeiden: Korrekte Dokumentation als Schlüssel zum Erfolg
Häufige Fehler bei der Abrechnung von Hausbesuchen können zu finanziellen Verlusten und administrativem Aufwand führen. Es ist daher wichtig, diese Fehler zu vermeiden und die Abrechnungsprozesse zu optimieren. Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die unzureichende Dokumentation der erbrachten Leistungen. Eine korrekte Dokumentation ist jedoch der Schlüssel zum Erfolg. Die Dokumentation sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie beispielsweise den Grund des Besuchs, die durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen sowie die verwendeten Materialien.
Um Abrechnungsfehler zu vermeiden, ist es wichtig, die Notwendigkeit der erbrachten Leistungen korrekt zu dokumentieren und zu begründen. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nicht zum Standardumfang gehören oder die von den Krankenkassen kritisch geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation hilft, die Abrechnung zu rechtfertigen und eventuelle Rückfragen der Krankenkassen zu beantworten. Zudem ist es ratsam, das Personal regelmäßig zu schulen und Abrechnungssoftware zu nutzen, um die Prozesse zu optimieren und Fehler zu minimieren. Informieren Sie sich über die häufigsten Abrechnungsfehler und wie Sie diese vermeiden können.
Die wichtigsten Punkte für eine korrekte Abrechnung:
Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Vollständige Dokumentation: Erfassen Sie alle relevanten Informationen zum Hausbesuch.
Korrekte Ziffernwahl: Wählen Sie die passenden GOÄ- oder EBM-Ziffern für die erbrachten Leistungen.
Nachvollziehbare Begründung: Begründen Sie die Notwendigkeit der erbrachten Leistungen.
Wirtschaftlichkeit sichern: Korrekte Abrechnung als Erfolgsfaktor für Ihre Praxis
Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis. Eine vollständige und korrekte Abrechnung stellt sicher, dass Sie alle erbrachten Leistungen vergütet bekommen und keine finanziellen Verluste erleiden. Zudem hilft eine effiziente Abrechnung, den administrativen Aufwand zu reduzieren und Ressourcen zu sparen. Es ist daher wichtig, die Abrechnungsprozesse kontinuierlich zu optimieren und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis zu sichern, sollten Sie sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Dies umfasst nicht nur die korrekte Anwendung der GOÄ- und EBM-Regelungen, sondern auch die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Einhaltung der Schweigepflicht. Eine regelmäßige Überprüfung der Abrechnungsprozesse und eine Anpassung an die aktuellen Gesetze und Verordnungen sind essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Aspekte der Abrechnung von Hausbesuchen.
Die Digitalisierung und Telemedizin bieten neue Potenziale und Herausforderungen für die Abrechnung von Hausbesuchen. Telemedizinische Leistungen können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen abgerechnet werden. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Entwicklungen und Trends zu informieren und die Abrechnungsprozesse entsprechend anzupassen. Die Nutzung von digitalen Tools und Plattformen kann die Abrechnung vereinfachen und effizienter gestalten. Wir von VitaVisit unterstützen Sie dabei, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren.
Staatliche Zuschüsse für die Digitalisierung im Gesundheitswesen bieten eine hervorragende Gelegenheit, in moderne und effiziente Abrechnungslösungen zu investieren. Egal, ob es sich um die Implementierung einer neuen Software oder die Schulung Ihrer Mitarbeiter handelt, die verfügbaren Förderprogramme und steuerlichen Vorteile machen den Umstieg auf digitale Prozesse attraktiv und finanziell erreichbar.
Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen sowie steuerlichen Anreizen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Kosten für die Digitalisierung Ihrer Abrechnungsprozesse zu reduzieren. VitaVisit bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Software, der Erfüllung technischer Voraussetzungen, der Navigation durch den Antragsprozess und der Vermeidung von möglichen Problemen.
Durch die Entscheidung für digitale Abrechnungsprozesse investieren Sie in die Zukunft Ihrer Praxis. Sie reduzieren nicht nur Ihren administrativen Aufwand und sichern sich eine korrekte Abrechnung, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen.
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Weitere nützliche Links
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bietet Informationen und Ressourcen zum deutschen Gesundheitssystem.
Der GKV-Spitzenverband informiert über die Abrechnung von Gesundheitsleistungen und gibt Einblicke in die Rahmenbedingungen.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) bietet Informationen und Forschungsergebnisse zur ambulanten Versorgung.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet medizinische Leistungen und Technologien.
FAQ
Welche GOÄ-Ziffer ist für akute Hausbesuche im Pflegeheim relevant?
Für akute Hausbesuche im Pflegeheim ist die GOÄ-Ziffer 50 relevant, unabhängig vom Ort innerhalb der Einrichtung. GOÄ 50 wird auch bei plötzlicher Verschlechterung des Zustands eines Patienten verwendet.
Welche GOÄ-Ziffer gilt für regelmäßige, geplante Besuche in einer Pflegestation?
Für regelmäßige, geplante Besuche in einer Pflegestation kommt die GOÄ-Ziffer 48 zum Einsatz. GOÄ 48 ist anzuwenden, wenn der Arzt regelmäßig und im Voraus geplant Patienten in einer Einrichtung besucht, die eine höhere Betreuungsintensität aufweist.
Welche EBM-Ziffer verwende ich für einen Standard-Hausbesuch in einer stationären Pflegeeinrichtung?
Für den Standard-Hausbesuch in einer stationären Pflegeeinrichtung wird die EBM-Ziffer 01410 verwendet. Diese Ziffer kommt zum Einsatz, wenn der Arzt einen Patienten in einer Pflegeeinrichtung aufsucht, um eine medizinische Untersuchung oder Behandlung durchzuführen.
Wie rechne ich Folgebesuche im selben Pflegeheim im Rahmen desselben Einsatzes ab?
Für Folgebesuche im selben Pflegeheim im Rahmen desselben Einsatzes wird die EBM-Ziffer 01413 abgerechnet. Für den ersten Patienten wird die Ziffer 01410 und für die weiteren Patienten die Ziffer 01413 verwendet.
Was muss ich bei der Abrechnung von Hausbesuchen durch NäPa (nicht-ärztliche Praxisassistenten) beachten?
Die Abrechnung von Hausbesuchen durch NäPa ist genehmigungspflichtig durch die KV und setzt spezifische Qualifikationen und Beschäftigungsbedingungen voraus. Hierfür kommen die GOP 38200 ff. zum Einsatz.
Wie berechne ich das Wegegeld korrekt?
Nach GOÄ (§ 8) wird das Wegegeld basierend auf der Entfernung zwischen der Praxis und dem Einsatzort berechnet. Bei mehreren Patienten im selben Umfeld wird das Wegegeld proportional aufgeteilt. Die EBM-Regelungen sehen ebenfalls eine Erstattung der Fahrtkosten vor, wobei die zurückgelegte Strecke genau dokumentiert werden muss.
Was ist bei der Unterscheidung zwischen Altenheim und Pflegestation zu beachten?
Eine Pflegestation zeichnet sich durch einen höheren Pflegebedarf und eine räumliche Trennung von anderen Bereichen der Einrichtung aus. Diese Unterscheidung ist wichtig, da für Besuche in einer Pflegestation unter Umständen andere Abrechnungsziffern gelten als für Besuche in einem Altenheim.
Was muss ich bei der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen im Pflegeheim beachten?
Für Besuche im Pflegeheim können Zahnärzte die Ziffern Ä48/7480 und Ä50/7500 verwenden. Neben den Besuchspauschalen können auch zusätzliche Leistungen wie Zahnsteinentfernung und Extraktionen separat abgerechnet werden. Reisekosten können ebenfalls abgerechnet werden.